OÖ VERANSTALTUNGSSICHERHEITSGESETZ Meldung einer

OÖ VERANSTALTUNGSSICHERHEITSGESETZ
Meldung einer Veranstaltung gem. § 6 Abs. 1 Z. 1 und 2
An das
Stadt/Markt/Gemeindeamt
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Stand: 2015
Ich melde gemäß § 6 Abs. 1 Ziffern 1 und 2 des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz folgende Veranstaltung an:
Art (Bezeichnung und Beschreibung) der Veranstaltung:
Veranstaltungsdatum und –dauer:
Erwartete Besucheranzahl: __________
Einschätzbares Gefahrenpotential:
☐ gering
☐ erhöht, wegen
Veranstalterin/Veranstalter und gegebenenfalls durchführungsbeauftragte Person:
(eigenberechtigte natürliche Personen):
(Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon-Nr.)
Veranstaltungsverantwortliche Person: (bei juristischen Personen die für die Durchführung der Veranstaltung
verantwortliche, eigenberechtigte, natürliche Person)
(Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon-Nr.)
Veranstaltungsstätte:
(Bezeichnung, Anschrift und Daten der Veranstaltungsstättenbewilligung)
Erklärung:
Ich erkläre als Veranstalter(in)/Durchführungsbeauftragte(r), dass ich bei dieser Veranstaltung alle erforderlichen
Vorkehrungen im Sinne des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes treffen werde.
(Ort und Datum)
DVR: 0069264
(Unterschrift)