WAHLVORSCHLAG (Wahlvorschlag große Kirchengemeinde, 500 Gemeindeglieder und mehr) Name der Kirchengemeinde Wahlvorschlag zur Ältestenwahl am Letzter Abgabetermin Hiermit schlagen wir die folgende(n) Person(en) für die Wahl zum / zur Ältesten 1. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Telefonnummer und E-Mail 2. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Telefonnummer und E-Mail 3. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Telefonnummer und E-Mail 4. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Telefonnummer und E-Mail Seite 1 von 4 5. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Telefonnummer und E-Mail 6. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Telefonnummer und E-Mail 7. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Telefonnummer und E-Mail 8. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Telefonnummer und E-Mail 9. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Telefonnummer und E-Mail 10. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Telefonnummer und E-Mail § 5 Absätze 1 und 2 Ältestenwahlgesetz (ÄWG) lauten: »Älteste können nur Gemeindeglieder sein, die sich zu Wort und Sakrament halten und ihr Leben am Evangelium Jesu Christi ausrichten; damit nicht vereinbar ist die Mitgliedschaft in oder die tätige Unterstützung von Gruppierungen, Organisationen oder Parteien, die menschenfeindliche Ziele verfolgen. Zu Ältesten können nur Mitglieder der Kirchengemeinde gewählt oder berufen werden, die ·· mindestens 18 Jahre alt sind, ·· zum Abendmahl zugelassen sind, und ·· am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen und bereit sind, über die innere und äußere Lage der Kirchengemeinde Kenntnis und Urteil zu gewinnen.« Wahlberechtigt sind alle zum Abendmahl zugelassenen Mitglieder der Kirchengemeinde, die mindestens 14 Jahre alt sind. Mit Nebenwohnsitz im Gemeindegebiet gemeldete Personen sind nur dann wahlberechtigt, wenn sie sich zu dieser Gemeinde haben umgemeinden lassen; vgl. § 4 ÄWG. Seite 2 von 4 Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern unterschrieben sein. Der Wahlvorschlag wird unterbreitet von den folgenden wahlberechtigten Gemeindegliedern. 1. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Unterschrift 2. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Unterschrift 3. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Unterschrift 4. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Unterschrift 5. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Unterschrift 6. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Unterschrift 7. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Unterschrift Seite 3 von 4 8. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Unterschrift 9. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Unterschrift 10. Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Unterschrift Bitte beim Gemeindekirchenrat – über das Gemeindebüro oder Pfarramt – bis spätestens abgeben (möglichst zusammen mit der Einverständniserklärung des / der Vorgeschlagenen). Ansprechbar für Rückfragen Name, Vorname Telefonnummer Seite 4 von 4 EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DES /DER VORGESCHLAGENEN Hiermit erkläre ich mich / erklären wir uns bereit, mich / uns zur Ältestenwahl für den Gemeindekirchenrat der Name der Kirchengemeinde Ich bin / wir sind bereit, nach meiner/unserer Wahl das Ältestenversprechen abzulegen. Eine kurze schriftliche Selbstvorstellung sowie ein Foto sind beigefügt werden nachgereicht 1. Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum Unterschrift 2. Ältestenversprechen: Bei der gottesdienstlichen Einführung der neu gewählten Ältesten werden diese nach Artikel 20 der Grundordnung aufgefordert, ihr Ältestenversprechen abzugeben. Die oder der Einführende spricht zu ihnen: »Ihr seid dazu bestellt, Älteste dieser Kirchengemeinde zu sein. Versprecht Ihr vor Gott und dieser Gemeinde, den Euch übertragenen Dienst in der Bindung an Jesus Christus und in Treue zu Schrift und Bekenntnis wahrzunehmen und den Ordnungen der Kirche gemäß zu erfüllen, so antwortet: ›Ja, mit Gottes Hilfe.‹« Sie antworten einzeln unter Handschlag: »Ja, mit Gottes Hilfe«. Erst nach Abgabe dieses Versprechens können die Ältesten ihren Dienst ausüben. Seite 1 von 1
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