Fördermittel-Newsletter 24. MAI 2016 Willi Plum & Partner Dompfaffstr. 10 41749 Viersen Telefon 02162 979601 0171 1446950 Fax 02162 979602 AUSGABE 6, 2016 Beratungszuschüsse im Überblick – Teil 2 Existenzgründer, die ein neues Unternehmen gründen, ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder sich an einem solchen mit mindestens 50 % beteiligen möchten, können mit Blick auf die angestrebte Vollexistenz einen Beratungskostenzuschuss beantragen. Umfang der Förderung: 50 % eines Tagewerksatzes / maximal 400 € je Tagewerk E-Mail [email protected] Neugründungen maximal vier TW bis zu 1.600 € und Übernahmen maximal sechs TW bis zu 2.400 € Twitter @WilliPlum Besonderheit für Personen, die ALG II beziehen: 80 % eines Tagewerksatzes – maximal 400 € je Tagewerk. Dies gilt auch für Hochschulabsolventen sowie Berufsrückkehrende, sofern eine vergleichbare Einkommenslage (wie ALG II) nachgewiesen werden kann. Website www.williplum.de Sie erreichen uns in Münster: Fresnostr. 10 48159 Münster Der Zuschuss ist vor Beauftragung des Beraters zu beantragen und erst nach Bewilligung desselben darf der schriftliche Beratungsvertrag (obligatorisch) abgeschlossen werden. Telefon 0251 6090843 Unter der Anleitung erfahrener Gründungsberater werden individuelle Gründungskonzepte erstellt, optimiert und überprüft. Dipl. Sparkassenbetriebswirt Willi Plum Sparkassendirektor a. D. & Partner, Unternehmensberater PartGes mit Sitz in Viersen Eingetragen: AG Essen PR 508 Das beinhaltet z. B. die: Konkretisierung der Geschäftsidee mit Ausrichtung auf die Gründerpersönlichkeit und den Markt Klärung und Bewertung der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der individuellen Gründungssituation Hilfestellung beim Prüfen der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse und bei Fragen der sozialen Absicherung Unterstützung bei der Erarbeitung eines schriftlichen Geschäftsplans Überprüfung der Wirtschaftlichkeit sowie die Einschätzung von Chancen und Risiken. Mit freundlichen Grüßen Willi Plum & Partner Sie können sich jederzeit vom Empfang des Newsletters abmelden. Eine E-Mail an die obengenannte Mailadresse reicht aus. Aus Rechts- und Sicherheitsgründen ist die in dieser E-Mail gegebene Information nicht rechtsverbindlich. Eine rechtsverbindliche Bestätigung reichen wir Ihnen gerne auf Anforderung in schriftlicher Form nach. Beachten Sie bitte, dass jede Form der unautorisierten Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail nicht gestattet ist. Diese Nachricht ist ausschließlich für den bezeichneten Adressaten oder dessen Vertreter bestimmt.
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