Pressemitteilung Nr. 140 vom 2. Juni 2016 Seite 1 von 2 Im Land Brandenburg ein Fünftel aller Jobs vom Mindestlohn betroffen Im April 2014 wurden im Land Brandenburg 24 Prozent (219 000) der insgesamt 929 000 Beschäftigungsverhältnisse mit weniger als brutto 8,50 EUR je Stunde bezahlt. 21 Prozent (195 000) dieser Arbeitsverhältnisse wurden zum 1. Januar 2015 unter den Schutz des Mindestlohngesetzes gestellt, teilt das Amt für Statistik BerlinBrandenburg anhand erster Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2014 mit. Für die nicht geschützten 24 000 gering bezahlten Beschäftigungsverhältnisse (3 Prozent) sieht das Gesetz Ausnahmen vor (vor allem Auszubildende, Praktikanten und unter 18-Jährige). Von den nun geschützten 195 000 Arbeitsverhältnissen bestanden 163 000 (84 Prozent) mit Arbeitgebern, die nicht tarifgebunden sind. Der gesetzliche Mindestlohn soll vor allem dort Beschäftigte schützen, wo keine Tarifverträge gelten. Etwa je ein Drittel der mit weniger als 8,50 EUR bezahlten Arbeitsverhältnisse, für die das Mindestlohngesetz gilt, entfiel auf geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs (65 000), Vollzeit- (66 000) und Teilzeitbeschäftigungen (64 000). Insgesamt waren Frauen mit einem Anteil von 58 Prozent häufiger vom Mindestlohn betroffen als Männer. Das Land Brandenburg ist im Vergleich zu anderen Regionen überdurchschnittlich vom Mindestlohn betroffen. Als Maß der potentiellen Betroffenheit einer Region vom Mindestlohn wird der sogenannte Kaitz-Index verwendet. Er misst die Relation zwischen Mindestlohn und durchschnittlichem Bruttomonatsverdienst bei Vollzeitbeschäftigung. Im April 2014 entsprach der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR, der bei Vollzeitbeschäftigung und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden monatlich ca. 1 473 EUR ergibt, in Brandenburg gut 53 Prozent des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes von 2 758 EUR. Zwischen den Regionen Brandenburgs bestehen dabei größere Unterschiede. Am stärksten vom Mindestlohn betroffen sind die Arbeitsmarktregionen Perleberg und Finsterwalde mit über 70 bzw. über 60 Prozent, während der sogenannte KaitzIndex in der Region Luckenwalde mit 54 Prozent am geringsten ausfiel. Der Bundesdurchschnitt lag bei 43 Prozent. Vor allem die neuen Bundesländer (55 Prozent) sind überdurchschnittlich vom Mindestlohn betroffen. Für die 195 000 gering bezahlten Arbeitsverhältnisse im Land Brandenburg, für die das Mindestlohngesetz gilt, wurde 2014 im Schnitt ein Bruttostundenverdienst von 7,19 EUR ermittelt. Eine Lohnerhöhung auf 8,50 EUR je Stunde würde somit einen Anstieg um 18 Prozent bedeuten. Bei unveränderten Arbeitszeiten wären im Land Brandenburg dann ca. 28 Millionen EUR mehr an Bruttolohn je Monat zu zahlen. Hinweis: Bei der Verdienststrukturerhebung handelt es sich um eine alle vier Jahre durchzuführende Stichprobenerhebung, die im Land Brandenburg im Jahr 2014 rund 2 300 Betriebe ab einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nahezu aller Wirtschaftszweige umfasste. Im Vergleich zu früheren Berichtsjahren wurde die Erhebung ab 2014 durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11. August 2014, das den gesetzlichen Mindestlohn einführte, erweitert, um die Datenlage über gering bezahlte Beschäftigungsverhältnisse zu verbessern. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Nr. 140 vom 2. Juni 2016 Seite 2 von 2 Beschäftigungsverhältnisse (Jobs) mit Verdienstzahlung im Land Brandenburg im April 2014 Brandenburg Gegenstand der Nachweisung Einheit Insgesamt Frauen Männer Jobs insgesamt........................................................................ 1000 929 465 464 Jobs, für die Mindestlohngesetz nicht gilt................................ 1000 25 11 14 darunter: Jobs mit weniger als brutto 8,50 Euro je Stunde...... 1000 24 11 13 Jobs, für die Mindestlohngesetz gilt......................................... 1000 904 454 450 darunter: Jobs mit weniger als brutto 8,50 Euro je Stunde...... 1000 195 113 82 Arbeitgeber tarifgebunden.................................................. 1000 33 20 12 Arbeitgeber nicht tarifgebunden.......................................... 1000 163 93 70 Vollzeit (ohne Minijobs)....................................................... 1000 66 28 38 Teilzeit (ohne Minijobs)....................................................... 1000 64 48 16 Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung)................... 1000 65 37 28 Durchschnittlicher Bruttoverdienst je Stunde...................... Euro 7,19 7,14 7,26 Vollzeit (ohne Minijobs).................................................... Euro 7,37 7,25 7,46 Teilzeit (ohne Minijobs).................................................... Euro 7,23 7,25 7,15 Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung)................. Euro 6,21 6,22 6,20 Bruttoverdienst ohne Sonderzahlungen, Zuschläge und Überstundenvergütung. Bezahlte Arbeitsstunden ohne Überstunden, einschließlich bezahlter Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage. Über das Datenangebot des Bereiches Verdienste informiert: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Telefon 030 9021-3280, Fax: 030 9028-4011 E-Mail: [email protected] Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
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