Aupair-in-Germany.de Tel.: +49(0) 711 – 125 993 30 Fax: +49(0) 711 – 490 761 129 Mobil: +49(0) 176 – 612 69 54 Email: [email protected] www.aupair-in-germany.de Tipp: Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen Alle Familien, die Kinderbetreuungskosten haben, können deutlich mehr Geld von der Steuer absetzen. Alle Alleinerziehende und Doppelverdiener können zwei drittel ihrer Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr als Werbungskosten bis zu maximal 4000 Euro pro Jahr und Kind absetzen. Dazu gehören zum Beispiel Betreuung in Kindergarten, Hort und Krippe sowie Babysitter, Tagesmütter, Kinderpflegerinnen oder ein Au-pair. Beispiel: Die Betreuungskosten betragen jährlich 3000 Euro. Davon kann die Familie 2000 Euro von der Steuer absetzen, und nur 1000 Euro trägt Sie selbst. Dabei werden Alleinerziehende und Doppelverdienerpaare gleich behandelt! Familien bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist, können Kinderbetreuungskosten für Kinder vom 3. und 6. Lebensjahr von der Steuer absetzen. Für sie gilt dieselbe Rechengrundlage wie oben.
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