Pressemitteilung Nr. 139 vom 2. Juni 2016 Seite 1 von 2 13 Prozent aller Jobs in Berlin vom Mindestlohn betroffen Im April 2014 wurden in Berlin 16 Prozent (237 000) der insgesamt rund 1,5 Millionen Beschäftigungsverhältnisse mit weniger als brutto 8,50 EUR je Stunde bezahlt. Zum 1. Januar 2015 wurden 13 Prozent (189 000) dieser Arbeitsverhältnisse unter den Schutz des Mindestlohngesetzes gestellt, teilt das Amt für Statistik BerlinBrandenburg anhand erster Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2014 mit. Für die übrigen 3 Prozent (48 000) nicht geschützten gering bezahlten Beschäftigungsverhältnisse sieht das Gesetz Ausnahmen vor (vor allem Auszubildende, Praktikanten und unter 18-Jährige). 87 Prozent (165 000) der nun vom Mindestlohngesetz geschützten 189 000 Arbeitsverhältnisse bestanden in Betrieben, die keinem Tarifvertrag unterlagen. Der gesetzliche Mindestlohn soll vor allem Beschäftigte schützen, deren Arbeitgeber nicht tarifgebunden sind. Mit 43 Prozent entfiel nicht ganz die Hälfte der mit weniger als 8,50 EUR bezahlten Arbeitsverhältnisse, für die das Mindestlohngesetz gilt, auf geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse (82 000), sogenannte Minijobs, 23 Prozent waren Vollzeit- und 34 Prozent Teilzeitbeschäftigungen. Frauen waren mit einem Anteil von 51 Prozent nahezu gleich stark vom Mindestlohn betroffen wie Männer. Im Vergleich zu anderen Regionen ist Berlin durchschnittlich vom Mindestlohn betroffen. Als Maß der potentiellen Betroffenheit einer Region vom Mindestlohn wird der sogenannte Kaitz-Index verwendet, der die Relation zwischen Mindestlohn und durchschnittlichem Bruttomonatsverdienst bei Vollzeitbeschäftigung misst. Im April 2014 entsprach der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR, der bei Vollzeitbeschäftigung und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden monatlich ca. 1 473 EUR ergibt, in Berlin 44 Prozent des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes von 3 383 EUR. Im Bundesdurchschnitt lag der Kaitz-Index bei 43 Prozent. Überdurchschnittlich betroffen sind vor allem die neuen Bundesländer (55 Prozent). Je höher der Kaitz-Index, desto stärker könnte die Auswirkung des Mindestlohns auf eine Region sein. Für die 189 000 gering bezahlten Arbeitsverhältnisse in Berlin, für die das Mindestlohngesetz gilt, wurde 2014 im Schnitt ein Bruttostundenverdienst von 7,00 EUR ermittelt. Eine Lohnerhöhung auf 8,50 EUR je Stunde würde somit einen Anstieg um gut 21 Prozent bedeuten. Bei unveränderten Arbeitszeiten wären in Berlin dann ca. 26 Millionen EUR mehr an Bruttolohn je Monat zu zahlen. Hinweis: Bei der Verdienststrukturerhebung handelt es sich um eine alle vier Jahre durchzuführende Stichprobenerhebung, die in Berlin im Jahr 2014 rund 3 200 Betriebe ab einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nahezu aller Wirtschaftszweige umfasste. Im Vergleich zu früheren Berichtsjahren wurde die Erhebung ab 2014 durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11. August 2014, das den gesetzlichen Mindestlohn einführte, erweitert, um die Datenlage über gering bezahlte Beschäftigungsverhältnisse zu verbessern. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Nr. 139 vom 2. Juni 2016 Seite 2 von 2 Beschäftigungsverhältnisse (Jobs) mit Verdienstzahlung in Berlin im April 2014 Berlin Gegenstand der Nachweisung Einheit Insgesamt Frauen Männer Jobs insgesamt........................................................................ 1000 1 486 760 726 Jobs, für die Mindestlohngesetz nicht gilt................................ 1000 49 26 24 darunter: Jobs mit weniger als brutto 8,50 Euro je Stunde...... 1000 48 25 23 Jobs, für die Mindestlohngesetz gilt......................................... 1000 1 436 734 702 darunter: Jobs mit weniger als brutto 8,50 Euro je Stunde...... 1000 189 96 93 Arbeitgeber tarifgebunden.................................................. 1000 23 10 13 Arbeitgeber nicht tarifgebunden.......................................... 1000 165 86 80 Vollzeit (ohne Minijobs)....................................................... 1000 43 17 26 Teilzeit (ohne Minijobs)....................................................... 1000 64 35 29 Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung)................... 1000 82 44 38 Durchschnittlicher Bruttoverdienst je Stunde...................... Euro 7,00 7,08 6,94 Vollzeit (ohne Minijobs).................................................... Euro 7,28 7,31 7,26 Teilzeit (ohne Minijobs).................................................... Euro 7,14 7,31 6,94 Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung)................. Euro 6,15 6,26 6,01 Bruttoverdienst ohne Sonderzahlungen, Zuschläge und Überstundenvergütung. Über das Datenangebot des Bereiches Verdienste informiert: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Telefon 030 9021-3280, Fax: 030 9028-4011 E-Mail: [email protected] Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
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