Drucksache 17/2944 23.05.2016 17. Wahlperiode Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Leistungsprämien Drucksache 17/2600 (II.A.24) und – Schlussbericht – Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2944 Senatsverwaltung für Inneres und Sport I D 14 (V) 25.04.2016 9(0)223-1084 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme über Leistungsprämien - Drucksachen Nr. 17/2600 (II.A.24) und Schlussbericht ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2015 Folgendes beschlossen: „Der Senat wird aufgefordert, das Instrument der Leistungsprämien als wichtigen Baustein von Personalförderungskonzepten auszubauen und die Verordnung für Beamtinnen und Beamte für alle Verwaltungen des Landes verbindlich zu regeln und die Finanzierbarkeit von Leistungsprämien in den zukünftigen Haushalten abzubilden. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, im Rahmen des Berliner Beamtenneuregelungsgesetzes leistungsbezogene Besoldungselemente und in den zukünftigen Verhandlungen von Tarifverträgen eine Rechtsgrundlage für die Zahlung von Leistungsprämien aufzunehmen.“ Hierzu wird berichtet: Der Senat verweist auf seinen Bericht vom 27. Mai 2014 (Drs. 17/1682) zum gleichlautenden Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 12. Dezember 2013. Der Senat betrachtet leistungsbezogene Besoldungsbestandteile weiterhin als einen wichtigen Baustein von Personalförderungskonzepten. Dementsprechend hat der Senat bereits im Jahr 2001 mit der Verordnung über das leistungsabhängige Aufsteigen in den Grundgehaltsstufen – LStVO – vom 23. April 2001 (GVBl. S. 118) und der Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen – LPZVO - vom 17. Juli 2001 (GVBl. S. 290) Leistungsbezahlungsinstrumente für die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin eingeführt. Mit dem Rundschreiben I Nr. 19/2014 vom 8. Oktober 2014 wurde an die Instrumente der Leistungsbesoldung erinnert. Der Senat nutzt das Instrument der Leistungsprämie aktuell auch zur Bewältigung der mit der Zunahme von Flüchtlingen verbundenen Herausforderungen (Rundschreiben IV Nr. 54/2015 vom 24. September 2015 und IV Nr. 2/2016 vom 12. Januar 2016). § 11 Abs. 1 HG 2016/2017 erteilt die personalwirtschaftliche Ermächtigung, Leistungsprämien und –zulagen an Beamtinnen und Beamte im Rahmen der den Behörden und Einrichtungen zur Verfügung gestellten Personalmittel zu zahlen. Wie in dem o.g. Bericht angekündigt, weist der aktuelle Haushaltsplan 2016/2017 einen gesonderten Titel (459 03 – Prämien für besondere Leistungen) für jeden Kopfplan der Senatsverwaltungen bzw. Bezirksplan aus. Die Finanzierbarkeit von Leistungsprämien wird damit im Haushalt abgebildet. Die Frage der Weiterentwicklung des Instruments der Leistungsprämie wird Gegenstand sowohl des Gesetzgebungsverfahrens für ein einheitliches Landesbesoldungsgesetz für Berlin, in dem die Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) in der Überleitungsfassung für das Land Berlin und die des Landesbesoldungsgesetzes in teilweise modifizierter Form zusammengeführt werden sollen, als auch des ggf. folgenden Verordnungsgebungsverfahrens sein. Zu der erneuten Aufforderung, in den zukünftigen Verhandlungen von Tarifverträgen eine Rechtsgrundlage für die Zahlung von Leistungsprämien aufzunehmen, wird ebenfalls auf den o.g. Bericht verwiesen. Danach besteht weiterhin keine Aussicht auf eine tarifliche Einigung. Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 25. April 2016 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport
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