Einbürgerungsgesuche Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 kBüG). Diese sind zu richten an: Einbürgerungsbehörde Arth, Rathausplatz 6, Postfach 263, 6415 Arth Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 kBüG). Zur besseren Identifikation sind während der Veröffentlichung die Fotos der Gesuchsteller publiziert. Das schriftliche Einverständnis für die mit Foto publizierten Gesuchsteller liegt vor. Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 27. Februar bis und mit 20. März 2015 Marja Buijs, geboren 19. Juli 1954, von Niederlande, Wohnsitz in der Schweiz seit 14 Jahren, wohnhaft 6414 Oberarth, Mühlefluo 19C Kristina Gjokaj-Frokaj, geboren 30. September 1992, von Kosovo, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, wohnhaft 6410 Goldau, Bahnhofstrasse 13 Marianne Kriek, geboren 19. April 1979, von Simbabwe, Wohnsitz in der Schweiz seit 9 Jahren, wohnhaft 6410 Goldau, Eisenbahnweg 14
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