13 Prozent aller Jobs in Berlin vom Mindestlohn betroffen

Pressemitteilung
Nr. 139 vom 2. Juni 2016
Seite 1 von 2
13 Prozent aller Jobs in Berlin vom Mindestlohn betroffen
Im April 2014 wurden in Berlin 16 Prozent (237 000) der insgesamt rund 1,5 Millionen Beschäftigungsverhältnisse mit weniger als brutto 8,50 EUR je Stunde bezahlt.
Zum 1. Januar 2015 wurden 13 Prozent (189 000) dieser Arbeitsverhältnisse unter
den Schutz des Mindestlohngesetzes gestellt, teilt das Amt für Statistik BerlinBrandenburg anhand erster Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2014 mit. Für
die übrigen 3 Prozent (48 000) nicht geschützten gering bezahlten Beschäftigungsverhältnisse sieht das Gesetz Ausnahmen vor (vor allem Auszubildende, Praktikanten und unter 18-Jährige).
87 Prozent (165 000) der nun vom Mindestlohngesetz geschützten 189 000 Arbeitsverhältnisse bestanden in Betrieben, die keinem Tarifvertrag unterlagen. Der gesetzliche Mindestlohn soll vor allem Beschäftigte schützen, deren Arbeitgeber nicht tarifgebunden sind. Mit 43 Prozent entfiel nicht ganz die Hälfte der mit weniger als
8,50 EUR bezahlten Arbeitsverhältnisse, für die das Mindestlohngesetz gilt, auf geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse (82 000), sogenannte Minijobs,
23 Prozent waren Vollzeit- und 34 Prozent Teilzeitbeschäftigungen. Frauen waren
mit einem Anteil von 51 Prozent nahezu gleich stark vom Mindestlohn betroffen wie
Männer.
Im Vergleich zu anderen Regionen ist Berlin durchschnittlich vom Mindestlohn betroffen. Als Maß der potentiellen Betroffenheit einer Region vom Mindestlohn wird der
sogenannte Kaitz-Index verwendet, der die Relation zwischen Mindestlohn und
durchschnittlichem Bruttomonatsverdienst bei Vollzeitbeschäftigung misst. Im April
2014 entsprach der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR, der bei Vollzeitbeschäftigung und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden monatlich ca. 1 473 EUR
ergibt, in Berlin 44 Prozent des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes von
3 383 EUR. Im Bundesdurchschnitt lag der Kaitz-Index bei 43 Prozent. Überdurchschnittlich betroffen sind vor allem die neuen Bundesländer (55 Prozent). Je höher
der Kaitz-Index, desto stärker könnte die Auswirkung des Mindestlohns auf eine Region sein.
Für die 189 000 gering bezahlten Arbeitsverhältnisse in Berlin, für die das Mindestlohngesetz gilt, wurde 2014 im Schnitt ein Bruttostundenverdienst von 7,00 EUR ermittelt. Eine Lohnerhöhung auf 8,50 EUR je Stunde würde somit einen Anstieg um
gut 21 Prozent bedeuten. Bei unveränderten Arbeitszeiten wären in Berlin dann ca.
26 Millionen EUR mehr an Bruttolohn je Monat zu zahlen.
Hinweis: Bei der Verdienststrukturerhebung handelt es sich um eine alle vier Jahre durchzuführende
Stichprobenerhebung, die in Berlin im Jahr 2014 rund 3 200 Betriebe ab einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nahezu aller Wirtschaftszweige umfasste. Im Vergleich zu früheren Berichtsjahren
wurde die Erhebung ab 2014 durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11. August 2014,
das den gesetzlichen Mindestlohn einführte, erweitert, um die Datenlage über gering bezahlte Beschäftigungsverhältnisse zu verbessern.
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Nr. 139 vom 2. Juni 2016
Seite 2 von 2
Beschäftigungsverhältnisse (Jobs) mit Verdienstzahlung in Berlin im April 2014
Berlin
Gegenstand der Nachweisung
Einheit
Insgesamt
Frauen
Männer
Jobs insgesamt........................................................................
1000
1 486
760
726
Jobs, für die Mindestlohngesetz nicht gilt................................
1000
49
26
24
darunter: Jobs mit weniger als brutto 8,50 Euro je Stunde......
1000
48
25
23
Jobs, für die Mindestlohngesetz gilt.........................................
1000
1 436
734
702
darunter: Jobs mit weniger als brutto 8,50 Euro je Stunde......
1000
189
96
93
Arbeitgeber tarifgebunden..................................................
1000
23
10
13
Arbeitgeber nicht tarifgebunden..........................................
1000
165
86
80
Vollzeit (ohne Minijobs).......................................................
1000
43
17
26
Teilzeit (ohne Minijobs).......................................................
1000
64
35
29
Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung)...................
1000
82
44
38
Durchschnittlicher Bruttoverdienst je Stunde......................
Euro
7,00
7,08
6,94
Vollzeit (ohne Minijobs)....................................................
Euro
7,28
7,31
7,26
Teilzeit (ohne Minijobs)....................................................
Euro
7,14
7,31
6,94
Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung).................
Euro
6,15
6,26
6,01
Bruttoverdienst ohne Sonderzahlungen, Zuschläge und Überstundenvergütung.
Über das Datenangebot des Bereiches Verdienste informiert:
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Telefon 030 9021-3280, Fax: 030 9028-4011
E-Mail: [email protected]
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg