Größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte

Größte Verfassungsbeschwerde in
der
Geschichte
der
Bundesrepublik geplant: Jetzt
gegen CETA klagen!
Die Organisationen Mehr Demokratie, Campact und foodwatch haben
diese Woche Montag angekündigt, gegen das CETA-Handelsabkommen
eine Verfassungsbeschwerde einreichen zu wollen. Es soll die größte
Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik werden! Wenn es
gelingt, CETA zu verhindern, dann könnte dies zugleich das Scheitern von
TTIP bedeuten.
Das Aktionsbündnis will vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob die
vorläufige Anwendung und CETA selbst mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im
Einzelnen richtet sich die geplante Massenverfassungsbeschwerde gegen das
Zustimmungsgesetz zu CETA, die Begleitgesetze sowie die Zustimmung des
deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Unterzeichnung und
zum Abschluss des CETA-Vertrages und dessen vorläufige Anwendung.
Letzteres bedeutet, dass der Europäische Rat allein beschließen kann, dass CETA
in Kraft gesetzt wird – noch bevor die nationalen Parlamente über das Abkommen
entschieden haben. In der Praxis wird lediglich noch die Zustimmung des
Europäischen Parlamentes abgewartet (Weitere Infos dazu hier…).
Unterstützt werden kann die Bürgerklage hier:
https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de
Im Zuge der Pressekonferenz des Bündnisses am 30. Mai wurde ein Video
produziert, in dem auch der Prozessbevollmächtigte Prof. Dr. Kempen zu Wort
kommt. Darin macht er deutlich, dass die Mitwirkungsrechte der Bürger/innen
sowie der Parlamente der Länder und des Deutschen Bundestages massiv
beeinträchtigt werden.
Hier ein Hintergrundpapier von Prof. Dr. Kempen zur Bürgerklage…
Die in CETA (und auch TTIP) vorgesehenen Expertengremien, die
Sonderklagerechte für Investoren und vor allem auch die fehlende Beteiligung
des Deutschen Bundestages und der Bevölkerung sind nicht hinnehmbar! Mit
dem so genannten Investitionsgericht (ICS) werden weitreichende
Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen festgeschrieben. Investoren
würde es so ermöglicht, Regierungen zu verklagen, sobald die vom Unternehmen
erwarteten wirtschaftlichen Gewinne zum Beispiel auf Grund von schärferen
Gesetzen im Sinne des Verbraucher- oder Umweltschutzes geschmälert werden.
Damit wird eine unzulässige Paralleljustiz geschaffen!
Zudem ist durch die geplante “regulatorische Zusammenarbeit” offiziell
festgeschrieben, dass Lobbyist/innen die Gesetzgebung noch vor den Parlamenten
beeinflussen können. Denn für die Auslegung und Umsetzung von CETA soll ein
sogenanntes “Joint Committee” mit noch unklarer Zusammensetzung zuständig
sein. Dieses Expertengremium kann CETA als “living agreement” auch nach
seinem Abschluss noch entscheidend weiterentwickeln und verändern. Damit
werden demokratische Rechte der Bürger/innen ausgehöhlt. Nach Artikel 23 GG
haben der Bundestag und die Bundesländer (durch den Bundesrat) ein
Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten der Europäischen Union. Dieses Recht darf
nicht durch außerdemokratische Gremien aufgeweicht werden. Artikel 59 GG hält
zudem fest, dass der Bundestag bei Verträgen, die die politischen Beziehungen
Deutschlands regeln, mitwirken oder zustimmen muss.
Im CETA-Vertrag geht es also nur am Rande um den Abbau von Zöllen oder die
Angleichung von technischen Standards wie Schraubenlängen und Blinkerfarben.
Im Kern des Abkommens stehen gesellschaftspolitische Standards, die viele
Bereiche unseres täglichen Lebens betreffen. Umwelt- und Klimaschutz oder
Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte werden in CETA vor allem als
Handelshemmnisse betrachtet, die Kosten für die Wirtschaft erzeugen. Durch die
in dem Vertrag vorgesehene Angleichung von Standards und die Zusammenarbeit
bei gesetzlichen Regulierungen droht die ernste Gefahr, dass notwendige
Verbesserungen unserer Standards in Zukunft nur noch schwer oder überhaupt
nicht mehr möglich sein werden.
Aus meiner Sicht besteht eine große Chance, dass mehrere hunderttausend
Menschen die CETA-Klage unterstützen und damit einmal mehr dieser Art von
Abkommen die rote Karte zeigen. Volksentscheide zu solchen Themen auf
Bundesebene gibt es ja leider noch immer nicht. Dann könnte die Bevölkerung
verbindlich und selbstbestimmt über die Ausgestaltung ihres politischen
Gemeinwesens entscheiden! Solange diese Möglichkeit nicht besteht, bleibt den
vielen aktiven und engagierten Menschen in unserer Gesellschaft nichts anderes
übrig, als solche Wege des Widerstandes zu gehen. (Hier ein Aufruf mit der
Forderung nach einem Volksentscheid über TTIP & CETA…)
Obwohl die berechtigte Kritik an CETA und TTIP und der Widerstand dagegen
immer breiter wird, machen weiterhin viele einflussreiche politische
Entscheidungsträger/innen wie Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlich, dass sie
an den Handelsabkommen festhalten. Daher ist es außerordentlich wichtig, auf
verschiedenen Wegen aktiv dagegen vorzugehen – auch juristisch! Darum jetzt
hier die Klage unterstützen…