Presseaussendung

Presseinformation
30. Mai 2016
AUVA: Sonnenschutz auch bei der Arbeit!
Nun beginnt die Jahreszeit, in der auch die UV-Strahlung ihren Höhepunkt erreicht.
Richtiger Sonnenschutz ist aber nicht nur in der Freizeit, sondern auch bei der Arbeit
wichtig.
Zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr ist die UV-Strahlung intensiv und jedenfalls
Sonnenschutz notwendig. Beim Arbeiten im Freien ist Eincremen allein aber zu wenig. Nur
ein umfassendes Sonnenschutzkonzept schützt zuverlässig vor Haut- und Augenschäden.
Obwohl nur etwa drei Prozent der auf der Erdoberfläche auftreffenden Sonnenstrahlung aus
der biologisch hoch wirksamen UV-Strahlung bestehen, ist dieser Anteil für Sonnenbrand
oder Hautkrebs verantwortlich. Die Haut vergisst nicht und sie vergibt auch nicht: „Jeder
Sonnenbrand – vor allem in jungen Jahren – erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken“,
so AUVA-Experte Emmerich Kitz. „Aber auch für die Augen stellt die Sonne ein erhebliches
Gesundheitsrisiko dar. Zu den möglichen Schäden zählen Horn- und Bindehautentzündung
oder Grauer Star.“
Nacken am stärksten betroffen
Eine Studie bei Bauarbeitern und Spenglern ergab: Der am stärksten UV-belastete Bereich
ist der Nacken. Die durchschnittliche UV-Strahlung des Nackens überschritt den
tolerierbaren Wert um das bis zu Vierzehnfache. Es zeigte sich, dass der Selbstschutz der
Haut für einen achtstündigen Arbeitstag nicht ausreicht. Auch die Belastung der Augen war
bei den Testpersonen deutlich erhöht. Speziell bei reflektierenden Oberflächen
(Blechbearbeitung, Höhenbaustellen) sind Sonnenbrillen notwendig.
Schutzmaßnahmen für Haut und Augen
Das Vermeiden direkter Sonneneinstrahlung ist die wirksamste Maßnahme, um die
Gesundheit von Haut und Augen zu erhalten. Wenn möglich, sollten Arbeiten in Innenräume
verlegt werden oder Arbeitsplätze mit Sonnensegeln und Sonnendächern beschattet werden.
Auch die Rotation von Arbeitskräften hilft, die UV-Belastung des Einzelnen zu reduzieren.
Persönliche Schutzausrüstung kommt dann zum Einsatz, wenn technische und
organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft sind. Dazu zählt vor allem Kleidung mit dem
Sonnenschutzfaktor UPF 50+, das heißt die Belastung durch UV-Strahlung wird mindestens
auf ein Fünfzigstel (auf zwei Prozent) reduziert und eine Hautschädigung vermieden.
Moderne Funktionskleidung, beispielsweise aus Mikrofaser, leitet den Schweiß nach außen
ab und kann sogar einen kühlenden Effekt haben. Kappen oder Arbeitshelme sollten mit
einem zusätzlichen Nackenschutz ausgestattet sein. Unbedeckte Körperstellen müssen mit
Sonnenschutzmittel eingecremt werden.
Zum Schutz der Augen sollte eine Sonnenbrille mit passendem UV-Filter getragen werden,
die das Auge vollständig abdeckt. Als PSA (Persönliche Schutzausrüstung) bei der Arbeit
muss die Brille ein CE-Kennzeichen tragen sowie eine Schutzstufe (häufig 5-2 oder 5-2,5)
nach EN 172 aufweisen. Im Freizeitbereich definiert die Norm EN 12312 Kategorien von 0-4,
wobei im Alltag eine Sonnenschutzbrille Kategorie 2 oder 3 gewählt werden sollte. Im Zweifel
empfiehlt es sich, den UV-Schutz des Brillenglases durch einen Optiker feststellen zu lassen,
was einfach und rasch möglich ist.
Sonnenschutz – Wie schütze ich mich richtig?
•
•
•
•
•
•
•
•
direkte Sonne meiden
flexible Arbeitszeit nützen
die Mittagssonne meiden
nie länger als unbedingt notwendig in der Sonne bleiben
Arbeitsbereich beschatten
Kleidung und Sonnenschutzbrille tragen
möglichst viel Haut bedecken (Kopf, Nacken)
unbedeckte Körperstellen eincremen (insbesondere Ohren, Nase, Lippen,
Unterarme)
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.auva.at/gesunde-haut
Über die AUVA:
Bei der AUVA sind rund 4,8 Millionen Personen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten versichert: 2,9 Millionen unselbständig Erwerbstätige, 0,5 Millionen selbständig
Erwerbstätige sowie 1,4 Millionen in Ausbildung Stehende vom Kindergarten bis zum
Studienabschluss. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als gesetzliche Unfallversicherung fast zur
Gänze aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber. Prävention ist dabei die vorrangige Kernaufgabe der
AUVA, denn die Verhütung von Unfällen und die Vorbeugung von Berufskrankheiten senken die
Kosten für die drei weiteren Kernaufgaben Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle
Entschädigung von Unfallopfern am wirksamsten.
Rückfragehinweis:
AUVA-Hauptstelle
Mag. Sonja Rosenberger
Tel: +43 5 93 93-22911
Mobil: +43 676 833 95 1818
Email: [email protected]
www.auva.at/presse