Ausgabe 21 03. Juni 2016 Deutsche MittelstandsNachrichten powered by Mittelstand Bürgerbewegung: „Wir können CETA noch verhindern“ Zusammen mit anderen Bürgerbewegungen hat Campact eine Bürgerklage gegen CETA gestartet Deutsche Mittelstands Nachrichten: Wie hoch schätzen Sie Ihre Chancen ein, CETA verhindern zu können? Jörg Haas: Wir sind optimistisch, dass wir CETA politisch noch verhindern können – und wenn das nicht gelingt, dann dass am Ende das Bundesverfassungsgericht gegen CETA entscheidet. Es gibt jedoch keinen Königsweg, daher ist es wichtig, verschiedene politische und juristische Wege einzuschlagen. CETA ist ja bereits ausverhandelt. Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zufolge könnte das Abkommen bereits im kommenden Jahr starten. Bleibt Ihnen für Ihr Vorhaben genug Zeit? Für die Prozessführung wird bis auf Weiteres von folgender zeitlicher Abfolge ausgegangen: Im Herbst wird die Kommission der Europäischen Union Das „Stop TTIP“-Bündnis mit über 300 Bürgerorganisationen aus 23 EU-Mitgliedstaaten hatte vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eine Klage gegen die Ablehnung der Europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA durch die EU-Kommission eingereicht. Foto: Flickr/Mehr Demokratie/CC by sa 2.0 dem Ministerrat – genauer: dem Rat der EU-Handelsminister – den Vertragstext zum Beschluss über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung vorlegen. Dieser Beschluss bedarf nach der bisherigen Praxis der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Daran wird sich die Ratifikationsphase anschließen, in der Kanada, aber auch sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Zustimmung zum Vertragsabschluss erklären müssen. In Deutschland geschieht dies in der Gestalt eines Zustimmungsgesetzes des Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates. Nach Abschluss der Ratifikationsphase wird die Kommission dem Ministerrat den Vertrag zum Beschluss über den endgültigen Vertragsabschluss vorlegen. Dieses Prozedere wird überwiegend für wahrscheinlich gehalten, doch bleibt es in wesentlichen Hinsichten spekulativ. Unklar ist bis heute, ob die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten erforderlich ist (sogenanntes Gemischtes Abkommen) oder ob die Union den Vertrag alleine abschließen darf (ausschließliches EUAbkommen), und unklar ist auch, ob der Rat der Europäischen Union jeweils einstimmig oder mit Mehrheit abzustimmen hat. Analyse Smartphone-Shopping: Adblocker schmälern Chancen für Unternehmen Smartphones und Tablets kommen immer häufiger beim Shoppen zum Einsatz. Etwa zwei Drittel der Deutschen kaufen damit mittlerweile ein. Optimierte Internetauftritte für mobile Geräte werden immer wichtiger. Doch auch im mobilen Bereich entgehen Unternehmen bereits zahlreiche Gelder durch Adblocker. Bei der Planung von Werbung und einer ansprechenden Außenwirkung müssen Unternehmen inzwischen mehr für Nutzer von Smartphones und Tablets investieren. Die Nutzung der mobilen Geräte zum Einkaufen steigt stetig. Rund sieben von zehn Deutschen nutzen einer Studie zufolge inzwischen Smartphone und Tablet zum Einkauf. Im vergangenen Jahr waren es nur 64 Prozent, wie eine Untersuchung der Wirtschaftsauskunftei Creditre- form und des Handelsverbands bevh zeigt. Umso wichtiger ist ein weboptimierter Internetauftritt für die Nutzung von Smartphones und Handys. Hier besteht gerade bei vielen mittelständischen Betrieben ein erheblicher Nachholbedarf. „Für Verbraucher zwischen 18 und 39 Jahren gehört der mobile Einkauf längst zum Alltag (84 Prozent; +4 Prozentpunkte), aber auch bei Menschen über 40 Jahren hat die Nutzungsquote (59 Prozent; +5 Prozentpunkte) in diesem Jahr einen neuen Höchstwert erreicht“, heißt es in der Studie. Allerdings könnte der rasante Anstieg schnell wieder etwas von seiner Wirkungskraft verlieren. Denn zunehmend finden Adblocker auch ihren Weg auf die mobilen Endgeräte. Derzeit nutzen weltweit etwa 419 Millionen Menschen AdBlocker für Smartphones. Das sind bereits jetzt doppelt so viele wie bei den Computernutzern und entspricht schon heute 22 Prozent der Smartphone-Nutzer weltweit. Momentan werden die Werbeblocker vor allem im Asien-Pazifik-Raum genutzt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch in der EU und in den USA bald mehr Adblocker zum Einsatz kommen. Insgesamt sind AdBlocking-Browser in Europa aktuell beliebter als in Nordamerika. In Europa nutzen 27 von 1.000 Usern AdBlocking-Browser für ihr Smartphone. In Nordamerika sind es lediglich 12,4 pro tausend. Dafür sind Content-Blocking Apps in Nordamerika beliebter als in Europa. Insgesamt gibt es mittlerweile mehr als 229 verschiedene Content-Blocking Apps. 1 Deutsche MittelstandsNachrichten powered by Ausgabe |21/16 Warum startet die Klage erst jetzt? Beschwerdegegenstand kann nur ein Akt deutscher öffentlicher Staatsgewalt sein. Dies ist das Zustimmungsgesetz des Deutschen Bundestages zu CETA. Falls ein Begleitgesetz zu CETA erlassen wird (dies ist noch nicht absehbar), wird auch dieses Begleitgesetz ein tauglicher Beschwerdegegenstand sein. Arbeiten Sie mit Frau Grimmenstein-Balas zusammen, die kürzlich eine Sammelklage gegen CETA organisiert hat? unterstützt, wird die zeitlich spätere Beschwerde dieser Person nicht akzeptiert. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, jederzeit die Unterstützung für Beschwerden zurückzuziehen. Werden auch in anderen EU-Ländern derartige Initiativen geplant? Der Widerstand gegen TTIP und CETA ist auch in zahlreichen anderen EU-Ländern sehr lebendig. Allerdings ist mir bisher keine Verfassungsklage bekannt. Wie sehen die Kanadier das Abkommen? Mitte April 2016 hat die Lehrerin Marianne Grimmenstein die Beschwerde initiiert. Sie wurde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) „vorsorglich als Schutzschrift“ eingereicht, wie der Prozessbevollmächtigte Prof. Dr. Andreas Fisahn in den Medien zitiert wurde. Das Verfassungsprozessrecht sieht allerdings keine „Schutzschriften“ vor. Dies war nicht der erste Versuch einer Verfassungsbeschwerde: Bereits im August 2014 hatte Marianne Grimmenstein eine Beschwerde gegen CETA beim BVerfG eingereicht, die aber nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Wir sind der Auffassung, dass der Zeitpunkt für eine Verfassungsbeschwerde eine wichtige Rolle spielt. Denn die deutsche Staatsgewalt muss zuerst Maßnahmen ergriffen haben, bevor man diese rügen kann. Das ist im Falle von CETA bisher noch nicht geschehen. Wir wollen deshalb die Zustimmung des deutschen Vertreters im Europäischen Rat zur Unterzeichnung von CETA abwarten, bevor wir unsere Massen-Verfassungsbeschwerde einreichen – das Sammeln der Vollmachten kann und soll natürlich schon davor geschehen. Kann man sich an mehreren Verfassungsbeschwerden beteiligen? Leider ist es nicht möglich, zur gleichen Problematik mehrere Verfassungsbeschwerden zu unterstützen. Wer sich zum Beispiel bereits an der Verfassungsbeschwerde von Frau Grimmenstein gegen CETA beteiligt, kann die Massenbeschwerde „Nein zu CETA“ nicht unterzeichnen. Wenn jemand trotzdem beide Verfahren Es gibt auch in Kanada einen erheblichen Widerstand gegen Freihandelsabkommen. Allerdings konzentriert sich die Debatte auf das TPP-Abkommen im Pazifik. Aber auch gegen CETA gibt es deutlichen Widerspruch. So hat der Canadian Labour Congress zusammen mit dem DGB sich gegen CETA ausgesprochen. Was sind Ihre Hauptkritikpunkte an CETA? In dem CETA-Vertrag geht es – anders als in früheren Freihandelsabkommen – nur am Rande um den Abbau von Zöllen oder die Angleichung von technischen Standards wie Schraubenlängen und Blinkerfarben. Im Kern des Abkommens stehen gesellschaftspolitische Standards, die viele Bereiche unseres täglichen Lebens betreffen. Umwelt- und Klimaschutz oder Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte werden in CETA vor allem als Handelshemmnisse betrachtet, die Kosten für die Wirtschaft erzeugen. Durch die in dem Vertrag vorgesehene Angleichung von Standards und die Zusammenarbeit bei gesetzlichen Regulierungen besteht die Gefahr, dass notwendige Verbesserungen unserer Standards in Zukunft nur noch schwer oder überhaupt nicht mehr möglich sein werden. Zudem ist durch die geplante „regulatorische Zusammenarbeit“ offiziell festgeschrieben, dass Lobbyisten die Gesetzgebung noch vor den Parlamenten beeinflussen können. Denn für die Auslegung und Umsetzung von CETA soll ein sogenanntes „Joint Committee“ mit noch unklarer Zusammensetzung zuständig sein. Dieses Expertengremium kann CETA 03. Juni 2016 als „living agreement” auch nach seinem Abschluss noch entscheidend weiterentwickeln und verändern – obwohl das Gremium weder demokratisch legitimiert wäre noch von den Parlamenten kontrolliert würde. Damit werden demokratische Rechte der Bürger ausgehöhlt. Weiterhin sind in CETA mit dem sogenannten Investitionsgericht (ICS) weitreichende Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen festgeschrieben. Investoren würde es so ermöglicht, Regierungen zu verklagen, sobald die vom Unternehmen erwarteten wirtschaftlichen Gewinne zum Beispiel auf Grund von schärferen Gesetzen im Sinne des Verbraucher- oder Umweltschutzes geschmälert werden. Die ursprünglich vorgesehenen privaten Schiedsgerichte (ISDS) wurden zwar durch ein neues sogenanntes Investitionsgerichts-System (Investment Court System, ICS) ersetzt, der Kern der Kritik bleibt jedoch unverändert bestehen: Ob Schiedsgericht oder Investitionsgericht – das System der Investor-Staat-Streitbeilegung ist eine Paralleljustiz, die nur von ausländischen Investoren, nicht aber von einheimischen Betrieben angerufen werden kann. Staaten würden möglicherweise für Gesetze verklagt werden, die im Sinne des Gemeinwohls erlassen wurden. Und vor den geplanten Investitionsgerichten können Investoren Recht bekommen, auch wenn ordentliche Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht anders entscheiden. Durch das Risiko, von Investoren zu Schadenersatz in Milliardenhöhe verklagt zu werden, sind Regierungen erpressbar. Geplante Regulierungen, zum Beispiel für den Verbraucher- und Umweltschutz oder zur Stärkung von Arbeitnehmerrechten, können auf diese Weise verhindert oder verzögert werden. Der Deutsche Richterbund kritisiert zudem, dass die finanzielle und fachliche Unabhängigkeit der Richter/innen nicht gewahrt ist. Des Weiteren ist auch das erneuerte Investitionsgerichtssystem eine Einbahnstraße: Die Unternehmen haben Rechte, aber keine Pflichten. Wenn Investoren beispielsweise fundamentale Menschenrechte verletzen, können sie dafür nicht auf internationalem Wege verklagt werden. 2 Deutsche MittelstandsNachrichten powered by Ausgabe |21/16 Fürchten Sie auch eine Aufweichung der Umweltstandards? Gravierende Folgen hätte das Abkommen beispielsweise für den Klimaschutz. Energiekonzerne bekämen durch CETA die Möglichkeit, über Investor-Staats-Klagen klimaschädliche Projekte durchzusetzen, auch wenn Bürger/innen massiv protestieren – und zwar auf beiden Seiten des Atlantiks. So hat zum Beispiel der Transcanada-Konzern unter Berufung auf das NAFTA-Freihandelsabkommen zwischen Kanada, USA und Mexiko eine Klage in Milliardenhöhe angekündigt, weil die US-Regierung eine hochumstrittene Öl-Pipeline nicht genehmigt hat. Ähnliches ist durch CETA auch in Europa denkbar. Um den Weg für CETA frei zu machen, hat die EU bereits dem Druck von Kanada nachgegeben und Klimaschutzstandards abgesenkt: Auch besonders umwelt- und klimaschädliches Öl aus kanadischen Teersanden darf in die EU importiert werden. Im Verbraucher- und Gesundheitsschutz besteht die Gefahr, dass dringend notwendige Verbesserungen europäischer und nationaler Standards erschwert oder sogar ganz verhindert werden. Denn zukünftige Regelungen müssen immer „CETA-konform“ sein. Es ist beispielsweise eine realistische Annahme, dass die EU und Kanada Standards bei der Kennzeichnung von Nährwerten gegenseitig anerkennen. Dadurch wäre es dann nur noch schwer oder gar nicht mehr möglich, eine Nährwertkennzeichnung in Ampelfarben einzuführen – obwohl sich die Mehrheit der Menschen in Deutschland eine Ampelkennzeichnung wünscht. Auch im Kulturbereich, beim Datenschutz und bei den Arbeitnehmerrechten steht zu 03. Juni 2016 befürchten, dass bestehende Standards eingefroren werden. Eine weitere Verbesserung wäre nach Inkrafttreten von CETA dann nicht mehr möglich. Sollten Sie tatsächlich mit der Klage durchkommen, welche wirklichen Befugnisse hat ein Nein des deutschen Bundesverfassungsgerichts in der EU? Eine eventuelle Zustimmung Deutschlands zu CETA würde dann rechtlich nichtig, das heißt die Ratifikation Deutschlands würde rückgängig gemacht, Deutschland wäre an CETA nicht gebunden. Jörg Haas ist Pressesprecher der Bürgerbewegung Campact. Von 1997 bis 2008 arbeitete er als Klima- und Energieexperte für die Heinrich-Böll-Stiftung. Mittelstand Wettbewerbsfähigkeit: Deutschland nicht mehr unter Top 10 „Die größte Gefahr für Deutschland ist Selbstzufriedenheit“, sagte Arturo Bris von der Schweizer Business School IMD D er Standort Deutschland gehört einer Studie zufolge nicht mehr zu den zehn wettbewerbsfähigsten der Welt. In der Rangliste der Schweizer Business School IMD rutschte er vom zehnten auf den zwölften Platz ab. „Dafür sorgten vor allem eine schlechtere Bewertung der Regierung und der Wirtschaftsleistung“, sagte IMD-Direktor Arturo Bris. Spitzenreiter der 61 untersuchten Länder ist diesmal Hongkong – vor allem wegen der niedrigen, einfachen Besteuerung und kaum vorhandenen Behinderungen beim Kapitalverkehr. Platz zwei belegt die Schweiz, deren Fokus auf qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen sich hier auszahlt. Auf dem dritten Rang finden sich die USA wieder, die in den vergangenen drei Jahren noch den Spitzenplatz belegten. „Die USA verfügen immer noch über die beste wirtschaftliche Leistung der Welt“, sagte Bris. Die Führungskräfte schätzen die Effizienz der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik etwas schlechter ein als in den Vorjahren. Vergleichsweise schwach schneidet Deutschland in der wächse etwas geringer ausfallen als in Steuerpolitik ab, wo es nur den 52. Platz den vergangenen beiden Jahren, unter belegt. Pluspunkte sammelt der Stand- anderem weil die Energiepreise wieder ort dagegen mit seinen qualifizierten anziehen und die Zusatzimpulse der Arbeitnehmern, einer verlässlichen Inf- Migration nachlassen“, erklärten die Forrastruktur sowie politischer Stabilität. scher. Die Auslandsnachfrage lege leicht Das Wachstumstempo der deut- zu. Außerdem kämen derzeit deutlich schen Wirtschaft wird sich dem DIW- weniger Flüchtlinge nach Deutschland Institut zufolge im laufenden Quartal als noch in der zweiten Jahreshälfte 2015. mehr als halbieren. Das Bruttoinlands- „Somit werden durch die Migration nur produkt dürfte zwischen April und Juni noch geringe zusätzliche Nachfrageum 0,3 Prozent zum Vorquartal zulegen, so das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Zu Jahresanfang hatte es mit 0,7 Prozent das größte Plus seit zwei Jahren gegeben. Dank der anziehenden Beschäftigung und steigender Löhne dürfte der private Verbrauch weiter spürbar zunehmen. „Allerdings werDIW-Konjunkturbarometer. Grafik: DIW Berlin 2016 den die Konsumzu3 Deutsche MittelstandsNachrichten powered by Ausgabe |21/16 impulse kommen“, sagte Simon Junker vom DIW. Zwar habe der Export zuletzt Fahrt aufgenommen, die Aussichten der Firmen blieben aber verhalten. Vor allem aber werde die deutsche Industrie das bisherige Tempo nicht halten können. Die schwachen Investitionen und die anhaltende Verlangsamung der Wirtschaft im Euroraum und in China dürften eher zu einer Verringerung der Produktion führen. Zumal weiterhin auf das Refe- 03. Juni 2016 rendum in Großbritannien geschaut werde. Die Einzelhändler hatten im April den zweiten Monat in Folge mit Umsatzrückgängen zu kämpfen. Preisbereinigt fielen die Umsätze um 0,9 Prozent gegenüber dem Vormonat. Innovation Chinesischer Bus fährt auf Stelzen über den Autos Riesige Elektrobusse sollen künftig wie auf Stelzen über die Autos hinwegfahren C in den Städten: Das Fahrzeug hina will mit einem neuwird komplett elektrisch anen Transportsystem mehr getrieben, bietet Platz für bis Platz auf den Straßen schaffen. zu 1200 Passagiere und ersetzt Dazu haben chinesische Ingedamit rund 40 normale Stadtnieure einen riesigen Elektrobusse. Ein einzelner TEB-Bus bus entwickelt, der sozusagen könnte damit rund 2500 Tonauf Stelzen über den Verkehr nen an CO2-Emissionen im hinwegfährt. Jahr einsparen. Das sogenannte Transit Ein ähnliches Konzept Elevated Bus Konzept, kurz wurde mit dem Landliner beTEB, soll vor allem das wachreits in den Sechzigern von sende Stauproblem in den US-Architekten angedacht. Megastädten lösen: Statt eine Erst die rapide Verschlechteweitere Spur neben oder unter Mehr Platz auf der Straße: Die Autos fahren ungestört unter dem TEB-Bus hindurch. Foto: Screenshot rung der Verkehrssituation in der Fahrbahn zu schaffen, wird China hat jedoch offenbar nun der öffentliche Verkehr auf zwei schmalen Schienen links und rechts ne- dige Tunnelbau fällt weg, sodass ein TEB- die nötige Dringlichkeit geboten, um das ben der Fahrbahn auf eine höhere Ebene System für rund ein Fünftel der Kosten Projekt tatsächlich umzusetzen: Ein Proverlagert. Die Autos fahren ungestört un- ein komplettes U-Bahn System ersetzen totyp des auf der diesjährigen Peking International High-Tech Expo vorgestellten ter dem Bus hindurch – dadurch spart das könnte, so die Entwickler. Der TEB-Bus ist auch ein Baustein in Modells soll bereits im Sommer 2016 in System Platz. Auch finanziell ist der TEB dadurch im Vorteil, etwa im Vergleich zu Chinas jüngst aufgenommenen Kampf der chinesischen Stadt Qinhuangdao in einer U-Bahn: Der teure und zeitaufwen- gegen die extreme Luftverschmutzung Betrieb gehen. Innovation US-Erfinder entwickelt erstes automatisches Schiff Ein kalifornischer Ingenieur hat ein autonom fahrendes Solarboot entwickelt N icht nur auf den Straßen hält der Elektro-Antrieb Einzug – künftig sollen auch die Weltmeere ohne Verbrennungsmotoren auskommen. Um das unter Beweis zu stellen, schickt ein Ingenieur aus Silicon Valley ein rein solarbetriebenes Boot auf die rund 3200 Kilometer lange Reise nach Hawaii. Den Strom für den Elektromotor generiert der rund 2,3 Meter lange, sogenannte „Seacharger“ dabei über zwei Solar-Paneele auf der Oberfläche des Boots. Jedes für sich hat eine Leistung von rund 100 Watt und versorgt damit eine 50 Zellen LiFePo4-Batterie. Mit der Reserve aus den Batterien kann das Boot bis zu drei Tage ohne Sonnenschein auskommen und dennoch weiterfahren. Dabei schafft es dem Entwickler zufolge eine Geschwindigkeit von rund 5,5 Kilometern pro Stunde beziehungsweise drei Knoten. Allerdings ist der Antrieb nicht die einzige Besonderheit des Seacharger: Der Prototyp bestreitet seinen Weg durch den Ozean nicht nur emissionsfrei, sondern auch ganz ohne Kapitän oder Be- satzung: Die Steuerung übernimmt das Boot völlig autonom mit Hilfe eines GPSSenders, eines Satelliten-Modems sowie eines Arduino-Mini-Computers. Anders als etwa eine Drohne wird das Schiff also nicht ferngesteuert. Die Erfinder übertragen den Start und die Route des Seacharger über ihre Homepage live im Internet. Sie sind jedoch nicht die ersten, die an nachhaltigen Konzepten für eine umweltfreundlichere Schifffahrt der Zukunft arbeiten. So hat etwa das britische National Oce4 Deutsche MittelstandsNachrichten powered by Ausgabe |21/16 anography Centre den Prototypen eines autonom fahrenden Katamaran vorgestellt, der mit einer Kombination aus Wind- und Wasserkraft angetrieben wird. Die britischen Forscher haben dabei im Gegensatz zu den Kaliforniern auch für längere sonnenfreie Perioden vorgesorgt, indem sie zusätzlich zu den zwölf Solarpaneelen an Bord auch eine Windturbine installiert haben. Dafür hat der Katamaran auch wissenschaftliche Instrumente an Bord, mit denen er Wetter und Wasser auf seiner Reise durch die Meere untersuchen soll. Zum Einsatz autonomer Roboterschiffe gibt es neben Forschung und Militär auch Projekte mit Beteiligung aus der Industrie. Das EU-Projekt Munin (Maritime Unmanned Navigation through Intelligence Network) etwa plant mit Unterstützung des Fraunhofer-Instituts und Ingenieuren des Autobauers Rolls Royce den Bau riesiger autonomer Cargo-Schiffe, die unbemannt tausende Container durch die Weltmeere fahren. Allerdings sollen diese Schiffe nicht von Computern an Bord, sondern von einer High-Tech-Zentrale aus ferngesteuert werden. Bei Munin werden zwar auch alter- 03. Juni 2016 Der Prototyp soll autonom und solargetrieben die 3200 Kilometer nach Hawaii zurücklegen. Foto: Screenshot native Antriebe für die Schiffe erforscht, allerdings zeichnen sich die geplanten 400 Meter langen Schiffe bisher vor allem durch die bessere Effizienz aus und haben damit durch die Einsparung von Treibstoff einen positiver Effekt auf die Umwelt: Ohne menschliche Besatzung könnten die Schiffe länger auf offener See bleiben und langsamer fahren, was allein 50 Prozent des Treibstoffs einsparen soll. Dass es jedoch bereits möglich ist, auch große Schiffe mit Elektro-Antrieb zu bauen, hat jüngst die Elektro- Fähre von Siemens gezeigt, die seit 2015 in Norwegen in Einsatz ist. Wegen der potentiellen Einsparungen dürfte die Entwicklung autonomer Schiffe für die weltweite Schifffahrtsindustrie von Interesse sein, die seit geraumer Zeit mit niedrigen Frachtraten und Transport-Preisen wegen schwindender Nachfrage und kriselnder Weltwirtschaft kämpft. Denn ohne Besatzung können die Schiffe längere Zeit auf offener See bleiben und ebenso längere Liegezeiten in Häfen finanziell besser verkraften. Auto Toyota erwägt Kauf von Boston Dynamics Die einzigartige Technologie könnte helfen, sich am wandelnden Automarkt zu halten D ie fortschreitende Digitalisierung fordert den klassischen Autoherstellern angesichts der Konkurrenz von IT-Unternehmen und neuen Herstellern wie Tesla aus den USA und LeEco aus China einiges ab. Vermehrt setzen die Autohersteller deshalb auf Kooperationen mit Start-ups und IT-Firmen bzw. kaufen diese ein. Toyota beispielsweise interessiert sich für den Roboter-Entwickler Boston Dynamics. Seit Ende 2013 befindet sich das Unternehmen in der Hand von Googles Mutterkonzern Alphabet. Bekannt geworden war es zuvor mit spektakulären Robotern, die unter anderem für das USMilitär entwickelt wurden. Im März gab es erste Gerüchte, dass Boston Dynamics abgestoßen werden soll. Wie der Tech In- sider von einer mit dem Vorgang vertrauten Person erfahren haben will, befindet sich das Toyota Research Institute bereits in Gesprächen mit Alphabet. Zwar sei der Deal noch nicht fertig, „aber die Tinte sei fast trocken“, wird die Quelle zitiert. Im November des vergangenen Jahres wurde das Toyota Research Institute ins Leben gerufen. Ziel sei es, Forschungen zur Künstlichen Intelligenz und Robotertechnik durchzuführen. Es gibt bereits erste Verbindungen zwischen Toyota und Boston Dynamics. Gill Pratt vom Toyota Research Institute beispielsweise arbeitete mit einem der Gründer zusammen. Außerdem wechselte James Kuffner (Google) und Joseph Bondarky (Boston Dynamics) im Januar zum Toyota Research Institut. Eine Milliarde Doll- lar hat Toyota zunächst einmal für die kommenden fünf Jahre für das Institut zur Verfügung gestellt. Google hatte vor einigen Jahren ein ambitioniertes Roboter-Programm gestartet und dafür eine Reihe von Unter- Gill Pratt vom Toyota Research Institute hat enge Kontakte zum Boston Dynamics Gründer. Foto: Toyota Research Institute 5 Deutsche MittelstandsNachrichten powered by Ausgabe |21/16 nehmen zusammengekauft. Die treibende Kraft war Andy Rubin, federführender Entwickler und langjähriger Chef des Mobil-Betriebssystems Android, der im Roboter-Projekt eine neue große Aufgabe gefunden hatte. Im Herbst 2014 verließ Rubin aber Google und wurde InternetInvestor. Das Roboter-Programm mit dem internen Namen „Replicant“ – wie die Bioroboter im Film „Blade Runner“ – soll danach laut Medienberichten von Führungswechseln zurückgeworfen worden sein. Im Dezember sei es ins Entwicklungslabor Google X eingefügt worden – bis auf Boston Dynamics, das zum Verkauf gestellt worden sei, berichtete Bloomberg. Laut Protokollen eines Treffens von November, die bei Google auf einer internen Seite veröffentlicht worden seien, wurde Boston Dynamics eine mangelnde Kooperationsbereitschaft mit anderen Bereichen des Konzerns vorgeworfen. Nach dem jüngsten Video warnte die Sprecherin von Google X demnach auch, im Internet gebe es negative Kommentare, dass die humanoiden Roboter beängstigend seien und die Jobs von Menschen übernehmen könnten. „Wir werden dieses Video nicht kommentieren, weil wir dem nicht viel hinzufügen können und 03. Juni 2016 In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder aufsehenerregende Videos gegeben, die Fortschritte der Roboter von Boston Dynamics demonstrierten. Foto: Screenshot: Boston Dynamics die meisten Fragen, die es aufwirft, nicht beantworten wollen“, schrieb sie Bloomberg zufolge. China Faule Kredite gefährden Finanz-System in China Die faulen Kredite in Chinas Finanzsystem könnten einen Gesamtschaden von mehr als einer Billion Euro verursachen D ie französische Großbank Société Générale schätzt, dass Chinas Banken faule Kredite in Höhe von rund 8 Billionen Yuan (rund 1,1 Billionen Euro) in ihren Büchern haben. Dies berge ein enormes Risiko für das Finanzsystem und die Wirtschaft, weil die Verluste damit über 60 Prozent des Gesamtkapitals der Geschäftsbanken, rund 50 Prozent der jährlichen Steuereinnahmen und rund 12 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen würden. Mittelfristig, schreibt die Bank in einer Analyse, bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine radikale Umgestaltung Die Regierung hat vor einigen Wochen begonnen, hochverschuldete Staatsbetriebe quasi durch die Hintertür zu verstaatlichen. Foto: Flickr/Michael Goodine/CC by 2.0 des Bankensystems. „China verschuldet sich immer noch rapide. Die Verbindlichkeiten von Unternehmen außerhalb des Finanzsystems belaufen sich auf bis zu 250 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Liberalisierungen in der Wirtschaft und im Finanzmarkt hat die Schuldendynamik zu destabilisieren begonnen. Der Beginn der Schuldenrestrukturierung bei Staatsbetrieben – den größten Schuldnern – macht eine Bankenrestrukturierung wahrscheinlicher – ein Szenario, das mittelfristig mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent eintritt“, sagte ein Analyst der Bank. Die Regierung hat vor einigen Wochen begonnen, hochverschuldete Staatsbetriebe quasi durch die Hintertür zu verstaatlichen. Dazu führte sie ein Programm ein, im Zuge dessen Banken ihre Forderungen gegen die Unternehmen in Aktien umwandeln können. Dadurch werden die Schulden faktisch getilgt und internationale Investoren beruhigt. Die Kehrseite ist, dass die Banken nun mit den oftmals unrentablen Unternehmen operativ als (Mit-)Eigentümer verbunden sind. Die Banken zu zwingen, Eigentümer jener Unternehmen zu werden, die Kre- dite nicht zurückzahlen können, wird die Gewinne dieses Jahr weiter drücken. „Statt die Stabilität der Banken zu stützen wird diese durch die Bemühungen untergraben“, wird die Ratingagentur Standard & Poor´s zitiert. Dem Finanzblog Zerohedge zufolge bleiben zwei Möglichkeiten, wie China die drohenden Verluste minimieren könnte. Zum einen könnte die Regierung Anleihen ausgeben, um die Banken zu rekapitalisieren – dies würde allerdings zu höheren Leitzinsen oder einer Abwertung der Landeswährung Yuan führen. Andererseits könnten die hohen aber sinkenden Devisenreserven eingesetzt werden, um Banken zu retten – dies würde kurzfristig aber einen hohen Aufwertungsdruck auf den Yuan ausüben und langfristig die Fähigkeit der Zentralbank beschneiden, Abwertungen zu verhindern. In jedem Fall besteht laut Société Générale eine hohe Chance, dass es im Zuge der Umschuldung zu Fehlern komme. Mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 30 Prozent werde es aus Sicht der Bank deshalb mittelfristig zu einem schweren Einbruch der Wirtschaft kommen. Impressum Geschäftsführer: Christoph Hermann, Karmo Kaas-Lutsberg. Herausgeber: Dr. Michael Maier (V.i.S.d. §§ 55 II RStV). Redaktion: Anika Schwalbe, Gloria Veeser, Nicolas Dvorak. Sales Director: Philipp Schmidt. Layout: Nora Lorz. Copyright: Blogform Social Media GmbH, Kurfürstendamm 206, D-10719 Berlin. HR B 105467 B. Telefon: +49 (0) 30 / 81016030, Fax +49 (0) 30 / 81016033. Email: [email protected]. Erscheinungsweise wöchentliches Summary: 52 Mal pro Jahr. 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