Unwetter und seine Folgen – ein kleiner Auszug, was alles

Unwetter und seine Folgen – ein kleiner Auszug, was alles passieren kann:
Schäden am Gebäude:
Hat ein Starkregen trotz der Rückstau-Sicherung den Keller geflutet, hilft nur eine
Elementar-Zusatzversicherung. Sie wird in Kombination mit einer Gebäudeversicherung
bzw. mit einer Hausratversicherung angeboten.
Deckt ein Sturm, mit mindestens Windstärke 8, ihr Dach ab, so zahlt die
Wohngebäudeversicherung, wenn Sie die Risiken Sturm und Hagel eingeschlossen
haben.
Hinweis:
Bei einem Schaden muss sich der Hausbesitzer um Schadensminderung
bemühen. Er hat die sogenannte Sorgfaltspflicht. Das heißt, ist das Dach abgedeckt, muss er
das Haus schnellstmöglich vor eindringendem Regenwasser schützen.
Schäden im Gebäude:
Hat der Blitz eingeschlagen und die elektrischen Geräte wurden durch Überspannung
beschädigt, kann dies über die Hausratversicherung abgewickelt werden, wenn dies
ausdrücklich Bestandteil in Ihrem Vertrag ist.
Achtung: Wird ein Hausratsgegenstand außerhalb des Gebäudes beschädigt, ist dies nicht
zwingend über die Hausratversicherung abgesichert.
Hinweis: Informieren Sie sich, welche Risiken in Ihrem Hausratvertrag inbegriffen sind.
Schäden an Fahrzeugen:
Wurde Ihr PKW oder Motorrad durch einen Sturm beschädigt, greift die TeilkaskoVersicherung, wobei auch hier gilt, Windstärke 8 muss mindestens vorliegen. Haben Sie
eine Vollkasko-Versicherung gilt das Fahrzeug auch unter Windstärke 8 versichert.
Allgemeines im Bezug zur Haftpflichtversicherung:
Nicht nur Hauseigentümer oder
PKW-/Motorradbesitzer können durch einen Sturm
beeinträchtigt sein. Sind Sie Mieter einer Wohnung, können Sie auch durch eines der
Unwetterfolgen betroffen sein. Denken Sie an „Max Raabe: den kleinen grünen Kaktus“.
Dieser kann durch einen Sturm vom Balkon geweht werden und fällt einem Passanten auf
den
Kopf.
Dem
Geschädigten
stehen
Schadenersatzansprüche
zu.
Ohne
Haftpflichtversicherung kann das die finanzielle Existenz mehr als gefährden.
Hinweis: eine Haftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen Dritter
Tipp: Melden Sie generell immer unverzüglich einen Schaden. Rufen Sie uns an oder
schicken Sie uns eine Mail. Gerne auch über unsere Homepage, Rubrik: Kontakt
Haben Sie Fragen? Sollen wir bei Ihnen einen Versicherungscheck durchführen?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir sind gerne für Sie da.