4.000 € Steuer absetzen

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Tipp: Kinderbetreuungskosten von der Steuer
absetzen
Alle Familien, die Kinderbetreuungskosten haben, können deutlich mehr Geld von
der Steuer absetzen.
Alle Alleinerziehende und Doppelverdiener können zwei drittel ihrer
Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr als Werbungskosten bis zu maximal
4000 Euro pro Jahr und Kind absetzen. Dazu gehören zum Beispiel Betreuung in
Kindergarten, Hort und Krippe sowie Babysitter, Tagesmütter, Kinderpflegerinnen
oder ein Au-pair.
Beispiel: Die Betreuungskosten betragen jährlich 3000 Euro. Davon kann die Familie
2000 Euro von der Steuer absetzen, und nur 1000 Euro trägt Sie selbst.
Dabei werden Alleinerziehende und Doppelverdienerpaare gleich behandelt!
Familien bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist, können
Kinderbetreuungskosten für Kinder vom 3. und 6. Lebensjahr von der Steuer
absetzen. Für sie gilt dieselbe Rechengrundlage wie oben.