Fördermittel-Newsletter 15. JANUAR 2017 Willi Plum & Partner Dompfaffstr. 10 41749 Viersen Telefon 02162 979601 0171 1446950 Fax 02162 979602 E-Mail [email protected] Twitter @WilliPlum Website www.williplum.de Sie erreichen uns in Münster: Fresnostr. 10 48159 Münster Telefon 0251 6090843 Dipl. Sparkassenbetriebswirt Willi Plum Sparkassendirektor a. D. & Partner, Unternehmensberater PartGes mit Sitz in Viersen Eingetragen: AG Essen PR 508 AUSGABE 1, 2017 Keine Bearbeitungsgebühren aufgrund AGB für gewerbliche Darlehen Sie erinnern sicherlich noch an die Debatte zu den Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen, die der Bundesgerichtshof im Mai 2014 beendete, indem er solche Gebühren für nicht zulässig erklärte. Die Kreditwirtschaft musste daraufhin „massenhaft“ bereits vereinnahmte Bearbeitungsgebühren erstatten und die Banken & Sparkassen waren über Wochen und Monate ebenso wie manche Amts- und Landgerichte blockiert. Eine ähnliche Klagewelle könnte nunmehr wiederum über die Kreditinstitute hereinbrechen, denn das OLG Frankfurt hat am 25. Febr. 2016 (3 U 110/15) und 13. April 2016 (19 U 110/15) entschieden, dass Klauseln zu Kreditbearbeitungsgebühren, sofern sie nicht individuell vereinbart wurden, unzulässig sind. Grundlage der zuletzt genannten Entscheidung war vermutlich ein gewerbliches Immobiliendarlehen und nach Ansicht der Richter war ein solches Bearbeitungsentgelt nicht individuell mit dem Kunden / Unternehmer abgesprochen, sondern eine vorformulierte Bedingung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die beim BGH eingelegte Revision wurde zwischenzeitlich seitens der Beklagten zurückgenommen. Im Ergebnis haben daher auch gewerbliche Kreditnehmer gute Chancen, noch nicht verjährte Bearbeitungsentgelte zurückzufordern. Eine solche Klagewelle dürfte ungleich größer ausfallen, als bei den privaten Kreditnehmern, da im Unternehmenskreditgeschäft die Bearbeitungsgebühren meist deutlich höher als im Verbraucherkreditgeschäft sind und die Streitneigung der Unternehmer im Zweifel unverkennbar ausgeprägter ist. Mit freundlichen Grüßen Willi Plum & Partner Sie können sich jederzeit vom Empfang des Newsletters abmelden. Eine E-Mail an die obengenannte Mailadresse reicht aus. Aus Rechts- und Sicherheitsgründen ist die in dieser E-Mail gegebene Information nicht rechtsverbindlich. Eine rechtsverbindliche Bestätigung reichen wir Ihnen gerne auf Anforderung in schriftlicher Form nach. Beachten Sie bitte, dass jede Form der unautorisierten Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail nicht gestattet ist. Diese Nachricht ist ausschließlich für den bezeichneten Adressaten oder dessen Vertreter bestimmt.
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