Fördermittel-Newsletter

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24. FEBRUAR 2016
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Dipl. Sparkassenbetriebswirt
Willi Plum
Sparkassendirektor a. D.
& Partner, Unternehmensberater
AUSGABE 3, 2016
Produktvereinfachungen in den gewerblichen
Förderdarlehen
Mit meinem Newsletter Nr. 2 vom 15. Jan. d. J. wies ich darauf hin, dass die KfW
zu ihren gewerblichen Förderdarlehen zum 1. März 2016 manche Vereinfachungen / Erweiterungen einführt.
Einige Aspekte habe ich Ihnen aufgezeigt, so die Option, dass neben der Vermietung & Verpachtung von Immobilien zukünftig ebenso dergestalt überlassene Mobilien förderfähig sind.
Ergänzend dazu teilt mir die NRW.Bank zu ihren ureigenen Förderdarlehen mit,
die meist ein Schnäpschen günstiger als die korrespondierenden KfW-Mittel sind,
dass es im Bereich der Vermietung & Verpachtung ab dem vorgenannten Stichtag
gewisse Unterschiede in der Definition der Antragskriterien geben wird.
Hier die (abweichende Regelung) der NRW.Bank:
√
Bei der mietweisen Überlassung von gewerblichen Immobilien wird weiterhin sowohl die Antragsberechtigung des Antragstellers (Käufer / Eigentümer der Immobilie) als auch die des (gewerblichen) Mieters geprüft.
√
Bei der Vermietung bzw. Verpachtung von Mobilien sieht die NRW.Bank
zu ihren Förderdarlehen keine kreditmässige Begleitung vor.
Dies klingt zunächst nicht sonderlich positiv, doch im Umkehrschluss liegt der
Vorteil:

Die Anschaffung und nachgeschaltete Vermietung & Verpachtung von
Mobilien ist in wenigen Tagen (zumindest) bei der KfW förderfähig – was
bisher nicht der Fall war.
PartGes mit Sitz in Viersen
Eingetragen:
AG Essen PR 508
Mit freundlichen Grüßen
Willi Plum & Partner
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