Unwetter und seine Folgen – ein kleiner Auszug, was alles passieren kann: Schäden am Gebäude: Hat ein Starkregen trotz der Rückstau-Sicherung den Keller geflutet, hilft nur eine Elementar-Zusatzversicherung. Sie wird in Kombination mit einer Gebäudeversicherung bzw. mit einer Hausratversicherung angeboten. Deckt ein Sturm, mit mindestens Windstärke 8, ihr Dach ab, so zahlt die Wohngebäudeversicherung, wenn Sie die Risiken Sturm und Hagel eingeschlossen haben. Hinweis: Bei einem Schaden muss sich der Hausbesitzer um Schadensminderung bemühen. Er hat die sogenannte Sorgfaltspflicht. Das heißt, ist das Dach abgedeckt, muss er das Haus schnellstmöglich vor eindringendem Regenwasser schützen. Schäden im Gebäude: Hat der Blitz eingeschlagen und die elektrischen Geräte wurden durch Überspannung beschädigt, kann dies über die Hausratversicherung abgewickelt werden, wenn dies ausdrücklich Bestandteil in Ihrem Vertrag ist. Achtung: Wird ein Hausratsgegenstand außerhalb des Gebäudes beschädigt, ist dies nicht zwingend über die Hausratversicherung abgesichert. Hinweis: Informieren Sie sich, welche Risiken in Ihrem Hausratvertrag inbegriffen sind. Schäden an Fahrzeugen: Wurde Ihr PKW oder Motorrad durch einen Sturm beschädigt, greift die TeilkaskoVersicherung, wobei auch hier gilt, Windstärke 8 muss mindestens vorliegen. Haben Sie eine Vollkasko-Versicherung gilt das Fahrzeug auch unter Windstärke 8 versichert. Allgemeines im Bezug zur Haftpflichtversicherung: Nicht nur Hauseigentümer oder PKW-/Motorradbesitzer können durch einen Sturm beeinträchtigt sein. Sind Sie Mieter einer Wohnung, können Sie auch durch eines der Unwetterfolgen betroffen sein. Denken Sie an „Max Raabe: den kleinen grünen Kaktus“. Dieser kann durch einen Sturm vom Balkon geweht werden und fällt einem Passanten auf den Kopf. Dem Geschädigten stehen Schadenersatzansprüche zu. Ohne Haftpflichtversicherung kann das die finanzielle Existenz mehr als gefährden. Hinweis: eine Haftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen Dritter Tipp: Melden Sie generell immer unverzüglich einen Schaden. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail. Gerne auch über unsere Homepage, Rubrik: Kontakt Haben Sie Fragen? Sollen wir bei Ihnen einen Versicherungscheck durchführen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir sind gerne für Sie da.
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