Mindestmaße und Schonzeiten: Alljährlich kommt es Anfang Mai (nach dem Ende der bisherigen Schonzeit) zu besonders hohen Fangraten, insbesondere beim Zander. Dies hat seine Ursachen in der Entwicklung des modernen Spinnfischens in Verbindung mit dem Ende der Schonzeit zu einem Zeitpunkt in dem die Zander zum Teil noch Ihre Nester bewachen und äußerst aggressiv jeden vermeintlichen Eindringling, so auch den vorbeigeführten Kunstköder attackieren. Der erweiterte Vorstand des BVO (Gesamt-‐Vorstand) hat auf seiner Versammlung am 27.11.2014 beschlossen, zum noch besseren Schutz unseres Raubfischbestandes, ab 2016 die Schonzeit generell um 14 Tage für Hechte und Zander vom 01. Februar eines jeden Jahres bis zum 15. Mai zu verlängern. Außerdem wird ab dem 01.Januar 2016 das Mindestmaß für den Zander auf 40cm angehoben Um allen Missverständnissen vorzubeugen gilt während der oben genannten Schonzeit für Hechte und Zander folgende Regelung: Es ist untersagt mit toten Köderfischen und Kunstködern zu angeln. Außerdem ist jegliche Art von aktivem Spinnfischen (auch das sog. Drop-‐Shot-‐ Fischen mit Wurm auf Barsche), sowie das Fliegenfischen mit Streamern und Nymphen (Nassfliegen) untersagt! Auch hierdurch soll jegliche Störung des Brutgeschäftes der Zander vermieden werden! Die bisherigen diesbezüglichen Regelungen in der Fischerei-‐ und Gewässerordnung verlieren mit dieser Veröffentlichung ihre Gültigkeit. Hilko Nieland
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