Deutsche Mittelstands Nachrichten

Ausgabe 21
03. Juni 2016
Deutsche
MittelstandsNachrichten
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Mittelstand
Bürgerbewegung: „Wir können CETA noch verhindern“
Zusammen mit anderen Bürgerbewegungen hat Campact eine Bürgerklage gegen CETA gestartet
Deutsche Mittelstands Nachrichten:
Wie hoch schätzen Sie Ihre Chancen ein,
CETA verhindern zu können?
Jörg Haas: Wir sind optimistisch, dass
wir CETA politisch noch verhindern können – und wenn das nicht gelingt, dann
dass am Ende das Bundesverfassungsgericht gegen CETA entscheidet. Es gibt
jedoch keinen Königsweg, daher ist es
wichtig, verschiedene politische und juristische Wege einzuschlagen.
CETA ist ja bereits ausverhandelt. Dem
Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie zufolge könnte das Abkommen
bereits im kommenden Jahr starten.
Bleibt Ihnen für Ihr Vorhaben genug
Zeit?
Für die Prozessführung wird bis auf
Weiteres von folgender zeitlicher Abfolge ausgegangen: Im Herbst wird die
Kommission der Europäischen Union
Das „Stop TTIP“-Bündnis mit über 300 Bürgerorganisationen aus 23 EU-Mitgliedstaaten hatte vor dem
Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eine Klage
gegen die Ablehnung der Europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA durch die EU-Kommission eingereicht.
Foto: Flickr/Mehr Demokratie/CC by sa 2.0
dem Ministerrat – genauer: dem Rat der
EU-Handelsminister – den Vertragstext
zum Beschluss über die Unterzeichnung
und die vorläufige Anwendung vorlegen.
Dieser Beschluss bedarf nach der bisherigen Praxis der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Daran wird sich die
Ratifikationsphase anschließen, in der
Kanada, aber auch sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre
Zustimmung zum Vertragsabschluss erklären müssen. In Deutschland geschieht
dies in der Gestalt eines Zustimmungsgesetzes des
Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates. Nach Abschluss der Ratifikationsphase wird die Kommission dem
Ministerrat den Vertrag zum Beschluss
über den endgültigen Vertragsabschluss
vorlegen.
Dieses Prozedere wird überwiegend für
wahrscheinlich gehalten, doch bleibt es
in wesentlichen Hinsichten spekulativ.
Unklar ist bis heute, ob die Zustimmung
aller EU-Mitgliedstaaten erforderlich ist
(sogenanntes Gemischtes Abkommen)
oder ob die Union den Vertrag alleine
abschließen darf (ausschließliches EUAbkommen), und unklar ist auch, ob der
Rat der Europäischen Union jeweils einstimmig oder mit Mehrheit abzustimmen hat.
Analyse
Smartphone-Shopping: Adblocker schmälern Chancen für Unternehmen
Smartphones und Tablets kommen
immer häufiger beim Shoppen zum Einsatz. Etwa zwei Drittel der Deutschen kaufen damit mittlerweile ein. Optimierte Internetauftritte für mobile Geräte werden
immer wichtiger. Doch auch im mobilen
Bereich entgehen Unternehmen bereits
zahlreiche Gelder durch Adblocker.
Bei der Planung von Werbung und
einer ansprechenden Außenwirkung
müssen Unternehmen inzwischen mehr
für Nutzer von Smartphones und Tablets
investieren. Die Nutzung der mobilen Geräte zum Einkaufen steigt stetig. Rund sieben von zehn Deutschen nutzen einer Studie zufolge inzwischen Smartphone und
Tablet zum Einkauf. Im vergangenen Jahr
waren es nur 64 Prozent, wie eine Untersuchung der Wirtschaftsauskunftei Creditre-
form und des Handelsverbands bevh zeigt.
Umso wichtiger ist ein weboptimierter Internetauftritt für die Nutzung von Smartphones und Handys. Hier besteht gerade
bei vielen mittelständischen Betrieben ein
erheblicher Nachholbedarf.
„Für Verbraucher zwischen 18 und 39
Jahren gehört der mobile Einkauf längst
zum Alltag (84 Prozent; +4 Prozentpunkte), aber auch bei Menschen über 40 Jahren hat die Nutzungsquote (59 Prozent;
+5 Prozentpunkte) in diesem Jahr einen
neuen Höchstwert erreicht“, heißt es in der
Studie.
Allerdings könnte der rasante Anstieg
schnell wieder etwas von seiner Wirkungskraft verlieren. Denn zunehmend finden
Adblocker auch ihren Weg auf die mobilen
Endgeräte. Derzeit nutzen weltweit etwa
419 Millionen Menschen AdBlocker für
Smartphones. Das sind bereits jetzt doppelt so viele wie bei den Computernutzern
und entspricht schon heute 22 Prozent der
Smartphone-Nutzer weltweit. Momentan
werden die Werbeblocker vor allem im
Asien-Pazifik-Raum genutzt. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass auch in der EU
und in den USA bald mehr Adblocker zum
Einsatz kommen.
Insgesamt sind AdBlocking-Browser
in Europa aktuell beliebter als in Nordamerika. In Europa nutzen 27 von 1.000 Usern
AdBlocking-Browser für ihr Smartphone.
In Nordamerika sind es lediglich 12,4 pro
tausend. Dafür sind Content-Blocking
Apps in Nordamerika beliebter als in Europa. Insgesamt gibt es mittlerweile mehr als
229 verschiedene Content-Blocking Apps.
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Warum startet die Klage erst jetzt?
Beschwerdegegenstand kann nur ein
Akt deutscher öffentlicher Staatsgewalt
sein. Dies ist das Zustimmungsgesetz des
Deutschen Bundestages zu CETA. Falls ein
Begleitgesetz zu CETA erlassen wird (dies
ist noch nicht absehbar), wird auch dieses
Begleitgesetz ein tauglicher Beschwerdegegenstand sein.
Arbeiten Sie mit Frau Grimmenstein-Balas zusammen, die kürzlich eine Sammelklage gegen CETA organisiert hat?
unterstützt, wird die zeitlich spätere Beschwerde dieser Person nicht akzeptiert.
Grundsätzlich ist es jedoch möglich, jederzeit die Unterstützung für Beschwerden zurückzuziehen.
Werden auch in anderen EU-Ländern derartige Initiativen geplant?
Der Widerstand gegen TTIP und CETA ist
auch in zahlreichen anderen EU-Ländern
sehr lebendig. Allerdings ist mir bisher
keine Verfassungsklage bekannt.
Wie sehen die Kanadier das Abkommen?
Mitte April 2016 hat die Lehrerin Marianne Grimmenstein die Beschwerde
initiiert. Sie wurde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) „vorsorglich als
Schutzschrift“ eingereicht, wie der Prozessbevollmächtigte Prof. Dr. Andreas
Fisahn in den Medien zitiert wurde. Das
Verfassungsprozessrecht sieht allerdings
keine „Schutzschriften“ vor. Dies war
nicht der erste Versuch einer Verfassungsbeschwerde: Bereits im August 2014 hatte
Marianne Grimmenstein eine Beschwerde gegen CETA beim BVerfG eingereicht,
die aber nicht zur Entscheidung angenommen wurde.
Wir sind der Auffassung, dass der Zeitpunkt für eine Verfassungsbeschwerde
eine wichtige Rolle spielt. Denn die deutsche Staatsgewalt muss zuerst Maßnahmen ergriffen haben, bevor man diese
rügen kann. Das ist im Falle von CETA
bisher noch nicht geschehen. Wir wollen
deshalb die Zustimmung des deutschen
Vertreters im Europäischen Rat zur Unterzeichnung von CETA abwarten, bevor
wir unsere Massen-Verfassungsbeschwerde einreichen – das Sammeln der Vollmachten kann und soll natürlich schon
davor geschehen.
Kann man sich an mehreren Verfassungsbeschwerden beteiligen?
Leider ist es nicht möglich, zur gleichen
Problematik mehrere Verfassungsbeschwerden zu unterstützen. Wer sich zum
Beispiel bereits an der Verfassungsbeschwerde von Frau Grimmenstein gegen
CETA beteiligt, kann die Massenbeschwerde „Nein zu CETA“ nicht unterzeichnen.
Wenn jemand trotzdem beide Verfahren
Es gibt auch in Kanada einen erheblichen
Widerstand gegen Freihandelsabkommen. Allerdings konzentriert sich die Debatte auf das TPP-Abkommen im Pazifik.
Aber auch gegen CETA gibt es deutlichen
Widerspruch. So hat der Canadian Labour
Congress zusammen mit dem DGB sich
gegen CETA ausgesprochen.
Was sind Ihre Hauptkritikpunkte an CETA?
In dem CETA-Vertrag geht es – anders als
in früheren Freihandelsabkommen – nur
am Rande um den Abbau von Zöllen oder
die Angleichung von technischen Standards wie Schraubenlängen und Blinkerfarben. Im Kern des Abkommens stehen
gesellschaftspolitische Standards, die
viele Bereiche unseres täglichen Lebens
betreffen. Umwelt- und Klimaschutz
oder Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte werden in CETA vor allem als Handelshemmnisse betrachtet, die Kosten
für die Wirtschaft erzeugen.
Durch die in dem Vertrag vorgesehene
Angleichung von Standards und die Zusammenarbeit bei gesetzlichen Regulierungen besteht die Gefahr, dass notwendige Verbesserungen unserer Standards
in Zukunft nur noch schwer oder überhaupt nicht mehr möglich sein werden.
Zudem ist durch die geplante „regulatorische Zusammenarbeit“ offiziell
festgeschrieben, dass Lobbyisten die Gesetzgebung noch vor den Parlamenten
beeinflussen können. Denn für die Auslegung und Umsetzung von CETA soll ein
sogenanntes „Joint Committee“ mit noch
unklarer Zusammensetzung zuständig
sein. Dieses Expertengremium kann CETA
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als „living agreement” auch nach seinem
Abschluss noch entscheidend weiterentwickeln und verändern – obwohl das Gremium weder demokratisch legitimiert
wäre noch von den Parlamenten kontrolliert würde. Damit werden demokratische
Rechte der Bürger ausgehöhlt.
Weiterhin sind in CETA mit dem sogenannten Investitionsgericht (ICS) weitreichende Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen festgeschrieben.
Investoren würde es so ermöglicht, Regierungen zu verklagen, sobald die vom
Unternehmen erwarteten wirtschaftlichen Gewinne zum Beispiel auf Grund
von schärferen Gesetzen im Sinne des
Verbraucher- oder Umweltschutzes geschmälert werden.
Die ursprünglich vorgesehenen privaten Schiedsgerichte (ISDS) wurden zwar
durch ein neues sogenanntes Investitionsgerichts-System (Investment Court
System, ICS) ersetzt, der Kern der Kritik
bleibt jedoch unverändert bestehen: Ob
Schiedsgericht oder Investitionsgericht
– das System der Investor-Staat-Streitbeilegung ist eine Paralleljustiz, die nur
von ausländischen Investoren, nicht aber
von einheimischen Betrieben angerufen
werden kann. Staaten würden möglicherweise für Gesetze verklagt werden, die im
Sinne des Gemeinwohls erlassen wurden.
Und vor den geplanten Investitionsgerichten können Investoren Recht bekommen, auch wenn ordentliche Gerichte bis
hin zum Bundesverfassungsgericht anders entscheiden.
Durch das Risiko, von Investoren zu Schadenersatz in Milliardenhöhe verklagt zu
werden, sind Regierungen erpressbar.
Geplante Regulierungen, zum Beispiel
für den Verbraucher- und Umweltschutz
oder zur Stärkung von Arbeitnehmerrechten, können auf diese Weise verhindert oder verzögert werden. Der Deutsche Richterbund kritisiert zudem, dass
die finanzielle und fachliche Unabhängigkeit der Richter/innen nicht gewahrt
ist. Des Weiteren ist auch das erneuerte
Investitionsgerichtssystem eine Einbahnstraße: Die Unternehmen haben
Rechte, aber keine Pflichten. Wenn Investoren beispielsweise fundamentale Menschenrechte verletzen, können sie dafür
nicht auf internationalem Wege verklagt
werden.
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Fürchten Sie auch eine Aufweichung der
Umweltstandards?
Gravierende Folgen hätte das Abkommen
beispielsweise für den Klimaschutz. Energiekonzerne bekämen durch CETA die
Möglichkeit, über Investor-Staats-Klagen
klimaschädliche Projekte durchzusetzen,
auch wenn Bürger/innen massiv protestieren – und zwar auf beiden Seiten
des Atlantiks. So hat zum Beispiel der
Transcanada-Konzern unter Berufung
auf das NAFTA-Freihandelsabkommen
zwischen Kanada, USA und Mexiko eine
Klage in Milliardenhöhe angekündigt,
weil die US-Regierung eine hochumstrittene Öl-Pipeline nicht genehmigt hat.
Ähnliches ist durch CETA auch in Europa
denkbar.
Um den Weg für CETA frei zu machen,
hat die EU bereits dem Druck von Kanada
nachgegeben und Klimaschutzstandards
abgesenkt: Auch besonders umwelt- und
klimaschädliches Öl aus kanadischen
Teersanden darf in die EU importiert werden.
Im Verbraucher- und Gesundheitsschutz
besteht die Gefahr, dass dringend notwendige Verbesserungen europäischer
und nationaler Standards erschwert oder
sogar ganz verhindert werden. Denn
zukünftige Regelungen müssen immer
„CETA-konform“ sein. Es ist beispielsweise eine realistische Annahme, dass die EU
und Kanada Standards bei der Kennzeichnung von Nährwerten gegenseitig anerkennen. Dadurch wäre es dann nur noch
schwer oder gar nicht mehr möglich, eine
Nährwertkennzeichnung in Ampelfarben
einzuführen – obwohl sich die Mehrheit
der Menschen in Deutschland eine Ampelkennzeichnung wünscht. Auch im
Kulturbereich, beim Datenschutz und
bei den Arbeitnehmerrechten steht zu
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befürchten, dass bestehende Standards
eingefroren werden. Eine weitere Verbesserung wäre nach Inkrafttreten von CETA
dann nicht mehr möglich.
Sollten Sie tatsächlich mit der Klage
durchkommen, welche wirklichen Befugnisse hat ein Nein des deutschen Bundesverfassungsgerichts in der EU?
Eine eventuelle Zustimmung Deutschlands zu CETA würde dann rechtlich nichtig, das heißt die Ratifikation Deutschlands würde rückgängig gemacht,
Deutschland wäre an CETA nicht gebunden.
Jörg Haas ist Pressesprecher der Bürgerbewegung Campact. Von 1997 bis 2008
arbeitete er als Klima- und Energieexperte für die Heinrich-Böll-Stiftung.
Mittelstand
Wettbewerbsfähigkeit: Deutschland nicht mehr unter Top 10
„Die größte Gefahr für Deutschland ist Selbstzufriedenheit“, sagte Arturo Bris von der Schweizer Business School IMD
D
er Standort Deutschland gehört einer Studie zufolge nicht mehr zu
den zehn wettbewerbsfähigsten der Welt.
In der Rangliste der Schweizer Business
School IMD rutschte er vom zehnten auf
den zwölften Platz ab. „Dafür sorgten vor
allem eine schlechtere Bewertung der Regierung und der Wirtschaftsleistung“, sagte IMD-Direktor Arturo Bris.
Spitzenreiter der 61 untersuchten
Länder ist diesmal Hongkong – vor allem wegen der niedrigen, einfachen
Besteuerung und kaum vorhandenen
Behinderungen beim Kapitalverkehr.
Platz zwei belegt die Schweiz, deren Fokus auf qualitativ hochwertige Produkte
und Dienstleistungen sich hier auszahlt.
Auf dem dritten Rang finden sich die
USA wieder, die in den vergangenen drei
Jahren noch den Spitzenplatz belegten.
„Die USA verfügen immer noch über die
beste wirtschaftliche Leistung der Welt“,
sagte Bris.
Die Führungskräfte schätzen die
Effizienz der öffentlichen Verwaltung
in der Bundesrepublik etwas schlechter
ein als in den Vorjahren. Vergleichsweise
schwach schneidet Deutschland in der wächse etwas geringer ausfallen als in
Steuerpolitik ab, wo es nur den 52. Platz den vergangenen beiden Jahren, unter
belegt. Pluspunkte sammelt der Stand- anderem weil die Energiepreise wieder
ort dagegen mit seinen qualifizierten anziehen und die Zusatzimpulse der
Arbeitnehmern, einer verlässlichen Inf- Migration nachlassen“, erklärten die Forrastruktur sowie politischer Stabilität.
scher. Die Auslandsnachfrage lege leicht
Das Wachstumstempo der deut- zu. Außerdem kämen derzeit deutlich
schen Wirtschaft wird sich dem DIW- weniger Flüchtlinge nach Deutschland
Institut zufolge im laufenden Quartal als noch in der zweiten Jahreshälfte 2015.
mehr als halbieren. Das Bruttoinlands- „Somit werden durch die Migration nur
produkt dürfte zwischen April und Juni noch geringe zusätzliche Nachfrageum 0,3 Prozent zum
Vorquartal zulegen, so
das Deutsche Institut
für
Wirtschaftsforschung (DIW). Zu Jahresanfang hatte es mit
0,7 Prozent das größte
Plus seit zwei Jahren
gegeben. Dank der anziehenden Beschäftigung und steigender
Löhne dürfte der private Verbrauch weiter
spürbar zunehmen.
„Allerdings werDIW-Konjunkturbarometer.
Grafik: DIW Berlin 2016
den die Konsumzu3
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impulse kommen“, sagte Simon Junker
vom DIW.
Zwar habe der Export zuletzt Fahrt
aufgenommen, die Aussichten der Firmen blieben aber verhalten. Vor allem
aber werde die deutsche Industrie das
bisherige Tempo nicht halten können.
Die schwachen Investitionen und die anhaltende Verlangsamung der Wirtschaft
im Euroraum und in China dürften eher
zu einer Verringerung der Produktion
führen. Zumal weiterhin auf das Refe-
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rendum in Großbritannien geschaut
werde. Die Einzelhändler hatten im April
den zweiten Monat in Folge mit Umsatzrückgängen zu kämpfen. Preisbereinigt
fielen die Umsätze um 0,9 Prozent gegenüber dem Vormonat.
Innovation
Chinesischer Bus fährt auf Stelzen über den Autos
Riesige Elektrobusse sollen künftig wie auf Stelzen über die Autos hinwegfahren
C
in den Städten: Das Fahrzeug
hina will mit einem neuwird komplett elektrisch anen Transportsystem mehr
getrieben, bietet Platz für bis
Platz auf den Straßen schaffen.
zu 1200 Passagiere und ersetzt
Dazu haben chinesische Ingedamit rund 40 normale Stadtnieure einen riesigen Elektrobusse. Ein einzelner TEB-Bus
bus entwickelt, der sozusagen
könnte damit rund 2500 Tonauf Stelzen über den Verkehr
nen an CO2-Emissionen im
hinwegfährt.
Jahr einsparen.
Das sogenannte Transit
Ein ähnliches Konzept
Elevated Bus Konzept, kurz
wurde mit dem Landliner beTEB, soll vor allem das wachreits in den Sechzigern von
sende Stauproblem in den
US-Architekten
angedacht.
Megastädten lösen: Statt eine
Erst die rapide Verschlechteweitere Spur neben oder unter
Mehr Platz auf der Straße: Die Autos fahren ungestört unter dem TEB-Bus hindurch. Foto: Screenshot
rung der Verkehrssituation in
der Fahrbahn zu schaffen, wird
China hat jedoch offenbar nun
der öffentliche Verkehr auf zwei
schmalen Schienen links und rechts ne- dige Tunnelbau fällt weg, sodass ein TEB- die nötige Dringlichkeit geboten, um das
ben der Fahrbahn auf eine höhere Ebene System für rund ein Fünftel der Kosten Projekt tatsächlich umzusetzen: Ein Proverlagert. Die Autos fahren ungestört un- ein komplettes U-Bahn System ersetzen totyp des auf der diesjährigen Peking International High-Tech Expo vorgestellten
ter dem Bus hindurch – dadurch spart das könnte, so die Entwickler.
Der TEB-Bus ist auch ein Baustein in Modells soll bereits im Sommer 2016 in
System Platz. Auch finanziell ist der TEB
dadurch im Vorteil, etwa im Vergleich zu Chinas jüngst aufgenommenen Kampf der chinesischen Stadt Qinhuangdao in
einer U-Bahn: Der teure und zeitaufwen- gegen die extreme Luftverschmutzung Betrieb gehen.
Innovation
US-Erfinder entwickelt erstes automatisches Schiff
Ein kalifornischer Ingenieur hat ein autonom fahrendes Solarboot entwickelt
N
icht nur auf den Straßen hält der
Elektro-Antrieb Einzug – künftig
sollen auch die Weltmeere ohne Verbrennungsmotoren auskommen. Um
das unter Beweis zu stellen, schickt ein
Ingenieur aus Silicon Valley ein rein solarbetriebenes Boot auf die rund 3200
Kilometer lange Reise nach Hawaii. Den
Strom für den Elektromotor generiert
der rund 2,3 Meter lange, sogenannte
„Seacharger“ dabei über zwei Solar-Paneele auf der Oberfläche des Boots. Jedes
für sich hat eine Leistung von rund 100
Watt und versorgt damit eine 50 Zellen
LiFePo4-Batterie. Mit der Reserve aus den
Batterien kann das Boot bis zu drei Tage
ohne Sonnenschein auskommen und
dennoch weiterfahren. Dabei schafft es
dem Entwickler zufolge eine Geschwindigkeit von rund 5,5 Kilometern pro
Stunde beziehungsweise drei Knoten.
Allerdings ist der Antrieb nicht die
einzige Besonderheit des Seacharger: Der
Prototyp bestreitet seinen Weg durch
den Ozean nicht nur emissionsfrei, sondern auch ganz ohne Kapitän oder Be-
satzung: Die Steuerung übernimmt das
Boot völlig autonom mit Hilfe eines GPSSenders, eines Satelliten-Modems sowie
eines Arduino-Mini-Computers. Anders
als etwa eine Drohne wird das Schiff also
nicht ferngesteuert.
Die Erfinder übertragen den Start
und die Route des Seacharger über ihre
Homepage live im Internet. Sie sind jedoch nicht die ersten, die an nachhaltigen Konzepten für eine umweltfreundlichere Schifffahrt der Zukunft arbeiten.
So hat etwa das britische National Oce4
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anography Centre den Prototypen eines
autonom fahrenden Katamaran vorgestellt, der mit einer Kombination aus
Wind- und Wasserkraft angetrieben wird.
Die britischen Forscher haben dabei im
Gegensatz zu den Kaliforniern auch für
längere sonnenfreie Perioden vorgesorgt, indem sie zusätzlich zu den zwölf
Solarpaneelen an Bord auch eine Windturbine installiert haben. Dafür hat der
Katamaran auch wissenschaftliche Instrumente an Bord, mit denen er Wetter
und Wasser auf seiner Reise durch die
Meere untersuchen soll.
Zum Einsatz autonomer Roboterschiffe gibt es neben Forschung und Militär auch Projekte mit Beteiligung aus
der Industrie. Das EU-Projekt Munin (Maritime Unmanned Navigation through
Intelligence Network) etwa plant mit
Unterstützung des Fraunhofer-Instituts
und Ingenieuren des Autobauers Rolls
Royce den Bau riesiger autonomer Cargo-Schiffe, die unbemannt tausende
Container durch die Weltmeere fahren.
Allerdings sollen diese Schiffe nicht von
Computern an Bord, sondern von einer
High-Tech-Zentrale aus ferngesteuert
werden.
Bei Munin werden zwar auch alter-
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Der Prototyp soll autonom und solargetrieben die 3200 Kilometer nach Hawaii zurücklegen.
Foto: Screenshot
native Antriebe für die Schiffe erforscht,
allerdings zeichnen sich die geplanten
400 Meter langen Schiffe bisher vor allem durch die bessere Effizienz aus und
haben damit durch die Einsparung von
Treibstoff einen positiver Effekt auf die
Umwelt: Ohne menschliche Besatzung
könnten die Schiffe länger auf offener
See bleiben und langsamer fahren, was
allein 50 Prozent des Treibstoffs einsparen soll. Dass es jedoch bereits möglich
ist, auch große Schiffe mit Elektro-Antrieb zu bauen, hat jüngst die Elektro-
Fähre von Siemens gezeigt, die seit 2015
in Norwegen in Einsatz ist.
Wegen der potentiellen Einsparungen dürfte die Entwicklung autonomer
Schiffe für die weltweite Schifffahrtsindustrie von Interesse sein, die seit geraumer Zeit mit niedrigen Frachtraten und
Transport-Preisen wegen schwindender
Nachfrage und kriselnder Weltwirtschaft
kämpft. Denn ohne Besatzung können
die Schiffe längere Zeit auf offener See
bleiben und ebenso längere Liegezeiten
in Häfen finanziell besser verkraften.
Auto
Toyota erwägt Kauf von Boston Dynamics
Die einzigartige Technologie könnte helfen, sich am wandelnden Automarkt zu halten
D
ie fortschreitende Digitalisierung
fordert den klassischen Autoherstellern angesichts der Konkurrenz von
IT-Unternehmen und neuen Herstellern
wie Tesla aus den USA und LeEco aus China einiges ab. Vermehrt setzen die Autohersteller deshalb auf Kooperationen mit
Start-ups und IT-Firmen bzw. kaufen diese ein. Toyota beispielsweise interessiert
sich für den Roboter-Entwickler Boston
Dynamics.
Seit Ende 2013 befindet sich das Unternehmen in der Hand von Googles
Mutterkonzern Alphabet. Bekannt geworden war es zuvor mit spektakulären
Robotern, die unter anderem für das USMilitär entwickelt wurden. Im März gab
es erste Gerüchte, dass Boston Dynamics
abgestoßen werden soll. Wie der Tech In-
sider von einer mit dem Vorgang vertrauten Person erfahren haben will, befindet
sich das Toyota Research Institute bereits
in Gesprächen mit Alphabet. Zwar sei der
Deal noch nicht fertig, „aber die Tinte sei
fast trocken“, wird die Quelle zitiert.
Im November des vergangenen Jahres wurde das Toyota Research Institute
ins Leben gerufen. Ziel sei es, Forschungen zur Künstlichen Intelligenz und
Robotertechnik durchzuführen. Es gibt
bereits erste Verbindungen zwischen
Toyota und Boston Dynamics. Gill Pratt
vom Toyota Research Institute beispielsweise arbeitete mit einem der Gründer
zusammen. Außerdem wechselte James
Kuffner (Google) und Joseph Bondarky
(Boston Dynamics) im Januar zum Toyota Research Institut. Eine Milliarde Doll-
lar hat Toyota zunächst einmal für die
kommenden fünf Jahre für das Institut
zur Verfügung gestellt.
Google hatte vor einigen Jahren ein
ambitioniertes Roboter-Programm gestartet und dafür eine Reihe von Unter-
Gill Pratt vom Toyota Research Institute hat enge
Kontakte zum Boston Dynamics Gründer.
Foto: Toyota Research Institute
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nehmen zusammengekauft. Die treibende Kraft war Andy Rubin, federführender
Entwickler und langjähriger Chef des
Mobil-Betriebssystems Android, der im
Roboter-Projekt eine neue große Aufgabe
gefunden hatte. Im Herbst 2014 verließ
Rubin aber Google und wurde InternetInvestor.
Das Roboter-Programm mit dem
internen Namen „Replicant“ – wie die
Bioroboter im Film „Blade Runner“ – soll
danach laut Medienberichten von Führungswechseln zurückgeworfen worden
sein. Im Dezember sei es ins Entwicklungslabor Google X eingefügt worden
– bis auf Boston Dynamics, das zum
Verkauf gestellt worden sei, berichtete
Bloomberg.
Laut Protokollen eines Treffens von
November, die bei Google auf einer internen Seite veröffentlicht worden seien,
wurde Boston Dynamics eine mangelnde
Kooperationsbereitschaft mit anderen
Bereichen des Konzerns vorgeworfen.
Nach dem jüngsten Video warnte die
Sprecherin von Google X demnach auch,
im Internet gebe es negative Kommentare, dass die humanoiden Roboter beängstigend seien und die Jobs von Menschen
übernehmen könnten. „Wir werden dieses Video nicht kommentieren, weil wir
dem nicht viel hinzufügen können und
03. Juni 2016
In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder
aufsehenerregende Videos gegeben, die Fortschritte
der Roboter von Boston Dynamics demonstrierten.
Foto: Screenshot: Boston Dynamics
die meisten Fragen, die es aufwirft, nicht
beantworten wollen“, schrieb sie Bloomberg zufolge.
China
Faule Kredite gefährden Finanz-System in China
Die faulen Kredite in Chinas Finanzsystem könnten einen Gesamtschaden von mehr als einer Billion Euro verursachen
D
ie französische Großbank Société Générale schätzt, dass Chinas Banken
faule Kredite in Höhe von rund 8 Billionen
Yuan (rund 1,1 Billionen Euro) in ihren Büchern haben. Dies berge ein enormes Risiko
für das Finanzsystem und die Wirtschaft,
weil die Verluste damit über 60 Prozent
des Gesamtkapitals der Geschäftsbanken,
rund 50 Prozent der jährlichen Steuereinnahmen und rund 12 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen würden.
Mittelfristig, schreibt die Bank in einer
Analyse, bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine radikale Umgestaltung
Die Regierung hat vor einigen Wochen begonnen,
hochverschuldete Staatsbetriebe quasi durch die
Hintertür zu verstaatlichen.
Foto: Flickr/Michael Goodine/CC by 2.0
des Bankensystems. „China verschuldet
sich immer noch rapide. Die Verbindlichkeiten von Unternehmen außerhalb des
Finanzsystems belaufen sich auf bis zu 250
Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Liberalisierungen in der Wirtschaft und im
Finanzmarkt hat die Schuldendynamik zu
destabilisieren begonnen. Der Beginn der
Schuldenrestrukturierung bei Staatsbetrieben – den größten Schuldnern – macht
eine Bankenrestrukturierung wahrscheinlicher – ein Szenario, das mittelfristig mit
einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent
eintritt“, sagte ein Analyst der Bank.
Die Regierung hat vor einigen Wochen
begonnen, hochverschuldete Staatsbetriebe quasi durch die Hintertür zu verstaatlichen. Dazu führte sie ein Programm ein,
im Zuge dessen Banken ihre Forderungen
gegen die Unternehmen in Aktien umwandeln können. Dadurch werden die
Schulden faktisch getilgt und internationale Investoren beruhigt. Die Kehrseite
ist, dass die Banken nun mit den oftmals
unrentablen Unternehmen operativ als
(Mit-)Eigentümer verbunden sind.
Die Banken zu zwingen, Eigentümer
jener Unternehmen zu werden, die Kre-
dite nicht zurückzahlen können, wird die
Gewinne dieses Jahr weiter drücken. „Statt
die Stabilität der Banken zu stützen wird
diese durch die Bemühungen untergraben“, wird die Ratingagentur Standard &
Poor´s zitiert.
Dem Finanzblog Zerohedge zufolge
bleiben zwei Möglichkeiten, wie China die
drohenden Verluste minimieren könnte.
Zum einen könnte die Regierung Anleihen
ausgeben, um die Banken zu rekapitalisieren – dies würde allerdings zu höheren
Leitzinsen oder einer Abwertung der Landeswährung Yuan führen. Andererseits
könnten die hohen aber sinkenden Devisenreserven eingesetzt werden, um Banken zu retten – dies würde kurzfristig aber
einen hohen Aufwertungsdruck auf den
Yuan ausüben und langfristig die Fähigkeit
der Zentralbank beschneiden, Abwertungen zu verhindern.
In jedem Fall besteht laut Société Générale eine hohe Chance, dass es im Zuge
der Umschuldung zu Fehlern komme. Mit
einer Wahrscheinlichkeit von etwa 30 Prozent werde es aus Sicht der Bank deshalb
mittelfristig zu einem schweren Einbruch
der Wirtschaft kommen.
Impressum Geschäftsführer: Christoph Hermann, Karmo Kaas-Lutsberg. Herausgeber: Dr. Michael Maier (V.i.S.d. §§ 55 II RStV).
Redaktion: Anika Schwalbe, Gloria Veeser, Nicolas Dvorak. Sales Director: Philipp Schmidt. Layout: Nora Lorz. Copyright: Blogform
Social Media GmbH, Kurfürstendamm 206, D-10719 Berlin. HR B 105467 B. Telefon: +49 (0) 30 / 81016030, Fax +49 (0) 30 / 81016033. Email: [email protected]. Erscheinungsweise wöchentliches Summary: 52 Mal pro Jahr. Bezug: [email protected]. Mediadaten: [email protected].
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