Reisen Gut geplant in den Urlaub 1 Reisen will geplant sein Ob Hotel oder Campingplatz, Berge oder Strand: Im Urlaub geht es oft auf große Fahrt. Und die sollte gut vorbereitet sein. Das gilt besonders für Reisen in ferne Länder. Wenn dort Probleme auftreten, wird guter Rat schnell teuer. Damit Ihr Urlaub gelingt, haben wir in dieser Broschüre wichtige Tipps, Regelungen und Adressen zusammengestellt. Alle Papiere zusammen? Als EU-Bürger brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass nicht vorzuzeigen, wenn Sie innerhalb des grenzfreien Schengenraums von einem Land in ein anderes reisen. Es reicht, einen gültigen Personalausweis dabeizuhaben. Bei Gefahren für die öffentliche Ordnung und nationale Sicherheit können die Mitgliedstaaten allerdings vorübergehend Grenzkontrollen einführen. Für Fernreisen braucht man einen Reisepass, außerdem häufig noch ein Einreisevisum. Deshalb: Rechtzeitig vor Reiseantritt über die Einreise bestimmungen informieren! Auch darüber, was zu tun ist, wenn Ausweis und Geld verloren gehen. Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen und Sicherheitshinweisen gibt das Auswärtige Amt. www.auswaertiges-amt.de Stichwort: Reise & Sicherheit www.bmi.bund.de Stichwort: Schengen-Raum-Karte www.europa.eu Stichwort: Reisedokumente für EU-Bürger www.vz-berlin.de Stichwort: Tipps für Urlauber Was darf ins Gepäck? Was dürfen Sie mitnehmen und was aus fremden Ländern mit nach Hause bringen? Darf auch Ihr Hund mit nach Spanien? Damit es an der Grenze nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollten Sie die Bestimmungen kennen. Generell dürfen Sie Waren für den persönlichen Bedarf abgabenfrei mitbringen oder ausführen. Für Produkte wie Kaffee, Alkohol oder Tabak gelten bestimmte Höchstmengen. Für andere Waren – etwa Kleidung – gibt es Wertgrenzen. Die Ein- und Ausfuhr bestimmter Produkte ist aber eingeschränkt oder sogar verboten. So ist die Mitnahme gefälschter Arzneimittel oder von besonders gefährlichen Dopingstoffen nicht erlaubt. Ebenso nicht das Mitbringen von Reisesouvenirs von geschützten Tieren und Pflanzen – etwa Schmuck aus Elfenbein oder Korallen. Bargeld ab 10.000 Euro muss man innerhalb der EU auf Befragen mündlich anzeigen und nachweisen. Wer in NichtEU-Staaten ausreist, muss den Bargeld-Betrag schriftlich 1 beim Zoll melden. Gleiches gilt, wenn man aus diesen Staaten nach Deutschland zurückkehrt. Haustiere müssen bei Reisen in der EU bzw. in die EU einen Mikrochip tragen. Bei vor dem 3. Juli 2011 gekennzeichneten Tieren reicht die Tätowierung. Ein sogenannter Heimtierausweis muss die Identität des Tieres eindeutig nachweisen. Ebenso die Schutzimpfung gegen Tollwut, die auch für Welpen gilt. Bei der Einreise in die EU aus einem Drittstaat mit unklarer Tollwutsituation ist zusätzlich eine Gesundheitsbescheinigung vorzulegen. Außerdem ist eine Blutuntersuchung drei Monate vor der Einreise Pflicht, und das Tier ist beim Zoll anzumelden. www.bundesfinanzministerium.de Stichworte: Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll; App „Zoll und Reise“ 2 www.artenschutz-online.de www.zoll.de Stichwort: Privatpersonen > Reisen www.bmel.de Stichwort: Reisen mit dem Haustier Fragen rund um das Reisen mit Haustieren beantwortet auch der Verbraucherlotse des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Telefon: 0228 / 24 25 26 27 von Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr Telefax: 0228 / 68 45 71 11 E-Mail: [email protected] Bezahlen im Ausland Ein dicker Geldbeutel mit vielen Geldscheinen ist nicht nur unpraktisch, er zieht auch Diebe an. Deshalb sollten Sie keine größeren Bargeldmengen mit sich führen. Mit der Girocard oder der Kreditkarte bekommen Sie weltweit Bargeld an vielen Geldautomaten. Die Konditionen bei den Banken sind unterschiedlich. Dabei gibt es auch Angebote, bei denen Sie weltweit Geld ohne Zusatzkosten am Geldautomaten abheben können. Vergleichen lohnt sich. i B eim Abheben von Fremdwährungen an Bank- Automaten sollten Sie die Option „direkte Auszahlung“ oder „ohne Währungsumrechnung“ wählen. Damit die Umrechnung zu einem fairen Kurs erfolgt. Bei der Option „fester Tauschkurs“ oder „Währungsumrechnung in Euro“ wird der Tauschkurs vom Automatenbetreiber bestimmt, der häufig ungünstiger ist. Das gilt auch beim Bezahlen mit Kreditkarte oder Girocard in Hotels, Tankstellen oder Geschäften. www.evz.de Stichwort: Verbraucherthemen > Geld und Kredite > Im Ausland bezahlen 3 Ihr gutes Recht auf Reisen Sie möchten sicher ans Ziel gelangen und sich im Urlaub wohlfühlen. Doch was ist, wenn Flugzeug oder Bahn zu spät kommen oder das Hotel neben einer Baustelle liegt? Dann ist es gut, wenn Sie Ihre Rechte kennen. • Ist ein Flug oder die Bahn überbucht, verspätet oder gar ausgefallen, können Sie verschiedene Ansprüche geltend machen: Betreuung (Verpflegung, Hotel, Transfer), Erstattung des Reisepreises sowie Rück- oder anderweitige Beförderung. Flugpassagieren stehen zudem Ausgleichs-Zahlungen zu, sofern die Verspätung (ab drei Stunden) oder Annullierung nicht auf „außergewöhnlichen Umständen“, etwa schlechten Wetterbedingungen, beruht. Fluggesellschaften müssen auch grundsätzlich den Schaden ersetzen, der durch verloren gegangenes, beschädigtes oder durch die Verspätung von Reisegepäck entsteht. Für aufgegebenes Gepäck verschuldensunabhängig, für Handgepäck bei Verschulden – in der Regel bis zu einer Haftungshöchstgrenze. • Pauschalreisen muss der Veranstalter wie zugesichert durchführen. Bei nicht nur geringfügigen Mängeln können Sie innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe beanspruchen. Etwa indem Sie vor Ort doch noch das Zimmer mit Meerblick erhalten. i A chtung: Mängel müssen Sie am Urlaubsort unverzüglich melden und dokumentieren. Können die Mängel nicht behoben werden, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: schaffen selbst Abhilfe und verlangen Ersatz Ihres • Sie Aufwands. • Für die Zeit, in der keine Abhilfe möglich ist, können Sie den Reisepreis mindern. 4 • Bei schweren Reisemängeln haben Sie ein Kündigungsrecht und können vom Veranstalter Rückbeförderung verlangen. Mit der Kündigung verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Er kann jedoch für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen eine Entschädigung vom Reisenden verlangen. Naturkatastrophen, plötzlichen Kriegswirren, • Bei anderen unabwendbaren Ereignissen sowie bei Streik des Flughafenpersonals können Sie den Reisevertrag ebenfalls stornofrei kündigen. Es sei denn, das Ereignis war zum Zeitpunkt der Buchung absehbar. • Hat der Veranstalter den Mangel verschuldet, haben Sie unter Umständen neben einem Anspruch auf Reisepreisminderung oder -rückzahlung einen Anspruch auf Schadenersatz. • Wichtig: Die Mängelansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach der geplanten Rückkehr geltend machen! Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Reisezeit – Ihre Rechte“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz www.bmjv.de www.evz.de Stichwort: Verbraucherthemen > Reisen www.soep-online.de Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) ist zuständig bei Beschwerden über Reisen mit der Bahn, dem Bus, dem Flugzeug oder Schiff. Allgemeine Informationen rund um das Thema Reisen sowie zu Ihren Rechten finden Sie auch unter www.vz-berlin.de Stichwort: Tipps für Urlauber www.vzbv.de Stichwort: Themen > Reise 5 Gesund im Urlaub Das Eis war doch so gut! Und die vielen Quallen waren gar nicht zu sehen! Dennoch kamen Bauchschmerzen oder Verbrennungen. Der Arzt im Ausland kann teuer werden: Deshalb sollten Sie sich vorher informieren, welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt. Ist womöglich eine zusätzliche Reisekrankenversicherung notwendig? Und mit welchen Impfungen oder Verhaltensregeln kann man vorbeugen? i Wer als gesetzlich Krankenversicherter während einer Reise im europäischen Ausland ärztliche Hilfe benötigt, hat mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) Anspruch auf Behandlung. Sie ist auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt und in den EU-Staaten sowie weiteren europäischen Ländern, wie Norwegen, der Schweiz, Island und Liechtenstein gültig. Mit Israel, Tunesien, der Türkei und weiteren Ländern gibt es entsprechende Abkommen. 6 Allgemeine Informationen, welche Schutzimpfungen empfohlen – oder sogar Voraussetzung für die Einreise sind –, erhält man beim Auswärtigen Amt. Individuell und professionell beraten kann jedoch nur ein Arzt. www.bundesregierung.de Stichwort: Gesundheitstipps für den Urlaub www.auswaertiges-amt.de Stichwort: Reise & Sicherheit www.rki.de Stichwort: Impfungen von A – Z www.tropeninstitut.de Stichwort: Ihre Reisemedizinische Beratung Internet und Telefon im Ausland Die Tarife ausländischer Netzbetreiber können sehr unterschiedlich sein. Deshalb: Informieren Sie sich vor der Reise bei Ihrer Telefongesellschaft. Deutsche Mobilfunkanbieter haben oft Tarife speziell für Urlaubsreisen. Die Roaming-Gebühren im EU-Ausland sinken erneut zum 30. April 2016: Für abgehende Gespräche dürfen dann – zuzüglich zum nationalen Tarif – maximal 5 Cent, bei ankommenden Anrufen zuzüglich maximal 1 Cent RoamingGebühren plus Mehrwertsteuer erhoben werden. Für SMS dürfen – zuzüglich zum nationalen Tarif – maximal 2 Cent und für ein Megabyte beim Surfen zuzüglich maximal 5 Cent anfallen. Mitte 2017 fallen die Gebühren für die zeitweilige Nutzung des Mobiltelefons im EU-Ausland weitgehend ganz weg. Damit man beim Erhalt der Rechnung für die Internetnutzung im Ausland keinen Schreck bekommt, ist das herunterladbare Datenvolumen weltweit auf den Wert von 50 Euro begrenzt. Sofern mit dem Netzbetreiber keine andere Obergrenze vereinbart wurde. Sie können für Ihren Auslandsaufenthalt auch einen alternativen Mobilfunkanbieter wählen – ohne die Rufnummer zu wechseln. 7 Sollten Sie sich über einen längeren Zeitraum im selben Land aufhalten, lohnt sich manchmal eine nationale Prepaid-Karte. Gibt es im Hotel ein kostenloses WLAN, kann Videotelefonie eine günstige Alternative sein. Wer mit dem Schiff unterwegs ist, telefoniert über Satellit. Ein Gespräch kann bis zu 10 Euro pro Minute kosten! Auch eingehende Gespräche können teuer werden! Einige Schiffe bieten günstigere Prepaid-Tarife an. Fragen Sie danach. www.evz.de Stichwort: Verbraucherthemen > Internet und Telefon > Handy 8 Mit dem Auto in den Urlaub Benzinpreis-Apps helfen, die günstigsten Tankstellen auf der geplanten Route in Deutschland zu finden. Vorsicht bei Mietwagen: Rabatte können die wahren Kosten verschleiern. Deshalb sollten Sie vor Vertragsabschluss klären: Welche Extras werden zusätzlich in Rechnung gestellt? Gibt es Kilometerbeschränkungen oder Ähnliches? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Sobald das Fahrzeug reserviert ist, kann man den Vertrag nicht mehr kostenlos stornieren. Für Fragen rund um die Autonutzung in den europäischen Nachbarländern bietet das Europäische Verbraucherzentrum wichtige Hilfestellungen. www.evz.de Stichwort: Verbraucherthemen > Auto Markttransparenzstelle für Kraftstoffe: www.bundeskartellamt.de Stichwort: Markttransparenzstelle 9 Für Notfälle • Die einheitliche Notrufnummer 112 gilt in allen Mitgliedstaaten der EU www.bbk.bund.de Stichwort: Notrufnummer in der EU • Bundesweite Notrufnummern zur Kredit-Kartensperrung (+49) 116 116 www.sperr-notruf.de +49 (0) 1805 021 021 www.kartensicherheit.de • Was tun bei Handyklau? Für den Fall, dass das Handy abhandenkommt, empfiehlt sich das sofortige Sperren der SIM-Karte. Teilweise ist das über die Rufnummer 116 116 möglich. Oder aus dem Ausland über die Telefonnummer +49 30 4050 4050. Verschiedene Anbieter sind jedoch nur über eigene Sperr-Rufnummern erreichbar. Informieren Sie sich deshalb spätestens vor Antritt der Reise über die jeweiligen Bedingungen. Das Sperren ist in den meisten Fällen kostenpflichtig. • Botschaften: Hilfe zur Selbsthilfe www.auswaertiges-amt.de Stichwort: Reise & Sicherheit > Auslandsvertretungen • Hotline für vermisste Kinder in Europa 116 000 www.hotline116000.de und www.hotline116000.eu 10 Weitere Informationen finden Sie unter: Alles auf einen Klick – Ihre Reise-App: www.auswaertiges-amt.de Stichwort: Reise & Sicherheit > App „Sicher reisen“ www.bundesregierung.de Stichwort: Service > Infomaterial der Bundesregierung > Deutschland per Rad entdecken Tipps für barrierefreies Reisen: www.einfach-teilhaben.de Stichwort: Mobilität und Freizeit 11 Ihre Notizen 12 Impressum Herausgeber Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 11044 Berlin Stand März 2016 Gestaltung MediaCompany – Agentur für Kommunikation GmbH 10179 Berlin Druck Silber Druck oHG, 34266 Niestetal Bildnachweis picture alliance/Arco Images/W. 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