Informationen zur Angelfischerei 2016 Definition Wetterschutz Die im Rahmen der Fischereierlaubnisverträge eingeräumte Möglichkeit zur Errichtung von Wetterschutzzelten oder -Schirmen im Uferbereich unserer Talsperren wird wie folgt definiert: Die Errichtung eines Wetterschutzes ohne Boden im Rahmen der Angelfischerei ist auf eine Größe von 8 m³ umbauter Raum begrenzt. Um den Uferanglen auch weiterhin attraktive und vielfältige Angelmöglichkeiten und die Benutzung von Wetterschutzzelten zu ermöglichen, bitten wir um die Einhaltung dieser Maßgabe und den Verzicht auf größere Zelte und Pavillions. Die Fotos zeigen Beispiele für einen Wetterschutz nach unseren Vorgaben. Ennepetalsperre – Wechsel der Ausgabestelle für Fischereierlaubnisverträge Zum Jahresende stellt die Fa. Angel-Ussat die Ausgabe der Fischereierlaubnisscheine für die Ennepetalsperre ein und wird dann keine Ennepe-Fischereierlaubnisscheine mehr ausgeben. Stattdessen wird das Angellädchen Laudien in Lüdenscheid ab 2016 diese Aufgabe übernehmen. Dort erhalten die Angler auch ihr Pfand für die Fanglisten 2015 und die Kaution für die Schlüssel zurück. Bereits an Angel-Ussat gesendete Verlängerungsanträge werden von uns an das Angellädchen Laudien weitergeleitet. Anschrift: Angellädchen Laudien, Werdohler Straße 231, 58511 Lüdenscheid Tel/Fax: 02351 6616556 E-Mail: [email protected] Fisch-Entnahmemengen Zum Schutz der Populationen von Große Maräne, Flussbarsch und Zander im Möhnesee, haben wir die tägliche Entnahmemengen je Angler ab 2016 folgendermaßen geändert: Bei der Fischart Zander wird die tägliche Entnahmemenge von ursprünglich zwei Zandern auf einen Zander reduziert. Zusätzlich wird für die Große Maräne eine Entnahmemenge von drei Fischen pro Angler und Tag festgelegt. Weiterhin wird eine Entnahmemenge von vier Flussbarschen > 35 cm Körperlänge eingeführt. Die weiteren Entnahmegrenzen bleiben unverändert: Hennesee: 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen Möhnesee: 3 Hechte, 2 Forellen, 1 Zander, 3 Große Maränen, 2 Karpfen sowie 4 Flussbarsche > 35 cm Körperlänge Ennepesee: 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen Sorpesee: 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen, 3 Seesaiblinge, 10 Felchen Biggesee: 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen Listersee: 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen, 10 Felchen Versesee: 3 Forellen, 3 Seesaiblinge Ahauser See: 2 Forellen 2 Preise Fischereierlaubnisverträge ab 2016 Die Talsperren des Ruhrverbands genießen bei Anglern zu Recht einen ausgezeichneten Ruf. Damit das so bleibt, werden die Talsperren nach modernsten fischereibiologischen und gewässerökologischen Erkenntnissen bewirtschaftet. Die Hege der wertvollen Fischbestände sowie die Besatzmaßnahmen sind arbeits- und kostenintensiv. Auch der Erhalt und Ausbau der Infrastrukturen sowie die Pflege des Internetauftritts www.angeln-im-sauerland.de kosten Geld. Der Verkauf von Angellizenzen hilft uns, diese vielfältigen Aufgaben zu finanzieren. Der Ruhrverband wird daher im Jahr 2016 zum ersten Mal seit fünf Jahren die Preise für seine Fischereierlaubnisverträge erhöhen, um der allgemeinen Kostensteigerung Rechnung zu tragen. Wir nutzen diese Einnahmen, um Ihnen auch künftig tolle Angelmöglichkeiten auf attraktive Fischbestände bieten zu können und unser Serviceangebot weiter auszubauen. Die Webseite www.angeln-im-sauerland.de soll zum Beispiel im neuen Jahr um einen Onlineshop erweitert werden, in dem Sie Ihre Angelkarten künftig schnell und unkompliziert von zuhause aus erwerben können. Aktuelle Preisänderungen der jeweiligen Fischereierlaubnisverträge sind in der nachfolgenden Tabelle gelb markiert. JahresSchein WochenSchein 2-TagesSchein TagesSchein JugendJahresSchein Ahauser See 100,00 € 10,00 € Biggesee 70,00 € 25,00 € 15,00 € 8,00 € 35,00 € Hennesee 60,00 € 25,00 € 15,00 € 8,00 € 27,00 € Lister Trinkwasser 70,00 € Listersee 65,00 € 25,00 € 15,00 € 8,00 € 30,00 € Möhnesee 70,00 € 25,00 € 15,00 € 8,00 € 30,00 € Möhne VB Heve 50,00 € Sorpesee 65,00 € 25,00 € 15,00 € 8,00 € 30,00 € Ennepesee 105,00 € Ennepe VB Osenberg 100,00 € Versesee 65,00 € Kombischein 160,00 € Kombischein Jugend 80,00 € 3 Preise Boots- und E-Motor-Plaketten ab 2016 (jeweils für Bigge-, Lister-, Henne-, Möhne- oder Sorpesee) BootsPlakette/ Jahr Bootsart E-MotorPlakette/ Jahr KombiPlakette (Boot-Motor)/ Jahr BootsPlakette/ Monat E-MotorPlakette/ Monat Ruder- u. Paddelboot Segelboot <7m² Sportboot <7m² mit Elektroantrieb Sportboot 7m² bis 20m² mit Bootsliegeplatz Sportboot 7m² bis 20m² mit Bootsliegeplatz mit Elektroantrieb Sportboot 7m² bis 20m² ohne Bootsliegeplatz Sportboot 7m² bis 20m² ohne Bootsliegeplatz mit Elektroantrieb 74,00 € 32,00 € 94,00 € 94,00 € 32,00 € 74,00 € 150,00 € 129,00 € 129,00 € 32,00 € 32,00 € 32,00 € 74,00 € 185,00 € 32,00 € 32,00 € Die Preise der Jahres-Bootsplaketten erhöhen sich jeweils um 2,- € auf 94,- € bzw. 129,- €.Der Preis für die Jahres-E-Motorplakette erhöht sich um 2,- € auf 74,- €. Zudem bieten wir Monats-E-Motorplaketten sowie Monats-Bootsplaketten zum Preis von jeweils 32,- € an, die insbesondere für „Urlaubsangler“ interessant sein können. Die Preise der Kombi-Jahresplaketten (Boot und Motor) erhöhen sich jeweils um 5,- € auf 150,- € bzw. 185,- €. Auswertung Anglerfänge Auf unserer Homepage www.angeln-im-sauerland.de sind seit Jahresende 2015 die Auswertungen der Anglerfänge frei einsehbar. Die dort verfügbaren Auswertungen, zeigen sehr detailliert die Zusammensetzung und Entwicklung der Fänge an unseren Seen im Verlauf der letzten fünf Jahre. Die Auswertung Anglerfänge pro Jahr und Gewässer zeigt den Gesamtfang der Angler je See, sowie die durchschnittlichen Längen und Gewichte der gefangenen Fische. In der Auswertung Anglerfänge pro Gewässer und Fischart haben Sie die Möglichkeit sich über die Fänge, der für die Angelfischerei attraktivsten Fischarten des jeweiligen Sees, zu informieren. 4 Als Datengrundlage dienen ausschließlich die ausgefüllt zurückgegebenen Fanglisten der JahresFischereierlaubnisverträge. Da unsere Seen im Jahresgang schwankende Wasserstände aufweisen, wird zur Ertragsauswertungen die durchschnittliche Wasserfläche je Gewässer heran gezogen. Da bisher viele Fanglisten nicht ausgefüllt bzw. leer zurückgegeben werden, zeigen die Auswertungen leider nur einen Teil der tatsächlich geangelten Fische. Die Informationen über die Anglerfänge sind für die fischereiliche Bewirtschaftung sehr wichtig. Mit ehrlichen Fangangaben leistet jeder Angler einen wichtigen Beitrag zur Hege attraktiver Fischbestände! Abgabefristen für Fangmeldungen (analog 2015) Die Abgabefrist für die Fanglisten des Ennepesees endet am 31.01.2016. Die Abgabefrist für die Fanglisten des Ahauser Sees endet am 31.03.2016. Die Abgabefrist für die Fanglisten von Henne-, Möhne-, Sorpe-, Verse-, Bigge- und Listersee sowie der Kombi FEV endet am 31.05.2016. Lebender Köderfisch Mit Änderung der Landesfischereiverordnung vom 13. November 2014 dürfen lebende Köderfische nicht mehr ans / am Gewässer mitgeführt werden. Mit dem Verbot des Mitführens lebender Köderfische soll neben tierschutzrechtlichen Aspekten besonders die Verbreitung nicht heimischer Fischarten wie z.B. Grundeln verhindert werden. Mit dem Verwenden lebender Köderfische wird gegen das Tierschutz- sowie das Landesfischereigesetz verstoßen. In Abstimmung mit den zuständigen Fischerei- und Ordnungsbehörden verfolgen wir solche Vergehen nach wie vor konsequent. 5 Listersee - Felchen Im Listersee haben wir mit viel Engagement einen Bestand an Blaufelchen aufgebaut, der sich erfreulicherweise sehr gut entwickelt. Die tägliche Entnahmemenge von 10 Felchen pro Tag und Angler ist dabei sehr großzügig bemessen. Zum Schutz des Bestandes und einer nachhaltigen Felchenfischerei weisen wir aber ausdrücklich darauf hin, dass eine höhere Entnahme sehr schädlich für den Felchenbestand ist. Tauchplatz Möhnetalsperre Das Tauchgebiet am Südufer in Nähe der Delecker Brücke ist keine Angelstrecke. Der Tauchplatz ist deutlich und weithin gut sichtbar mit Bojen markiert und von der übrigen Wasserfläche angegrenzt. 6 7
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