Vertrag über die private Nutzung des Vereinsheims im Werretalstadion Vorbemerkung Durch die private Nutzung des Vereinsheims wird es den Vereinsmitgliedern und deren Angehörigen sowie deren Freunden und Bekannten ermöglicht, in einem geeigneten Raum Feierlichkeiten durchzuführen. Die Nutzung der Räumlichkeiten verpflichtet den Mieter zu einem sachgerechten und schonenden Umgang mit dem Vereinseigentum. Ansprechpartner für den Mieter ist grundsätzlich: Sebastian Krüger Tel. 0173 276 9901. Allgemeine Angaben Mieter: _______________________________ Anschrift: _______________________________ Tel. _______________________________ Mitglied: Ja Veranstaltungstag: _______________________________ Art der Veranstaltung: _______________________________ Nein Konditionen Die Vereinsheimmiete beträgt EUR 250,00. Zusätzlich hat der Mieter eine Kaution in Höhe von EUR 100,00 zu hinterlegen, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache unmittelbar zurück erstattet wird. Die Miete und die Kaution sind bei der Schlüsselübergabe in bar zu entrichten. Für entstandene Schäden während der Mietdauer haftet der Mieter. Die dabei entstehenden Kosten werden mit der Kaution verrechnet. - 2 - Seite 2 von 2 Im Einzelnen gelten nachfolgende Vereinbarungen: - Der Mieter muss volljährig sein. - Die Vermietung erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung; eine kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig. - Handtücher, Reinigungs- und Sanitärzubehör gehören nicht zur Mietsache. - Das Vereinsheim steht dem Mieter an den Benutzertagen ab 15.00 Uhr zur Verfügung und ist am Folgetag um 12.00 Uhr in einem ordnungsgemäßen, sauberen, besenreinen und unbeschädigten Zustand zu übergeben. Ist eine Nachreinigung erforderlich, so werden dafür EUR 50.00 von der Kaution einbehalten. Die Entscheidung, ob eine Nachreinigung durchzuführen ist, trifft der Vereinsverantwortliche. Der Vereinsvorstand behält sich vor, dass ein dazu autorisiertes Vereinsmitglied jederzeit die Einhaltung der Ordnung kontrollieren darf. Im Falle der Zuwiderhandlung der Eigennutzung oder einer erkennbaren Schädigung der Vereinsanlage sowie einer Schädigung des Vereinsrufes ist dieser berechtigt die Veranstaltung unverzüglich zu beenden. Eine Rückzahlung von Miete und Kaution erfolgt in diesen Fällen nicht. Besonderheiten, Ausschlüsse, Inanspruchnahmen (bitte hier handschriftlich ergänzen) ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ Ich erkläre mich durch meine Unterschrift mit den vorgenannten Bedingungen einverstanden. Ort, Datum: _____________________________________ Unterschrift Mieter: _____________________________________ Vereinsvertreter: _____________________________________
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