Zwischen Initiative Einzelhandel e.V. und dem Mieter _____________________________________________________________ Vertreten durch _____________________________________________________________ § 1 Die Vermieterin vermietet den Bühnenanhänger an den Mieter wie folgt: Übergabe am: _________________________________________________________ Veranstaltung am: _________________________________________________________ Rückgabe am: _________________________________________________________ § 2 Das Mietobjekt wird an folgendem Ort aufgestellt: _________________________________ § 3 Für die Miete der Bühne werden folgende Beiträge fällig: Kaution Miete/Tag Miete/Wochenende Transport und Aufbau bis 20 Km Umkreis Transport und Aufbau von 20 bis 50 Km Euro 500,-Euro 500,-Euro 900,-- (Fr. – Mo.) Euro 200,-- (der Aufbau dauert ca.1Std.) Euro 250,-- Diese Preise verstehen sich zuzüglich 19% MWST. Der Mieter zahlt die Kaution und die Miete 14 Tage vor der Veranstaltung in bar oder auf das Kto. 200 466 59 Blz: 680 501 01 bei der Sparkasse Freiburg ein. Sollten die Beträge nicht rechtzeitig eingehen, erlischt das vereinbarte Mietverhältnis. Die Rückzahlung der Kaution nach Rückgabe der Bühne auf das Konto:______________Blz:______________Geldinstitut:_________________________ Beschädigungen und Verunreinigungen können, soweit dies am Tag der Rückgabe nicht möglich ist, auch rückwirkend in Rechnung gestellt werden. § 4 Die Bühne ist in ordnungsmäßigem Zustand zurückzugeben, insbesondere vollständig zu reinigen. Sollte die Bühne bei der Rückgabe nicht gereinigt sein, wird dem Mieter die Reinigung in Rechnung gestellt. Verboten ist: kleben, bohren, schrauben und nageln an der Bühne § 5 Der fachgerechte Transport, Auf- und Abbau erfolgt ausschließlich durch der Initiative Einzelhandel. Zur Einweisung muss vom Mieter ein Ansprechpartner am vereinbarten Termin und Ort anwesend sein. § 6 Bei Übergabe an den Mieter wird ein Übergabeprotokoll gefertigt, in dem der Zustand der Anlage und des Zubehörs und evtl. schon bestehende Schäden oder Mängel festgehalten sowie die zu der Anlage gehörenden und mit übergebene bewegliche Gegenstände aufgeführt sind. Das Protokoll ist von beiden Vertragspartnern zu überzeichnen. Bei der Rückgabe ist ebenfalls ein Protokoll zu fertigen, in dem entweder bestätigt wird, dass die Bühne ordnungsgemäß zurückgegeben wurde oder aber aufgeführt wir, welche Schäden während der Dauer des Mietverhältnisses entstanden sind und welche ausgehändigten beweglichen Gegenstände nicht zurückgegeben wurden. Das Protokoll ist ebenfalls von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen. Auf Kosten des Mieters werden evtl. Schäden behoben bzw. nicht zurückgegebene Gegenstände neu beschafft. Der Mieter haftet auch für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge der Beschädigung unmöglich gewordenen Weitervermietung der Bühne zu ersetzen. Die Kaution wird überwiesen, sofern die Werbegemeinschaft keine Beschädigung und Verunreinigung festgestellt hat. § 7 Der Mieter garantiert einen ebenen und befestigten Platz zum Aufbau der Bühne. Die Zufahrt zum Aufstellort muss mit einem LKW mit angehängter Bühne befahrbar sein. (Höhe 4 Meter! Breite 2,50 Meter!) Bei Vertragsabschluss muss der Standort angegeben werden. Sollte eine Anfahrt zum Aufstellort nicht möglich sein so haftet der Mieter. §8 Der Mieter darf bei Beschädigung keinerlei Reparaturen ausführen oder diese in Auftrag geben. Bei Schäden ist der Vermieter zu benachrichtigen. §9 1. Änderung und Ergänzung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 2. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. 3. Soweit dieses Vertrages nichtig sind, bleiben die übrigen Teile unberührt geltend. Emmendingen, den _______________________________ Für Initiative Einzelhandel: ________________________ Für den Mieter: __________________________________ Seite 2 von 2
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