Im Land Brandenburg ein Fünftel aller Jobs vom Mindestlohn betroffen

Pressemitteilung
Nr. 140 vom 2. Juni 2016
Seite 1 von 2
Im Land Brandenburg ein Fünftel aller Jobs vom Mindestlohn betroffen
Im April 2014 wurden im Land Brandenburg 24 Prozent (219 000) der insgesamt
929 000 Beschäftigungsverhältnisse mit weniger als brutto 8,50 EUR je Stunde bezahlt. 21 Prozent (195 000) dieser Arbeitsverhältnisse wurden zum 1. Januar 2015
unter den Schutz des Mindestlohngesetzes gestellt, teilt das Amt für Statistik BerlinBrandenburg anhand erster Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2014 mit. Für
die nicht geschützten 24 000 gering bezahlten Beschäftigungsverhältnisse (3 Prozent) sieht das Gesetz Ausnahmen vor (vor allem Auszubildende, Praktikanten und
unter 18-Jährige).
Von den nun geschützten 195 000 Arbeitsverhältnissen bestanden 163 000 (84 Prozent) mit Arbeitgebern, die nicht tarifgebunden sind. Der gesetzliche Mindestlohn soll
vor allem dort Beschäftigte schützen, wo keine Tarifverträge gelten. Etwa je ein Drittel der mit weniger als 8,50 EUR bezahlten Arbeitsverhältnisse, für die das Mindestlohngesetz gilt, entfiel auf geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs (65 000), Vollzeit- (66 000) und Teilzeitbeschäftigungen (64 000).
Insgesamt waren Frauen mit einem Anteil von 58 Prozent häufiger vom Mindestlohn
betroffen als Männer.
Das Land Brandenburg ist im Vergleich zu anderen Regionen überdurchschnittlich
vom Mindestlohn betroffen. Als Maß der potentiellen Betroffenheit einer Region vom
Mindestlohn wird der sogenannte Kaitz-Index verwendet. Er misst die Relation zwischen Mindestlohn und durchschnittlichem Bruttomonatsverdienst bei Vollzeitbeschäftigung. Im April 2014 entsprach der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR, der
bei Vollzeitbeschäftigung und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden monatlich ca. 1 473 EUR ergibt, in Brandenburg gut 53 Prozent des durchschnittlichen
Bruttomonatsverdienstes von 2 758 EUR.
Zwischen den Regionen Brandenburgs bestehen dabei größere Unterschiede. Am
stärksten vom Mindestlohn betroffen sind die Arbeitsmarktregionen Perleberg
und Finsterwalde mit über 70 bzw. über 60 Prozent, während der sogenannte KaitzIndex in der Region Luckenwalde mit 54 Prozent am geringsten ausfiel. Der Bundesdurchschnitt lag bei 43 Prozent. Vor allem die neuen Bundesländer (55 Prozent) sind
überdurchschnittlich vom Mindestlohn betroffen.
Für die 195 000 gering bezahlten Arbeitsverhältnisse im Land Brandenburg, für die
das Mindestlohngesetz gilt, wurde 2014 im Schnitt ein Bruttostundenverdienst von
7,19 EUR ermittelt. Eine Lohnerhöhung auf 8,50 EUR je Stunde würde somit einen
Anstieg um 18 Prozent bedeuten. Bei unveränderten Arbeitszeiten wären im Land
Brandenburg dann ca. 28 Millionen EUR mehr an Bruttolohn je Monat zu zahlen.
Hinweis: Bei der Verdienststrukturerhebung handelt es sich um eine alle vier Jahre durchzuführende
Stichprobenerhebung, die im Land Brandenburg im Jahr 2014 rund 2 300 Betriebe ab einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nahezu aller Wirtschaftszweige umfasste. Im Vergleich zu früheren Berichtsjahren wurde die Erhebung ab 2014 durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11. August 2014, das den gesetzlichen Mindestlohn einführte, erweitert, um die Datenlage über gering bezahlte
Beschäftigungsverhältnisse zu verbessern.
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Nr. 140 vom 2. Juni 2016
Seite 2 von 2
Beschäftigungsverhältnisse (Jobs) mit Verdienstzahlung im Land Brandenburg im April 2014
Brandenburg
Gegenstand der Nachweisung
Einheit
Insgesamt
Frauen
Männer
Jobs insgesamt........................................................................
1000
929
465
464
Jobs, für die Mindestlohngesetz nicht gilt................................
1000
25
11
14
darunter: Jobs mit weniger als brutto 8,50 Euro je Stunde......
1000
24
11
13
Jobs, für die Mindestlohngesetz gilt.........................................
1000
904
454
450
darunter: Jobs mit weniger als brutto 8,50 Euro je Stunde......
1000
195
113
82
Arbeitgeber tarifgebunden..................................................
1000
33
20
12
Arbeitgeber nicht tarifgebunden..........................................
1000
163
93
70
Vollzeit (ohne Minijobs).......................................................
1000
66
28
38
Teilzeit (ohne Minijobs).......................................................
1000
64
48
16
Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung)...................
1000
65
37
28
Durchschnittlicher Bruttoverdienst je Stunde......................
Euro
7,19
7,14
7,26
Vollzeit (ohne Minijobs)....................................................
Euro
7,37
7,25
7,46
Teilzeit (ohne Minijobs)....................................................
Euro
7,23
7,25
7,15
Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung).................
Euro
6,21
6,22
6,20
Bruttoverdienst ohne Sonderzahlungen, Zuschläge und Überstundenvergütung. Bezahlte Arbeitsstunden
ohne Überstunden, einschließlich bezahlter Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage.
Über das Datenangebot des Bereiches Verdienste informiert:
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Telefon 030 9021-3280, Fax: 030 9028-4011
E-Mail: [email protected]
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg