Newsletter 27. FEBRUAR 2017 Willi Plum & Partner Dompfaffstr. 10 41749 Viersen Telefon 02162 979601 0171 1446950 Fax 02162 979602 E-Mail [email protected] Twitter @WilliPlum Website www.williplum.de Sie erreichen uns in Münster: Fresnostr. 10 48159 Münster Telefon 0251 6090843 Dipl. Sparkassenbetriebswirt Willi Plum Sparkassendirektor a. D. & Partner, Unternehmensberater AUSGABE 2, 2017 Leistungs- versus Feststellungsklage beim Widerruf eines Verbraucherdarlehens Der Bundesgerichtshof hat am 21. Febr. 2017 (XI ZR 467/15) zu der Zulässigkeit einer Feststellungsklage in Widerrufsfällen entschieden, dass eine solche am Vorrang der Leistungsklage scheitert. Von einem Ihrer Kollegen höre ich, nach seinem Gespräch mit einem BGHAnwalt, dass diese Modifikation für die Anwaltschaft in vielen Fällen (honorarmäßig) eher günstig sei. Wie dem auch sei, da sind Sie der Experte, ich vermag dies nicht zu beurteilen. Doch bei der mit einem Widerruf einhergehenden Rückabwicklung kann ich Ihnen finanzmathematisch helfen. Daher habe ich in der Anlage eine solche Rückabwicklung, die ich wunschgemäß für Sie bzw. Ihre Mandanten erstelle, beigefügt. Zunächst sehen Sie im Tilgungsplan, wie das Musterdarlehen regulär bis zum Tag der anvisierten Rückabwicklung seitens des Darlehensnehmers zu bedienen ist und was während dieser Zeit insgesamt an Zins- und Tilgungsleistungen erbracht wird. Dann kommt in der zweiten Anlage die Rückabwicklung in den Status quo ante, d. h., auf den Zeitpunkt nach Vertragsabschluss, aber vor dem gegenseitigen Leistungsaustausch. In diesem Papier habe ich verschiedene Anmerkungen / Notizen vorgenommen, die am Bildschirm leicht zu öffnen sind. Ich hoffe, ich kann dazu beitragen, Ihre Entscheidung zu erleichtern, ob nun eine Leistungsklage und wenn ja, welche Beträge hiermit einzufordern sind. PartGes mit Sitz in Viersen Eingetragen: AG Essen PR 508 Mit freundlichen Grüßen Willi Plum & Partner Sie können sich jederzeit vom Empfang des Newsletters abmelden. Eine E-Mail an die obengenannte Mailadresse reicht aus. Aus Rechts- und Sicherheitsgründen ist die in dieser E-Mail gegebene Information nicht rechtsverbindlich. Eine rechtsverbindliche Bestätigung reichen wir Ihnen gerne auf Anforderung in schriftlicher Form nach. Beachten Sie bitte, dass jede Form der unautorisierten Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail nicht gestattet ist. Diese Nachricht ist ausschließlich für den bezeichneten Adressaten oder dessen Vertreter bestimmt.
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