Informationen zur Beschäftigung als Sprachkursleitung Voraussetzungen Voraussetzung für eine Bewerbung als Sprachkursleitung im Elementarbereich ist eine pädagogische und/oder sprachliche Ausbildung. Auch StudentInnen der entsprechenden Fachrichtungen können sich bewerben. Die Tätigkeit ist sehr gut für ErzieherInnen, SozialpädagogInnen und andere pädagogische Fachkräfte in der Familienphase geeignet. Beginn und Dauer der Tätigkeit Die neuen Grundkurse beginnen jedes Jahr im September. Als Sprachkursleitung begleitet man die Kinder zwei Jahre bis zur Einschulung. Da die Bindung der Kinder an feste Bezugspersonen in diesem Alter sehr wichtig ist, werden die Arbeitsverträge dementsprechend für 2 Jahre abgeschlossen. Leider ist durch Kündigungen, Schwangerschaft und Krankheit ein Personalwechsel nicht immer zu vermeiden. Daher suchen wir auch Sprachkursleitungen, deren Arbeitsverträge entsprechend kürzere Laufzeiten haben. Qualifizierung Vor Beginn der Sprachkurse gibt es drei vorbereitende Qualifizierungen zu folgenden Themen: • • • Erst- und Zweitspracherwerb Einführung in das Buch „Wir verstehen uns gut“ von Elke Schlösser Einführung in die interkulturelle Elternarbeit Alle Sprachkursleitungen sind verpflichtet, berufsbegleitende Qualifizierungsmodule zu besuchen, die im ersten Halbjahr ca. 1x im Monat stattfinden, danach alle 2–3 Monate. Die übliche Uhrzeit der Qualifizierungsmodule ist 17 – 18.30 Uhr. Sobald man einen Sprachkurs übernimmt, bekommt man das Qualifizierungsprogramm. Nach Abschluss der zweijährigen begleitenden Qualifizierungen erhält man ein Zertifikat. Anstellung und Verdienst Alle Sprachkursleitungen sind sozialversicherungspflichtig angestellt mit Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei einem Sprachkurs hat man eine geringfügige Beschäftigung, bei zwei oder mehr Sprachkursen ist man sozialversicherungspflichtig angestellt. Ein Sprachkurs umfasst 5 Stunden pro Woche (4 Unterrichtsstunden Sprachförderung und 1 Unterrichtsstunde Elternarbeit). Aus organisatorischen Gründen sind maximal 4 Sprachkurse mit 20 Stunden möglich. Pro Sprachkurs verdient man 261,32 € brutto monatlich. Je nach Anzahl der Sprachkurse und Zuverdienst bedeutet dies: • Geringfügige Beschäftigung (unter 400,- €) o keine Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer o eine geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist versicherungsfrei o mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen werden zusammengerechnet und bei Überschreiten der 400,-€Grenze sozialversicherungs- und steuerpflichtig • Beschäftigungen über 400,- € o sozialversicherungspflichtig in der Kranken-, Renten-, Pflegeund Arbeitslosenversicherung o bei einem Verdienst zwischen 400,- und 800,- € geringere SV-Beiträge für die ArbeitnehmerInnen o mit Lohnsteuerkarte o Sonderregelungen für StudentInnen Materialien in den Sprachkursen Die Sprachbildung im ersten Jahr des Sprachkurses orientiert sich an dem Buch „Wir verstehen uns gut – Spielerisch Deutsch lernen“ von Elke Schlösser. Themen sind z. B. „Das bin ich“, „Das bist du“, Familie, Tiere dieser Welt, der Stadtteil. Im zweiten Jahr arbeitet man mit der „Bielefelder Handreichung für Sprachkursleitungen der Aufbaukurse“. Spielerische Übungen fördern Kinder gezielt in deutscher Grammatik und im Satzbau und bereiten sie auf sprachliche Anforderungen in der Schule vor. Diese Materialien erhalten alle Sprachförderkräfte von der AWO für die Dauer des Sprachkurses zur Verfügung gestellt. Ergänzend dazu bekommt jede Sprachkursleitung das Buch von Elke Schlösser: „Zusammenarbeit mit Eltern – interkulturell“ In der Mediothek der Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) sind für alle angestellten Sprachförderkräfte zusätzlich mehrsprachige Bilderbücher, Sprachspiele, Bücher zu Methoden, Themen, Spielen etc. ausleihbar.
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