Informationen zur Beschäftigung als Sprachkursleitung

Informationen zur Beschäftigung als Sprachkursleitung
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Bewerbung als Sprachkursleitung im
Elementarbereich ist eine pädagogische und/oder sprachliche Ausbildung.
Auch StudentInnen der entsprechenden Fachrichtungen können sich
bewerben. Die Tätigkeit ist sehr gut für ErzieherInnen, SozialpädagogInnen
und andere pädagogische Fachkräfte in der Familienphase geeignet.
Beginn und Dauer der Tätigkeit
Die neuen Grundkurse beginnen jedes Jahr im September. Als
Sprachkursleitung begleitet man die Kinder zwei Jahre bis zur Einschulung.
Da die Bindung der Kinder an feste Bezugspersonen in diesem Alter sehr
wichtig ist, werden die Arbeitsverträge dementsprechend für 2 Jahre
abgeschlossen.
Leider ist durch Kündigungen, Schwangerschaft und Krankheit ein
Personalwechsel nicht immer zu vermeiden. Daher suchen wir auch
Sprachkursleitungen, deren Arbeitsverträge entsprechend kürzere Laufzeiten
haben.
Qualifizierung
Vor Beginn der Sprachkurse gibt es drei vorbereitende Qualifizierungen zu
folgenden Themen:
•
•
•
Erst- und Zweitspracherwerb
Einführung in das Buch „Wir verstehen uns gut“ von Elke Schlösser
Einführung in die interkulturelle Elternarbeit
Alle Sprachkursleitungen sind verpflichtet, berufsbegleitende
Qualifizierungsmodule zu besuchen, die im ersten Halbjahr ca. 1x im Monat
stattfinden, danach alle 2–3 Monate. Die übliche Uhrzeit der
Qualifizierungsmodule ist 17 – 18.30 Uhr. Sobald man einen Sprachkurs
übernimmt, bekommt man das Qualifizierungsprogramm.
Nach Abschluss der zweijährigen begleitenden Qualifizierungen erhält man
ein Zertifikat.
Anstellung und Verdienst
Alle Sprachkursleitungen sind sozialversicherungspflichtig angestellt mit
Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei einem
Sprachkurs hat man eine geringfügige Beschäftigung, bei zwei oder mehr
Sprachkursen ist man sozialversicherungspflichtig angestellt.
Ein Sprachkurs umfasst 5 Stunden pro Woche (4 Unterrichtsstunden
Sprachförderung und 1 Unterrichtsstunde Elternarbeit). Aus organisatorischen
Gründen sind maximal 4 Sprachkurse mit 20 Stunden möglich.
Pro Sprachkurs verdient man 261,32 € brutto monatlich. Je nach Anzahl der
Sprachkurse und Zuverdienst bedeutet dies:
•
Geringfügige Beschäftigung (unter 400,- €)
o keine Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer
o eine geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer
versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist
versicherungsfrei
o mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen werden
zusammengerechnet und bei Überschreiten der 400,-€Grenze sozialversicherungs- und steuerpflichtig
•
Beschäftigungen über 400,- €
o sozialversicherungspflichtig in der Kranken-, Renten-, Pflegeund Arbeitslosenversicherung
o bei einem Verdienst zwischen 400,- und 800,- € geringere
SV-Beiträge für die ArbeitnehmerInnen
o mit Lohnsteuerkarte
o Sonderregelungen für StudentInnen
Materialien in den Sprachkursen
Die Sprachbildung im ersten Jahr des Sprachkurses orientiert sich an dem
Buch „Wir verstehen uns gut – Spielerisch Deutsch lernen“ von Elke
Schlösser. Themen sind z. B. „Das bin ich“, „Das bist du“, Familie, Tiere dieser
Welt, der Stadtteil.
Im zweiten Jahr arbeitet man mit der „Bielefelder Handreichung für
Sprachkursleitungen der Aufbaukurse“. Spielerische Übungen fördern Kinder
gezielt in deutscher Grammatik und im Satzbau und bereiten sie auf
sprachliche Anforderungen in der Schule vor.
Diese Materialien erhalten alle Sprachförderkräfte von der AWO für die Dauer
des Sprachkurses zur Verfügung gestellt. Ergänzend dazu bekommt jede
Sprachkursleitung das Buch von Elke Schlösser: „Zusammenarbeit mit Eltern
– interkulturell“
In der Mediothek der Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) sind für alle angestellten
Sprachförderkräfte zusätzlich mehrsprachige Bilderbücher, Sprachspiele,
Bücher zu Methoden, Themen, Spielen etc. ausleihbar.