Reisen – Gut geplant in den Urlaub

Reisen
Gut geplant in den Urlaub
1
Reisen will geplant sein
Ob Hotel oder Campingplatz, Berge oder Strand: Im Urlaub
geht es oft auf große Fahrt. Und die sollte gut vorbereitet sein.
Das gilt besonders für Reisen in ferne Länder. Wenn dort
Probleme auftreten, wird guter Rat schnell teuer.
Damit Ihr Urlaub gelingt, haben wir in dieser Broschüre
wichtige Tipps, Regelungen und Adressen zusammen­gestellt.
Alle Papiere zusammen?
Als EU-Bürger brauchen Sie Ihren Personalausweis oder
Reisepass nicht vorzuzeigen, wenn Sie innerhalb des grenzfreien Schengenraums von einem Land in ein anderes reisen.
Es reicht, einen gültigen Personalausweis dabeizuhaben. Bei
Gefahren für die öffentliche Ordnung und nationale Sicherheit können die Mitgliedstaaten allerdings vorübergehend
Grenzkontrollen einführen. Für Fernreisen braucht man
einen Reisepass, außerdem häufig noch ein Einreisevisum.
Deshalb: Rechtzeitig vor Reiseantritt über die Einreise­
bestimmungen informieren! Auch darüber, was zu tun ist,
wenn Ausweis und Geld verloren gehen.
Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen und
Sicherheitshinweisen gibt das Auswärtige Amt.
www.auswaertiges-amt.de
Stichwort: Reise & Sicherheit
www.bmi.bund.de
Stichwort: Schengen-Raum-Karte
www.europa.eu
Stichwort: Reisedokumente für EU-Bürger
www.vz-berlin.de
Stichwort: Tipps für Urlauber
Was darf ins Gepäck?
Was dürfen Sie mitnehmen und was aus fremden Ländern
mit nach Hause bringen? Darf auch Ihr Hund mit nach
Spanien? Damit es an der Grenze nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollten Sie die Bestimmungen kennen.
Generell dürfen Sie Waren für den persönlichen Bedarf
abgabenfrei mitbringen oder ausführen. Für Produkte
wie Kaffee, Alkohol oder Tabak gelten bestimmte Höchstmengen. Für andere Waren – etwa Kleidung – gibt es Wertgrenzen.
Die Ein- und Ausfuhr bestimmter Produkte ist aber
eingeschränkt oder sogar verboten. So ist die Mitnahme
gefälschter Arzneimittel oder von besonders gefährlichen
Dopingstoffen nicht erlaubt.
Ebenso nicht das Mitbringen von Reisesouvenirs von
geschützten Tieren und Pflanzen – etwa Schmuck aus
Elfenbein oder Korallen.
Bargeld ab 10.000 Euro muss man innerhalb der EU auf
Befragen mündlich anzeigen und nachweisen. Wer in NichtEU-Staaten ausreist, muss den Bargeld-Betrag schriftlich
1
beim Zoll melden. Gleiches gilt, wenn man aus diesen
Staaten nach Deutschland zurückkehrt.
Haustiere müssen bei Reisen in der EU bzw. in die EU einen
Mikrochip tragen. Bei vor dem 3. Juli 2011 gekennzeichneten
Tieren reicht die Tätowierung. Ein sogenannter Heimtierausweis muss die Identität des Tieres eindeutig nachweisen.
Ebenso die Schutzimpfung gegen Tollwut, die auch für Welpen gilt. Bei der Einreise in die EU aus einem Drittstaat mit
unklarer Tollwutsituation ist zusätzlich eine Gesundheitsbescheinigung vorzulegen. Außerdem ist eine Blutuntersuchung drei Monate vor der Einreise Pflicht, und das Tier ist
beim Zoll anzumelden.
www.bundesfinanzministerium.de
Stichworte: Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll;
App „Zoll und Reise“
2
www.artenschutz-online.de
www.zoll.de
Stichwort: Privatpersonen > Reisen
www.bmel.de
Stichwort: Reisen mit dem Haustier
Fragen rund um das Reisen mit Haustieren beantwortet auch
der Verbraucherlotse des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
Telefon: 0228 / 24 25 26 27
von Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr
Telefax: 0228 / 68 45 71 11
E-Mail: [email protected]
Bezahlen im Ausland
Ein dicker Geldbeutel mit vielen Geldscheinen ist nicht
nur unpraktisch, er zieht auch Diebe an. Deshalb sollten Sie
keine größeren Bargeldmengen mit sich führen.
Mit der Girocard oder der Kreditkarte bekommen Sie weltweit Bargeld an vielen Geldautomaten. Die Konditionen bei
den Banken sind unterschiedlich. Dabei gibt es auch Angebote, bei denen Sie weltweit Geld ohne Zusatzkosten am
Geldautomaten abheben können. Vergleichen lohnt sich.
i B eim Abheben von Fremdwährungen an Bank-
Automaten sollten Sie die Option „direkte Auszahlung“
oder „ohne Währungsumrechnung“ wählen. Damit
die Umrechnung zu einem fairen Kurs erfolgt. Bei der
Option „fester Tauschkurs“ oder „Währungsumrechnung
in Euro“ wird der Tauschkurs vom Automatenbetreiber
bestimmt, der häufig ungünstiger ist. Das gilt auch
beim Bezahlen mit Kreditkarte oder Girocard in Hotels,
Tankstellen oder Geschäften.
www.evz.de
Stichwort: Verbraucherthemen > Geld und Kredite
> Im Ausland bezahlen
3
Ihr gutes Recht auf Reisen
Sie möchten sicher ans Ziel gelangen und sich im Urlaub
wohlfühlen. Doch was ist, wenn Flugzeug oder Bahn zu
spät kommen oder das Hotel neben einer Baustelle liegt?
Dann ist es gut, wenn Sie Ihre Rechte kennen.
• Ist ein Flug oder die Bahn überbucht, verspätet oder gar
ausgefallen, können Sie verschiedene Ansprüche geltend
machen: Betreuung (Verpflegung, Hotel, Transfer),
Erstattung des Reisepreises sowie Rück- oder anderweitige
Beförderung.
Flugpassagieren stehen zudem Ausgleichs-Zahlungen zu,
sofern die Verspätung (ab drei Stunden) oder Annullierung
nicht auf „außergewöhnlichen Umständen“, etwa schlechten Wetterbedingungen, beruht.
Fluggesellschaften müssen auch grundsätzlich den Schaden ersetzen, der durch verloren gegangenes, beschädigtes
oder durch die Verspätung von Reisegepäck entsteht. Für
aufgegebenes Gepäck verschuldensunabhängig, für Handgepäck bei Verschulden – in der Regel bis zu einer Haftungshöchstgrenze.
• Pauschalreisen muss der Veranstalter wie zugesichert
durchführen. Bei nicht nur geringfügigen Mängeln können
Sie innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe beanspruchen. Etwa indem Sie vor Ort doch noch das Zimmer mit
Meerblick erhalten.
i A chtung: Mängel müssen Sie am Urlaubsort unverzüglich
melden und dokumentieren.
Können die Mängel nicht behoben werden, haben Sie
verschiedene Möglichkeiten:
schaffen selbst Abhilfe und verlangen Ersatz Ihres
• Sie
Aufwands.
• Für
die Zeit, in der keine Abhilfe möglich ist,
können Sie den Reisepreis mindern.
4
• Bei
schweren Reisemängeln haben Sie ein Kündigungsrecht und können vom Veranstalter Rückbeförderung
verlangen. Mit der Kündigung verliert der Veranstalter
den Anspruch auf den Reisepreis. Er kann jedoch für
die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen eine Entschädigung vom Reisenden verlangen.
Naturkatastrophen, plötzlichen Kriegswirren,
• Bei
anderen unabwendbaren Ereignissen sowie bei Streik
des Flughafenpersonals können Sie den Reisevertrag
ebenfalls stornofrei kündigen. Es sei denn, das Ereignis
war zum Zeitpunkt der Buchung absehbar.
• Hat
der Veranstalter den Mangel verschuldet,
haben Sie unter Umständen neben einem Anspruch
auf Reisepreisminderung oder -rückzahlung einen
Anspruch auf Schadenersatz.
• Wichtig: Die Mängelansprüche müssen Sie
innerhalb eines Monats nach der geplanten Rückkehr
geltend machen!
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre
„Reisezeit – Ihre Rechte“ des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
www.bmjv.de
www.evz.de
Stichwort: Verbraucherthemen > Reisen
www.soep-online.de
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
(söp) ist zuständig bei Beschwerden über Reisen mit der Bahn,
dem Bus, dem Flugzeug oder Schiff.
Allgemeine Informationen rund um das Thema Reisen
sowie zu Ihren Rechten finden Sie auch unter
www.vz-berlin.de
Stichwort: Tipps für Urlauber
www.vzbv.de
Stichwort: Themen > Reise
5
Gesund im Urlaub
Das Eis war doch so gut! Und die vielen Quallen waren gar
nicht zu sehen! Dennoch kamen Bauchschmerzen oder
Verbrennungen. Der Arzt im Ausland kann teuer werden:
Deshalb sollten Sie sich vorher informieren, welche
Leistungen die Krankenkasse übernimmt. Ist womöglich
eine zusätzliche Reisekrankenversicherung notwendig?
Und mit welchen Impfungen oder Verhaltensregeln kann
man vorbeugen?
i Wer als gesetzlich Krankenversicherter während einer
Reise im europäischen Ausland ärztliche Hilfe benötigt,
hat mit der Europäischen Krankenversicherungskarte
(EHIC) Anspruch auf Behandlung. Sie ist auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt und in den
EU-Staaten sowie weiteren europäischen Ländern, wie
Norwegen, der Schweiz, Island und Liechtenstein gültig.
Mit Israel, Tunesien, der Türkei und weiteren Ländern
gibt es entsprechende Abkommen.
6
Allgemeine Informationen, welche Schutzimpfungen
empfohlen – oder sogar Voraussetzung für die Einreise
sind –, erhält man beim Auswärtigen Amt. Individuell
und professionell beraten kann jedoch nur ein Arzt.
www.bundesregierung.de
Stichwort: Gesundheitstipps für den Urlaub
www.auswaertiges-amt.de
Stichwort: Reise & Sicherheit
www.rki.de
Stichwort: Impfungen von A – Z
www.tropeninstitut.de
Stichwort: Ihre Reisemedizinische Beratung
Internet und Telefon im Ausland
Die Tarife ausländischer Netzbetreiber können sehr unterschiedlich sein. Deshalb: Informieren Sie sich vor der Reise
bei Ihrer Telefongesellschaft. Deutsche Mobilfunkanbieter
haben oft Tarife speziell für Urlaubsreisen.
Die Roaming-Gebühren im EU-Ausland sinken erneut
zum 30. April 2016: Für abgehende Gespräche dürfen dann –
zuzüglich zum nationalen Tarif – maximal 5 Cent, bei
ankommenden Anrufen zuzüglich maximal 1 Cent RoamingGebühren plus Mehrwertsteuer erhoben werden. Für SMS
dürfen – zuzüglich zum nationalen Tarif – maximal 2 Cent
und für ein Megabyte beim Surfen zuzüglich maximal 5 Cent
anfallen. Mitte 2017 fallen die Gebühren für die zeitweilige
Nutzung des Mobiltelefons im EU-Ausland weitgehend
ganz weg.
Damit man beim Erhalt der Rechnung für die Internetnutzung im Ausland keinen Schreck bekommt, ist das herunterladbare Datenvolumen weltweit auf den Wert von 50 Euro
begrenzt. Sofern mit dem Netzbetreiber keine andere Obergrenze vereinbart wurde.
Sie können für Ihren Auslandsaufenthalt auch einen alternativen Mobilfunkanbieter wählen – ohne die Rufnummer zu
wechseln.
7
Sollten Sie sich über einen längeren Zeitraum im selben
Land aufhalten, lohnt sich manchmal eine nationale Prepaid-Karte. Gibt es im Hotel ein kostenloses WLAN, kann
Videotelefonie eine günstige Alternative sein.
Wer mit dem Schiff unterwegs ist, telefoniert über Satellit.
Ein Gespräch kann bis zu 10 Euro pro Minute kosten! Auch
eingehende Gespräche können teuer werden! Einige Schiffe
bieten günstigere Prepaid-Tarife an. Fragen Sie danach.
www.evz.de
Stichwort: Verbraucherthemen > Internet und Telefon
> Handy
8
Mit dem Auto in den Urlaub
Benzinpreis-Apps helfen, die günstigsten Tankstellen auf der
geplanten Route in Deutschland zu finden.
Vorsicht bei Mietwagen: Rabatte können die wahren
Kosten verschleiern. Deshalb sollten Sie vor Vertragsabschluss klären: Welche Extras werden zusätzlich in
Rechnung gestellt? Gibt es Kilometerbeschränkungen oder
Ähnliches? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Sobald das Fahrzeug reserviert ist, kann man den Vertrag
nicht mehr kostenlos stornieren.
Für Fragen rund um die Autonutzung in den europäischen
Nachbarländern bietet das Europäische Verbraucherzentrum
wichtige Hilfestellungen.
www.evz.de
Stichwort: Verbraucherthemen > Auto
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe:
www.bundeskartellamt.de
Stichwort: Markttransparenzstelle
9
Für Notfälle
• Die einheitliche Notrufnummer 112 gilt in allen
Mitgliedstaaten der EU
www.bbk.bund.de
Stichwort: Notrufnummer in der EU
• Bundesweite Notrufnummern zur Kredit-Kartensperrung
(+49) 116 116
www.sperr-notruf.de
+49 (0) 1805 021 021
www.kartensicherheit.de
• Was tun bei Handyklau?
Für den Fall, dass das Handy abhandenkommt, empfiehlt
sich das sofortige Sperren der SIM-Karte. Teilweise ist das
über die Rufnummer 116 116 möglich. Oder aus dem Ausland über die Telefonnummer +49 30 4050 4050. Verschiedene Anbieter sind jedoch nur über eigene Sperr-Rufnummern erreichbar. Informieren Sie sich deshalb spätestens
vor Antritt der Reise über die jeweiligen Bedingungen. Das
Sperren ist in den meisten Fällen kostenpflichtig.
• Botschaften: Hilfe zur Selbsthilfe
www.auswaertiges-amt.de
Stichwort: Reise & Sicherheit > Auslandsvertretungen
• Hotline für vermisste Kinder in Europa 116 000
www.hotline116000.de und www.hotline116000.eu
10
Weitere Informationen finden Sie unter:
Alles auf einen Klick – Ihre Reise-App:
www.auswaertiges-amt.de
Stichwort: Reise & Sicherheit > App „Sicher reisen“
www.bundesregierung.de
Stichwort: Service > Infomaterial der Bundesregierung >
Deutschland per Rad entdecken
Tipps für barrierefreies Reisen:
www.einfach-teilhaben.de
Stichwort: Mobilität und Freizeit
11
Ihre Notizen
12
Impressum
Herausgeber
Presse- und Informationsamt
­
der Bundesregierung
11044 Berlin
Stand
März 2016
Gestaltung
MediaCompany – Agentur für Kommunikation GmbH
10179 Berlin
Druck
Silber Druck oHG, 34266 Niestetal
Bildnachweis
picture alliance/Arco Images/W. Diederich: Titel
Colourbox: Umschlag (innen)
ddp images/Oliver Stratmann: Seite 2
Caro/Teich: Seite 6
Mauritius Images/Fancy: Seite 8
Mauritius Images/JIRI: Seite 9
Ausführliche Informationen
zu allen Themen unter
www.bundesregierung.de
Die Regierungs-App
kostenlos zum Herunterladen
www.bundesregierung.de