Größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik geplant: Jetzt gegen CETA klagen! Die Organisationen Mehr Demokratie, Campact und foodwatch haben diese Woche Montag angekündigt, gegen das CETA-Handelsabkommen eine Verfassungsbeschwerde einreichen zu wollen. Es soll die größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik werden! Wenn es gelingt, CETA zu verhindern, dann könnte dies zugleich das Scheitern von TTIP bedeuten. Das Aktionsbündnis will vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob die vorläufige Anwendung und CETA selbst mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im Einzelnen richtet sich die geplante Massenverfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zu CETA, die Begleitgesetze sowie die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Unterzeichnung und zum Abschluss des CETA-Vertrages und dessen vorläufige Anwendung. Letzteres bedeutet, dass der Europäische Rat allein beschließen kann, dass CETA in Kraft gesetzt wird – noch bevor die nationalen Parlamente über das Abkommen entschieden haben. In der Praxis wird lediglich noch die Zustimmung des Europäischen Parlamentes abgewartet (Weitere Infos dazu hier…). Unterstützt werden kann die Bürgerklage hier: https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de Im Zuge der Pressekonferenz des Bündnisses am 30. Mai wurde ein Video produziert, in dem auch der Prozessbevollmächtigte Prof. Dr. Kempen zu Wort kommt. Darin macht er deutlich, dass die Mitwirkungsrechte der Bürger/innen sowie der Parlamente der Länder und des Deutschen Bundestages massiv beeinträchtigt werden. Hier ein Hintergrundpapier von Prof. Dr. Kempen zur Bürgerklage… Die in CETA (und auch TTIP) vorgesehenen Expertengremien, die Sonderklagerechte für Investoren und vor allem auch die fehlende Beteiligung des Deutschen Bundestages und der Bevölkerung sind nicht hinnehmbar! Mit dem so genannten Investitionsgericht (ICS) werden weitreichende Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen festgeschrieben. Investoren würde es so ermöglicht, Regierungen zu verklagen, sobald die vom Unternehmen erwarteten wirtschaftlichen Gewinne zum Beispiel auf Grund von schärferen Gesetzen im Sinne des Verbraucher- oder Umweltschutzes geschmälert werden. Damit wird eine unzulässige Paralleljustiz geschaffen! Zudem ist durch die geplante “regulatorische Zusammenarbeit” offiziell festgeschrieben, dass Lobbyist/innen die Gesetzgebung noch vor den Parlamenten beeinflussen können. Denn für die Auslegung und Umsetzung von CETA soll ein sogenanntes “Joint Committee” mit noch unklarer Zusammensetzung zuständig sein. Dieses Expertengremium kann CETA als “living agreement” auch nach seinem Abschluss noch entscheidend weiterentwickeln und verändern. Damit werden demokratische Rechte der Bürger/innen ausgehöhlt. Nach Artikel 23 GG haben der Bundestag und die Bundesländer (durch den Bundesrat) ein Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten der Europäischen Union. Dieses Recht darf nicht durch außerdemokratische Gremien aufgeweicht werden. Artikel 59 GG hält zudem fest, dass der Bundestag bei Verträgen, die die politischen Beziehungen Deutschlands regeln, mitwirken oder zustimmen muss. Im CETA-Vertrag geht es also nur am Rande um den Abbau von Zöllen oder die Angleichung von technischen Standards wie Schraubenlängen und Blinkerfarben. Im Kern des Abkommens stehen gesellschaftspolitische Standards, die viele Bereiche unseres täglichen Lebens betreffen. Umwelt- und Klimaschutz oder Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte werden in CETA vor allem als Handelshemmnisse betrachtet, die Kosten für die Wirtschaft erzeugen. Durch die in dem Vertrag vorgesehene Angleichung von Standards und die Zusammenarbeit bei gesetzlichen Regulierungen droht die ernste Gefahr, dass notwendige Verbesserungen unserer Standards in Zukunft nur noch schwer oder überhaupt nicht mehr möglich sein werden. Aus meiner Sicht besteht eine große Chance, dass mehrere hunderttausend Menschen die CETA-Klage unterstützen und damit einmal mehr dieser Art von Abkommen die rote Karte zeigen. Volksentscheide zu solchen Themen auf Bundesebene gibt es ja leider noch immer nicht. Dann könnte die Bevölkerung verbindlich und selbstbestimmt über die Ausgestaltung ihres politischen Gemeinwesens entscheiden! Solange diese Möglichkeit nicht besteht, bleibt den vielen aktiven und engagierten Menschen in unserer Gesellschaft nichts anderes übrig, als solche Wege des Widerstandes zu gehen. (Hier ein Aufruf mit der Forderung nach einem Volksentscheid über TTIP & CETA…) Obwohl die berechtigte Kritik an CETA und TTIP und der Widerstand dagegen immer breiter wird, machen weiterhin viele einflussreiche politische Entscheidungsträger/innen wie Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlich, dass sie an den Handelsabkommen festhalten. Daher ist es außerordentlich wichtig, auf verschiedenen Wegen aktiv dagegen vorzugehen – auch juristisch! Darum jetzt hier die Klage unterstützen…
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