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Verbraucher fragen, Experten antworten
Was die Kunden über die Hausratversicherung wissen wollen
Manchmal stellen Kunden schwierige Fragen, die Vermittler nicht so einfach beantworten können. Über die
Social-Media-Kanäle von Pfefferminzia und über eine Straßenumfrage haben wir einige solcher Fragen zur
Hausratversicherung gesammelt und Michael Böhler, Senior Produktmanager der Janitos, um Antworten
gebeten. Die ersten drei lesen Sie hier.
Wie sind gemeinsam angeschaffte Gegenstände versichert, wenn nur eine Person über die
Hausratversicherung verfügt?
Die Hausratversicherung ist grundsätzlich nicht personen- sondern haushaltgebunden. Das heißt, es
sind alle Hausratgegenstände versichert, die zum Haushalt der versicherten Risikoadresse gehören –
dabei ist es unerheblich welche im Haushalt lebende Person die Gegenstände angeschafft hat. Darüber
hinaus besteht sogar Versicherungsschutz für mitgebrachte Gegenstände von Gästen, sowie für fremde
Sachen, die vorübergehend in den Haushalt eingebracht werden. Zum Beispiel eine geliehene
Bohrmaschine.
Ein Enkel nimmt den Ersatzschlüssel des Pkws seines Opas ohne dessen Wissen und baut mit
dem Auto einen Unfall. Die Teilkasko-Versicherung weigert sich, den Schaden zu zahlen. Kommt
die Hausratversicherung für den Schaden durch den Diebstahl des Ersatzschlüssels auf?
Ein Pkw gehört nicht zu den versicherten Sachen in der Hausratversicherung. In dem beschriebenen
Fall besteht also auch im Rahmen der Hausratversicherung kein Schutz. Allerdings gibt es hochwertige
Tarife, die bei Entwendung der Autoschlüssel bei einem Einbruch den Austausch der Schlösser
beziehungsweise das Umprogrammieren der Wegfahrsperre und der Schließelektronik bezahlen.
Darüber hinaus sind mitunter – ebenfalls wieder in hochwertigen Tarifen – Zubehör wie Dachboxen und
Winter-/Sommerreifen versichert, wenn diese bei einem Einbruch in die Garage entwendet werden. Es
gibt in Deutschland keine klassische Hausratversicherung, die die Entwendung eines Pkws versichern
würde. Die notwendigen Prämien um dieses nicht unerhebliche Risiko zu decken, wären auch kaum
attraktiv.
Bei einem Schadenfall in der Hausratversicherung muss der Beschädigte nachweisen können,
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welche Gegenstände er besaß. Wie ist dies konkret geregelt? Welche Tipps würden Sie hierzu
Versicherten geben?
Die Nachweispflicht für Versicherte im Schadenfall ergibt sich aus den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung. Darin ist geregelt, dass der
Versicherungsnehmer im Leistungsfall angeforderte Belege beibringen muss, deren Beschaffung ihm
zugemutet werden kann. Allerdings muss er nicht jede Rechnung seiner Sachen aufbewahren – es ist
niemandem zuzumuten, den Beleg jedes Kleinstbetrages aufzubewahren. Versicherte sollten
mindestens bei größeren Anschaffungen die Rechnungsbelege aufbewahren. Dies gilt vor allem, wenn
teure Hausratgegenstände nicht zum Rest der Einrichtung passen – also etwa, wenn ein Student, der
selbst gebaute Möbel nutzt, einen teuren und top ausgestatteten Rechner im Wert von 2.500 Euro
besitzt.
Ein Tipp vom Experten: Heutzutage hat fast jeder mit seinem Handy eine Filmkamera zur Hand. Wer
also auf Nummer Sicher gehen will, läuft einfach mal filmend durch seine komplette Wohnung. Das
ersetzt im Einzelfall zwar nicht den Rechnungsbeleg, liefert den Versicherern im Schadenfall aber
zumindest klare Anhaltpunkte.
Dieser Artikel erschien am 03.06.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/verbraucher-fragen-experten-antworten-was-die-kunden-ueber-die-hausratversicherung-wissen-wollen-1464955632/
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