Informationen zur Angelfischerei 2016 - Angeln-im

Informationen zur Angelfischerei 2016
Definition Wetterschutz
Die im Rahmen der Fischereierlaubnisverträge eingeräumte Möglichkeit zur Errichtung von
Wetterschutzzelten oder -Schirmen im Uferbereich unserer Talsperren wird wie folgt definiert:
Die Errichtung eines Wetterschutzes ohne Boden im Rahmen der Angelfischerei ist auf eine
Größe von 8 m³ umbauter Raum begrenzt. Um den Uferanglen auch weiterhin attraktive und
vielfältige Angelmöglichkeiten und die Benutzung von Wetterschutzzelten zu ermöglichen, bitten
wir um die Einhaltung dieser Maßgabe und den Verzicht auf größere Zelte und Pavillions.
Die Fotos zeigen Beispiele für einen Wetterschutz nach unseren Vorgaben.
Ennepetalsperre – Wechsel der Ausgabestelle für Fischereierlaubnisverträge
Zum Jahresende stellt die Fa. Angel-Ussat die Ausgabe der Fischereierlaubnisscheine für die
Ennepetalsperre ein und wird dann keine Ennepe-Fischereierlaubnisscheine mehr ausgeben.
Stattdessen wird das Angellädchen Laudien in Lüdenscheid ab 2016 diese Aufgabe übernehmen.
Dort erhalten die Angler auch ihr Pfand für die Fanglisten 2015 und die Kaution für die Schlüssel
zurück. Bereits an Angel-Ussat gesendete Verlängerungsanträge werden von uns an das
Angellädchen Laudien weitergeleitet.
Anschrift:
Angellädchen Laudien, Werdohler Straße 231, 58511 Lüdenscheid
Tel/Fax: 02351 6616556
E-Mail: [email protected]
Fisch-Entnahmemengen
Zum Schutz der Populationen von Große Maräne, Flussbarsch und Zander im Möhnesee, haben
wir die tägliche Entnahmemengen je Angler ab 2016 folgendermaßen geändert:
Bei der Fischart Zander wird die tägliche Entnahmemenge von ursprünglich zwei Zandern auf
einen Zander reduziert. Zusätzlich wird für die Große Maräne eine Entnahmemenge von drei
Fischen pro Angler und Tag festgelegt. Weiterhin wird eine Entnahmemenge von vier
Flussbarschen > 35 cm Körperlänge eingeführt.
Die weiteren Entnahmegrenzen bleiben unverändert:
Hennesee:
3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen
Möhnesee:
3 Hechte, 2 Forellen, 1 Zander, 3 Große Maränen, 2 Karpfen sowie
4 Flussbarsche > 35 cm Körperlänge
Ennepesee:
3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen
Sorpesee:
3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen, 3 Seesaiblinge, 10 Felchen
Biggesee:
3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen
Listersee:
3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen, 10 Felchen
Versesee:
3 Forellen, 3 Seesaiblinge
Ahauser See:
2 Forellen
2
Preise Fischereierlaubnisverträge ab 2016
Die Talsperren des Ruhrverbands genießen bei Anglern zu Recht einen ausgezeichneten Ruf.
Damit das so bleibt, werden die Talsperren nach modernsten fischereibiologischen und
gewässerökologischen Erkenntnissen bewirtschaftet. Die Hege der wertvollen Fischbestände
sowie die Besatzmaßnahmen sind arbeits- und kostenintensiv. Auch der Erhalt und Ausbau der
Infrastrukturen sowie die Pflege des Internetauftritts www.angeln-im-sauerland.de kosten Geld.
Der Verkauf von Angellizenzen hilft uns, diese vielfältigen Aufgaben zu finanzieren.
Der Ruhrverband wird daher im Jahr 2016 zum ersten Mal seit fünf Jahren die Preise für seine
Fischereierlaubnisverträge erhöhen, um der allgemeinen Kostensteigerung Rechnung zu tragen.
Wir nutzen diese Einnahmen, um Ihnen auch künftig tolle Angelmöglichkeiten auf attraktive
Fischbestände bieten zu können und unser Serviceangebot weiter auszubauen. Die Webseite
www.angeln-im-sauerland.de soll zum Beispiel im neuen Jahr um einen Onlineshop erweitert
werden, in dem Sie Ihre Angelkarten künftig schnell und unkompliziert von zuhause aus erwerben
können.
Aktuelle Preisänderungen der jeweiligen Fischereierlaubnisverträge sind in der nachfolgenden
Tabelle gelb markiert.
JahresSchein
WochenSchein
2-TagesSchein
TagesSchein
JugendJahresSchein
Ahauser See
100,00 €
10,00 €
Biggesee
70,00 €
25,00 €
15,00 €
8,00 €
35,00 €
Hennesee
60,00 €
25,00 €
15,00 €
8,00 €
27,00 €
Lister Trinkwasser
70,00 €
Listersee
65,00 €
25,00 €
15,00 €
8,00 €
30,00 €
Möhnesee
70,00 €
25,00 €
15,00 €
8,00 €
30,00 €
Möhne VB Heve
50,00 €
Sorpesee
65,00 €
25,00 €
15,00 €
8,00 €
30,00 €
Ennepesee
105,00 €
Ennepe VB Osenberg
100,00 €
Versesee
65,00 €
Kombischein
160,00 €
Kombischein Jugend
80,00 €
3
Preise Boots- und E-Motor-Plaketten ab 2016
(jeweils für Bigge-, Lister-, Henne-, Möhne- oder Sorpesee)
BootsPlakette/
Jahr
Bootsart
E-MotorPlakette/
Jahr
KombiPlakette
(Boot-Motor)/
Jahr
BootsPlakette/
Monat
E-MotorPlakette/
Monat
Ruder- u. Paddelboot
Segelboot <7m²
Sportboot <7m²
mit Elektroantrieb
Sportboot 7m² bis 20m²
mit Bootsliegeplatz
Sportboot 7m² bis 20m²
mit Bootsliegeplatz
mit Elektroantrieb
Sportboot 7m² bis 20m²
ohne Bootsliegeplatz
Sportboot 7m² bis 20m²
ohne Bootsliegeplatz
mit Elektroantrieb
74,00 €
32,00 €
94,00 €
94,00 €
32,00 €
74,00 €
150,00 €
129,00 €
129,00 €
32,00 €
32,00 €
32,00 €
74,00 €
185,00 €
32,00 €
32,00 €
Die Preise der Jahres-Bootsplaketten erhöhen sich jeweils um 2,- € auf 94,- € bzw. 129,- €.Der
Preis für die Jahres-E-Motorplakette erhöht sich um 2,- € auf 74,- €.
Zudem bieten wir Monats-E-Motorplaketten sowie Monats-Bootsplaketten zum Preis von jeweils
32,- € an, die insbesondere für „Urlaubsangler“ interessant sein können.
Die Preise der Kombi-Jahresplaketten (Boot und Motor) erhöhen sich jeweils um 5,- € auf 150,- €
bzw. 185,- €.
Auswertung Anglerfänge
Auf
unserer
Homepage
www.angeln-im-sauerland.de
sind
seit
Jahresende
2015
die
Auswertungen der Anglerfänge frei einsehbar. Die dort verfügbaren Auswertungen, zeigen sehr
detailliert die Zusammensetzung und Entwicklung der Fänge an unseren Seen im Verlauf der
letzten fünf Jahre.
Die Auswertung Anglerfänge pro Jahr und Gewässer zeigt den Gesamtfang der Angler je See,
sowie die durchschnittlichen Längen und Gewichte der gefangenen Fische. In der Auswertung
Anglerfänge pro Gewässer und Fischart haben Sie die Möglichkeit sich über die Fänge, der für die
Angelfischerei attraktivsten Fischarten des jeweiligen Sees, zu informieren.
4
Als Datengrundlage dienen ausschließlich die ausgefüllt zurückgegebenen Fanglisten der JahresFischereierlaubnisverträge. Da unsere Seen im Jahresgang schwankende Wasserstände
aufweisen, wird zur Ertragsauswertungen die durchschnittliche Wasserfläche je Gewässer heran
gezogen. Da bisher viele Fanglisten nicht ausgefüllt bzw. leer zurückgegeben werden, zeigen die
Auswertungen leider nur einen Teil der tatsächlich geangelten Fische.
Die Informationen über die Anglerfänge sind für die fischereiliche Bewirtschaftung sehr wichtig. Mit
ehrlichen Fangangaben leistet jeder Angler einen wichtigen Beitrag zur Hege attraktiver
Fischbestände!
Abgabefristen für Fangmeldungen (analog 2015)
Die Abgabefrist für die Fanglisten des Ennepesees endet am 31.01.2016.
Die Abgabefrist für die Fanglisten des Ahauser Sees endet am 31.03.2016.
Die Abgabefrist für die Fanglisten von Henne-, Möhne-, Sorpe-, Verse-, Bigge- und Listersee
sowie der Kombi FEV endet am 31.05.2016.
Lebender Köderfisch
Mit Änderung der Landesfischereiverordnung vom 13. November 2014 dürfen lebende
Köderfische nicht mehr ans / am Gewässer mitgeführt werden.
Mit dem Verbot des Mitführens lebender Köderfische soll neben tierschutzrechtlichen Aspekten
besonders die Verbreitung nicht heimischer Fischarten wie z.B. Grundeln verhindert werden.
Mit
dem
Verwenden
lebender
Köderfische
wird
gegen
das
Tierschutz-
sowie
das
Landesfischereigesetz verstoßen. In Abstimmung mit den zuständigen Fischerei- und Ordnungsbehörden verfolgen wir solche Vergehen nach wie vor konsequent.
5
Listersee - Felchen
Im Listersee haben wir mit viel Engagement einen Bestand an Blaufelchen aufgebaut, der sich
erfreulicherweise sehr gut entwickelt. Die tägliche Entnahmemenge von 10 Felchen pro Tag und
Angler ist dabei sehr großzügig bemessen.
Zum Schutz des Bestandes und einer nachhaltigen Felchenfischerei weisen wir aber ausdrücklich
darauf hin, dass eine höhere Entnahme sehr schädlich für den Felchenbestand ist.
Tauchplatz Möhnetalsperre
Das Tauchgebiet am Südufer in Nähe der Delecker Brücke ist keine Angelstrecke.
Der Tauchplatz ist deutlich und weithin gut sichtbar mit Bojen markiert und von der übrigen
Wasserfläche angegrenzt.
6
7