Mietvertrag 1 Uhr

Überlassungsvereinbarung
Jugendraum
1. Überlassung
Der Jugendförderkreis e.V. (JFK)
vertreten durch (Name, Vorname, Telefon)
überläßt den Jugendraum am
(Datum)
von - bis (Zeitraum)
19:00 – 01:00 Uhr
dem Nutzer (Bezeichnung)
vertreten durch (mind. 18 Jahre)
(Name, Vorname, Anschrift, Telefon)
2. Übergabe
Die Übergabe erfolgt am (Datum, Uhrzeit)
3. Pflichten
Die Nutzer verpflichten sich,
-
den Jugendraum samt Ausstattung sorgsam zu behandeln,
-
ab 22:00 Uhr ist der hintere Eingang/ Ausgang (Notausgang) zu benutzen und die vordere
Tür abzuschließen,
-
auf die Bestimmungen des Lärmschutzes zu achten (d.h. ab 22:00 Uhr gemäßigt, ab
24:00 Uhr ist die Veranstaltung von außen nicht wahrnehmbar,
-
die Veranstaltung spätestens um 00:40 Uhr zu beenden,
-
den Raum bis spätestens 01:00 Uhr zu verlassen,
-
keine harten Alkoholika auszuschenken und das Jugendschutzgesetz einzuhalten,
-
die Räumlichkeiten in gereinigtem Zustand zurückzugeben*,
Der JFK informiert i.d.R. die Polizei bzw. Gemeindevollzug über die Veranstaltung. Für den Fall
von evtl. Beschwerden oder Reklamationen wird eine Kaution in Höhe von 150,00 EUR
erhoben (vorher zu hinterlegen). Bei Schäden, die die Kaution übersteigen, verpflichtet sich der
Mieter (z.B. mit seiner Haftpflicht) hierfür aufzukommen.
* Der Raum sollte in einem Zustand - wie vorher – am darauffolgenden Tag übergeben werden.
Gegebenenfalls sind Thekenbereich, Küche, Toilette sowie die übrigen Bereiche zu wischen.
Theke, Tische und sonstige Ausstattung sind entsprechend dem Gebrauch zu reinigen.
Gegebenenfalls ist auch der Außenbereich zu säubern. Der Müll ist ordnungsgemäß zu
entsorgen.
4. Kosten
Der JFK erhebt eine Miete von 70,00 EUR für Mitglieder und 120,00 EUR für Nicht-Mitglieder.
Das Geld kommt im vollem Umfang der Unterstützung des Vereins und seiner Vereinsziele
(Jugendarbeit) zu Gute.
Miete für Mitglieder: 70,00 EUR
O Miete für Nicht-Mitglieder: 120,00 EUR
Kaution: 150,00 EUR
O
O
5. Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt am
6. Unterschrift
Datum:
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Mieter
Verterter des JFK