Fördermittel-Newsletter

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15. JANUAR 2017
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Dipl. Sparkassenbetriebswirt
Willi Plum
Sparkassendirektor a. D.
& Partner, Unternehmensberater
PartGes mit Sitz in Viersen
Eingetragen:
AG Essen PR 508
AUSGABE 1, 2017
Keine Bearbeitungsgebühren aufgrund AGB für
gewerbliche Darlehen
Sie erinnern sicherlich noch an die Debatte zu den Bearbeitungsgebühren bei
Verbraucherdarlehen, die der Bundesgerichtshof im Mai 2014 beendete, indem er
solche Gebühren für nicht zulässig erklärte.
Die Kreditwirtschaft musste daraufhin „massenhaft“ bereits vereinnahmte Bearbeitungsgebühren erstatten und die Banken & Sparkassen waren über Wochen
und Monate ebenso wie manche Amts- und Landgerichte blockiert.
Eine ähnliche Klagewelle könnte nunmehr wiederum über die Kreditinstitute hereinbrechen, denn das OLG Frankfurt hat am 25. Febr. 2016 (3 U 110/15) und
13. April 2016 (19 U 110/15) entschieden, dass Klauseln zu Kreditbearbeitungsgebühren, sofern sie nicht individuell vereinbart wurden, unzulässig sind.
Grundlage der zuletzt genannten Entscheidung war vermutlich ein gewerbliches
Immobiliendarlehen und nach Ansicht der Richter war ein solches Bearbeitungsentgelt nicht individuell mit dem Kunden / Unternehmer abgesprochen, sondern
eine vorformulierte Bedingung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die beim BGH eingelegte Revision wurde zwischenzeitlich seitens der Beklagten
zurückgenommen.
Im Ergebnis haben daher auch gewerbliche Kreditnehmer gute Chancen, noch
nicht verjährte Bearbeitungsentgelte zurückzufordern.
Eine solche Klagewelle dürfte ungleich größer ausfallen, als bei den privaten Kreditnehmern, da im Unternehmenskreditgeschäft die Bearbeitungsgebühren meist
deutlich höher als im Verbraucherkreditgeschäft sind und die Streitneigung der
Unternehmer im Zweifel unverkennbar ausgeprägter ist.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Plum & Partner
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