Teilzeitarbeit

MEIN
MEINGUTES
GUTESRECHT
RECHT
Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit
MEIN GUTES RECHT
Teilzeitarbeit
Der
Der
Arbeitgeber
Arbeitgeber
istist
gesetzlich
gesetzlich
verpflichtet,
verpflichtet,
Teilzeit
Teilzeit
arbeit
arbeit
imim
Betrieb
Betrieb
zuzu
fördern
fördern
und
und
diese
diese
seinen
seinen
Beschäftigten
Beschäftigten
– auch
– auch
in in
leitenden
leitenden
Positionen
Positionen
– zu
– zu
ermöglichen.
ermöglichen.
DieDie
Verringerung
Verringerung
derder
Arbeitszeit
Arbeitszeit
kann
kann
aufauf
vielfältige
vielfältige
Weise
Weise
geschehen:
geschehen:
SoSo
kann
kann
diedie
tägliche
tägliche
Arbeitszeit
Arbeitszeit
oder
oder
diedie
Anzahl
Anzahl
derder
Arbeitstage
Arbeitstage
reduziert
reduziert
werden.
werden.
Häufigste
Häufigste
Form
Form
istist
diedie
Halbtagsarbeit,
Halbtagsarbeit,
beibei
derder
diedie
Hälfte
Hälfte
derder
betrieblichen
betrieblichen
Arbeitszeit
Arbeitszeit
gleichbleibend
gleichbleibend
vorvoroder
oder
nachmittags
nachmittags
erbracht
erbracht
wird.
wird.
Generell
Generell
gilt:
gilt:
Arbeit
Arbeit
nehmerinnen
nehmerinnen
und
und
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer
in in
Teilzeit
Teilzeit
dürfen
dürfen
gegenüber
gegenüber
ihren
ihren
Kolleginnen
Kolleginnen
und
und
Kollegen,
Kollegen,
diedie
in in
Vollzeit
Vollzeit
arbeiten,
arbeiten,
nicht
nicht
benachteiligt
benachteiligt
werden.
werden.
Informationen für
Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer
Fragen
Fragen&&Antworten
Antworten
Wann
Wann
gelte
gelte
ichich
alsals
Teilzeitbeschäftigte/-r?
Teilzeitbeschäftigte/-r?
Teilzeitbeschäftigt
Teilzeitbeschäftigt
istist
eine
eine
Arbeitnehmerin
Arbeitnehmerin
bzw.
bzw.
einein
Arbeitnehmer,
Arbeitnehmer,
deren/dessen
deren/dessen
regelmäßige
regelmäßige
Wochenarbeitszeit
Wochenarbeitszeit
kürzer
kürzer
istist
alsals
diedie
einer
einer
bzw.
bzw.
eines
eines
vergleichbaren
vergleichbaren
Vollzeitbeschäftigten
Vollzeitbeschäftigten
imim
selben
selben
Betrieb,
Betrieb,
die/der
die/der
diedie
gleiche
gleiche
ArtArt
derder
Tätigkeit
Tätigkeit
hat.
hat.
Die
Die
IGIG
BCE
BCE
informiert
informiert
über
über
Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit
Kann
Kann
ichich
auch
auch
mehreren
mehreren
Teilzeitbeschäftigungen
Teilzeitbeschäftigungen
nachgehen?
nachgehen?
Generell
Generell
ja,ja,
allerdings
allerdings
darf
darf
insgesamt
insgesamt
diedie
gesetzliche
gesetzliche
Höchstarbeitszeit
Höchstarbeitszeit
von
von
4848
Wochenstunden
Wochenstunden
nicht
nicht
überschritten
überschritten
werden.
werden.
Möglicherweise
Möglicherweise
muss
muss
eine
eine
Genehmigung
Genehmigung
des
des
Hauptarbeitgebers
Hauptarbeitgebers
eingeholt
eingeholt
werden.
werden.
Wie
Wie
viel
viel
Urlaub
Urlaub
steht
steht
mir
mir
alsals
TeilzeitTeilzeitbeschäftigte/-r
beschäftigte/-r
zu?
zu?
Grundsätzlich
Grundsätzlich
hat
hat
die/der
die/der
Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
den
den
gleichen
gleichen
gesetzlichen
gesetzlichen
Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch
von
von
2424
Werktagen,
Werktagen,
wie
wie
einein
Vollzeitbeschäftigter,
Vollzeitbeschäftigter,
wenn
wenn
diedie
bzw.
bzw.
derder
Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
anan
allen
allen
Werktagen
Werktagen
in in
derder
Woche
Woche
verkürzt
verkürzt
arbeitet,
arbeitet,
sofern
sofern
ArbeitsArbeitsund
und
Tarifverträge
Tarifverträge
oder
oder
Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen
keine
keine
abweichenden
abweichenden
Regelungen
Regelungen
getroffen
getroffen
haben.
haben.
Arbeitet
Arbeitet
diedie
bzw.
bzw.
derder
Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
nur
nur
anan
einigen
einigen
Werktagen
Werktagen
in in
derder
Woche,
Woche,
soso
reduziert
reduziert
sich
sich
diedie
Anzahl
Anzahl
derder
Urlaubstage
Urlaubstage
proportional.
proportional.
Bestimmt
Bestimmt
der
der
Betriebsrat
Betriebsrat
bei
bei
Teilzeit
Teilzeit
mit?
mit?
Ja,Ja,
Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
sind
sind
Arbeitnehmerinnen
Arbeitnehmerinnen
bzw.
bzw.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer
imim
Sinne
Sinne
des
des
BetriebsverfassungsBetriebsverfassungsgesetzes.
gesetzes.
Daher
Daher
bestimmt
bestimmt
der
der
Betriebsrat
Betriebsrat
beibei
der
der
Einstellung,
Einstellung,
der
der
Eingruppierung
Eingruppierung
und
und
der
der
Lage
Lage
der
der
Arbeitszeit
Arbeitszeit
mit.
mit.
Auf
Auf
diese
diese
Weise
Weise
kann
kann
er er
zum
zum
Beispiel
Beispiel
versuchen,
versuchen,
Arbeit
Arbeit
auf
auf
Abruf
Abruf
einzuschränken
einzuschränken
oder
oder
ganz
ganz
zuzu
verhindern.
verhindern.
Der
Der
Betriebsrat
Betriebsrat
istist
auch
auch
zuzu
beteiligen,
beteiligen,
wenn
wenn
Arbeitnehmerinnen
Arbeitnehmerinnen
bzw.
bzw.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer
ihre
ihre
Arbeitszeit
Arbeitszeit
reduzieren
reduzieren
wollen.
wollen.
Kann
Kann
diedie
Arbeitszeit
Arbeitszeit
auch
auch
wieder
wieder
verlängert
verlängert
werden?
werden?
Möchte
Möchte
diedie
bzw.
bzw.
derder
Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
diedie
ArbeitsArbeitszeitzeit
wieder
wieder
verlängern,
verlängern,
muss
muss
derder
Arbeitgeber
Arbeitgeber
beibei
derder
Besetzung
Besetzung
eines
eines
freien
freien
Arbeitsplatzes
Arbeitsplatzes
beibei
gleicher
gleicher
Eignung
Eignung
diedie
Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
bzw.
bzw.
denden
TeilzeitbeTeilzeitbeschäftigten
schäftigten
bevorzugt
bevorzugt
behandeln
behandeln
– außer
– außer
betriebliche
betriebliche
Gründe
Gründe
oder
oder
Arbeitszeitwünsche
Arbeitszeitwünsche
anderer
anderer
in teilzeitin teilzeitbeschäftigter
beschäftigter
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer
stehen
stehen
dem
dem
entgegen.
entgegen.
Was
Was
bedeutet
bedeutet
»Arbeit
»Arbeit
aufauf
Abruf«?
Abruf«?
»Arbeit
»Arbeit
aufauf
Abruf«
Abruf«
besteht,
besteht,
wenn
wenn
Arbeitgeber
Arbeitgeber
und
und
Arbeitnehmer/-in
Arbeitnehmer/-in
vereinbaren,
vereinbaren,
dass
dass
dieser
dieser
bzw.
bzw.
diese
diese
diedie
Arbeitsleistung
Arbeitsleistung
entsprechend
entsprechend
dem
dem
Arbeitsanfall
Arbeitsanfall
zu zu
erbringen
erbringen
hat.hat.
DieDie
Vereinbarung
Vereinbarung
muss
muss
diedie
Dauer
Dauer
derder
wöchentlichen
wöchentlichen
und
und
täglichen
täglichen
Arbeitszeit
Arbeitszeit
festlegen.
festlegen.
Ist Ist
diedie
Dauer
Dauer
derder
Wochenarbeitszeit
Wochenarbeitszeit
nicht
nicht
festgelegt,
festgelegt,
gelten
gelten
zehn
zehn
Stunden
Stunden
propro
Woche
Woche
alsals
vereinbart.
vereinbart.
Dürfen
Dürfen
Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
anan
Betriebsratswahlen
Betriebsratswahlen
teilnehmen?
teilnehmen?
Ja, Ja,
laut
laut
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsverfassungsrecht
werden
werden
TeilzeitTeilzeitbeschäftigte
beschäftigte
wiewie
Vollzeitbeschäftigte
Vollzeitbeschäftigte
behandelt.
behandelt.
SieSie
besitzen
besitzen
aktives
aktives
und
und
passives
passives
Wahlrecht.
Wahlrecht.
Besitzen
Besitzen
auch
auch
Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
Kündigungsschutz?
Kündigungsschutz?
Ja, Ja,
dieser
dieser
besteht
besteht
unabhängig
unabhängig
vom
vom
Umfang
Umfang
derder
Arbeitszeit.
Arbeitszeit.
Was
Was
passiert,
passiert,
wenn
wenn
derder
bzw.
bzw.
diedie
Beschäftigte
Beschäftigte
in in
Teilzeit
Teilzeit
sich
sich
weigert
weigert
zuzu
wechseln?
wechseln?
DerDer
Arbeitgeber
Arbeitgeber
darf
darf
diedie
Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
bzw.
bzw.
denden
Teilzeitbeschäftigten
Teilzeitbeschäftigten
nicht
nicht
zwingen,
zwingen,
vonvon
VollVollin Teilzeit
in Teilzeit
zu zu
wechseln
wechseln
und
und
umgekehrt.
umgekehrt.
Weigert
Weigert
sichsich
derder
Arbeitnehmer,
Arbeitnehmer,
statt
statt
derder
vereinbarten
vereinbarten
TeilzeitTeilzeitarbeit
arbeit
künftig
künftig
in Vollzeit
in Vollzeit
zu zu
arbeiten,
arbeiten,
ist ist
eine
eine
Änderungskündigung
Änderungskündigung
bzw.
bzw.
eine
eine
Kündigung
Kündigung
desdes
Arbeitsverhältnisses
Arbeitsverhältnisses
im im
Regelfall
Regelfall
sozial
sozial
gerechtgerechtfertigt,
fertigt,
wenn
wenn
dringende
dringende
betriebliche
betriebliche
Erfordernisse
Erfordernisse
diedie
Neuregelung
Neuregelung
bedingen.
bedingen.
Besteht
Besteht
imim
Krankheitsfall
Krankheitsfall
Anspruch
Anspruch
aufauf
Entgeltfortzahlung?
Entgeltfortzahlung?
Ja, Ja,
dieser
dieser
Anspruch
Anspruch
besteht
besteht
beibei
mehreren
mehreren
Teilzeitarbeitsverhältnissen
Teilzeitarbeitsverhältnissen
auch
auch
gegen
gegen
jeden
jeden
Arbeitgeber.
Arbeitgeber.
So So
sollten
sollten
SieSie
beibei
einem
einem
Teilzeitbegehren
Teilzeitbegehren
vorgehen:
vorgehen:
1. 1.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
ermitteln
ermitteln
Ihr Ihr
Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis
muss
muss
seitseit
sechs
sechs
Monaten
Monaten
bestehen
bestehen
undund
ihr ihr
Arbeitgeber
Arbeitgeber
muss
muss
in der
in der
Regel
Regel
mehr
mehr
als als
15 Arbeitnehmer/-innen
15 Arbeitnehmer/-innen
(Auszu
(Auszu
bildende
bildende
zählen
zählen
nicht
nicht
mit)mit)
beschäftigten.
beschäftigten.
2. 2.
Teilzeitwunsch
Teilzeitwunsch
mitteilen
mitteilen
Teilen
Teilen
Sie Sie
spätestens
spätestens
dreidrei
Monate
Monate
vorvor
beabsichtigtem
beabsichtigtem
Eintritt
Eintritt
in die
in die
Teilzeit
Teilzeit
Ihrem
Ihrem
Arbeitgeber
Arbeitgeber
(möglichst
(möglichst
schriftlich)
schriftlich)
mit,mit,
dassdass
Sie Sie
IhreIhre
Arbeitszeit
Arbeitszeit
verringern
verringern
möchten.
möchten.
Geben
Geben
Sie Sie
dabei
dabei
die die
gewünschte
gewünschte
Verteilung
Verteilung
derder
Arbeitszeit
Arbeitszeit
aufauf
die die
Arbeitstage
Arbeitstage
an. an.
Besonderheiten
Besonderheiten
gelten
gelten
bei bei
Elternteilzeit
Elternteilzeit
undund
für für
schwerschwerbehinderte
behinderte
Arbeitnehmerinnen
Arbeitnehmerinnen
undund
Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer.
3. 3.
Entscheidung
Entscheidung
abwarten
abwarten
DerDer
Arbeitgeber
Arbeitgeber
muss
muss
die die
Entscheidung
Entscheidung
über
über
Ihren
Ihren
Antrag
Antrag
mindestens
mindestens
einen
einen
Monat
Monat
vorvor
dem
dem
gewünschten
gewünschten
Beginn
Beginn
derder
Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit
schriftlich
schriftlich
mitteilen.
mitteilen.
HatHat
derder
Arbeitgeber
Arbeitgeber
Ihnen
Ihnen
seine
seine
Ablehnung
Ablehnung
nicht
nicht
spätestens
spätestens
einen
einen
Monat
Monat
vorvor
dem
dem
gewünschten
gewünschten
Beginn
Beginn
derder
Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit
mitgeteilt,
mitgeteilt,
giltgilt
diese
diese
als als
akzeptiert.
akzeptiert.
Dieselbe
Dieselbe
FristFrist
giltgilt
für für
die die
GenehGenehmigung
migung
derder
Verteilung
Verteilung
derder
Teilzeitarbeit.
Teilzeitarbeit.
4. 4.
Gemeinsame
Gemeinsame
Lösung
Lösung
anstreben
anstreben
Versuchen
Versuchen
Sie,Sie,
mitmit
Ihrem
Ihrem
Arbeitgeber
Arbeitgeber
eineeine
einvernehmeinvernehmliche
liche
Lösung
Lösung
anzustreben.
anzustreben.
Ihr Ihr
Anspruch
Anspruch
aufauf
Teilzeit
Teilzeit
kann
kann
nurnur
beibei
Vorliegen
Vorliegen
betrieblicher
betrieblicher
Gründe
Gründe
abgewiesen
abgewiesen
werden.
werden.
Ein Ein
betrieblicher
betrieblicher
Grund
Grund
liegt
liegt
insbesondere
insbesondere
vor,vor,
wenn
wenn
die die
Verringerung
Verringerung
derder
Arbeitszeit
Arbeitszeit
die die
Organisation,
Organisation,
denden
Arbeitsablauf
Arbeitsablauf
oder
oder
die die
Sicherheit
Sicherheit
im im
Betrieb
Betrieb
wesentwesentlichlich
beeinträchtigt
beeinträchtigt
oder
oder
unverhältnismäßig
unverhältnismäßig
hohe
hohe
Kosten
Kosten
verursacht.
verursacht.
5. 5.
RatRat
und
und
Hilfe
Hilfe
suchen
suchen
Verweigert
Verweigert
Ihr Ihr
Arbeitgeber
Arbeitgeber
die die
beantragte
beantragte
Teilzeit,
Teilzeit,
setzen
setzen
Sie Sie
sichsich
mitmit
Ihrem
Ihrem
Betriebsrat
Betriebsrat
in Verbindung.
in Verbindung.
DerDer
TeilzeitTeilzeitanspruch
anspruch
kann
kann
gerichtlich
gerichtlich
überprüft
überprüft
werden.
werden.
Wenden
Wenden
Sie Sie
sichsich
amam
besten
besten
vorher
vorher
an den
an den
für für
Sie Sie
zuständigen
zuständigen
IG BCE-Bezirk.
IG BCE-Bezirk.
Ist die
Ist die
Ablehnung
Ablehnung
Ihres
Ihres
Teilzeitwunsches
Teilzeitwunsches
gerechtfertigt,
gerechtfertigt,
können
können
Sie Sie
eineeine
erneute
erneute
Verringerung
Verringerung
ersterst
nach
nach
zwei
zwei
Jahren
Jahren
verlangen.
verlangen.
Der
ww.zukunftsgewerkschaft.de
Der
Weg
Weg
in die
in die
Zukunft.
Zukunft.
www.zukunftsgewerkschaft.de
www.zukunftsgewerkschaft.de
Guter
Guter
ist
ist
teuer
teuer
– für
– für
IG BCE-Mitglieder
IG BCE-Mitglieder
ist ist
er inklusive!
er inklusive!
itglieder
istRat
erRat
inklusive!
Die Expertinnen
Die Expertinnen
und Experten
und Experten
der IGder
BCEIGund
BCEder
und
DGB
der DGB
Rechtsschutz
Rechtsschutz
GmbHGmbH
bietenbieten
ihren Mandantinnen
ihren Mandantinnen
und und
Mandanten
Mandanten
in jeder
in Region
jeder Region
Deutschlands
Deutschlands
eine optimale
eine optimale
Vertretung
Vertretung
ihrer Interessen.
ihrer Interessen.
▶ Die▶Juristinnen
Die Juristinnen
und Juristen
und Juristen
sind ausgewiesene
sind ausgewiesene
Fachleute
Fachleute
im Arbeitsim Arbeitsund Sozialrecht.
und Sozialrecht.
▶
▶ Mehr
▶ Mehr
als 85als
Prozent
85 Prozent
aller arbeitsrechtlichen
aller arbeitsrechtlichen
Verfahren
Verfahren
werden
werden
erfolgreich
erfolgreich
für diefür
Mandantinnen
die Mandantinnen
und und
Mandanten
Mandanten
entschieden
entschieden
oder zumindest
oder zumindest
mit einem
mit einem
Vergleich
Vergleich
abgeschlossen.
abgeschlossen.
ediglich,
lediglich,
dass Sie
dass
alsSie
Mitglied
als Mitglied
satzungsgemäß
satzungsgemäß
Beiträge
Beiträge
Der
gewerkschaftliche
Rechtsschutz
im Arbeitsund
zahlen
zahlen
und
dass
und
hinreichende
dass
hinreichende
Erfolgsaussichten
Erfolgsaussichten
für
den
Sozialrecht ist im Vergleich zu einer privaten Rechts- für den
konkreten
konkreten
Streitfall
Streitfall
bestehen.
bestehen.
chutzversicherung
umfassend
und verlässlich.
▶ Der▶gewerkschaftliche
Der gewerkschaftliche
Rechtsschutz
Rechtsschutz
im Arbeitsim Arbeitsund und
Sozialrecht
Sozialrecht
ist im ist
Vergleich
im Vergleich
zu einer
zu privaten
einer privaten
RechtsRechtsschutzversicherung
schutzversicherung
umfassend
umfassend
und verlässlich.
und verlässlich.
Dank der
Dank
engen
der engen
Kontakte
Kontakte
zur IGzur
BCEIGund
BCEden
undBetriebsden Betriebsund Personalräten
und Personalräten
beziehen
beziehen
unsereunsere
RechtsschutzRechtsschutzexpertinnen
expertinnen
und -experten
und -experten
immerimmer
auch den
auchkonkreten
den konkreten
betrieblichen
betrieblichen
Hintergrund
Hintergrund
mit ein.
mitDadurch
ein. Dadurch
sind sie
sind
über
sie über
betriebliche
betriebliche
oder branchentypische
oder branchentypische
Entwicklungen
Entwicklungen
schnell
schnell
und aus
underster
aus erster
QuelleQuelle
informiert
informiert
und können
und können
so so
hre Mandantinnen
ihre Mandantinnen
und Mandanten
und Mandanten
effektiver
effektiver
vertreten.
vertreten.
Herausgeberin:
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Vorstandsbereich 3
Königsworther Platz 6
30167 Hannover
Internet: www.igbce.de
stehenstehen
in einem
in einem
regelmäßigen
regelmäßigen
Austausch
Austausch
miteinander
miteinander
und mit
undden
mitBetriebsräten.
den Betriebsräten.
sich an
sich
anProzent
Ihren
zuständigen
zuständigen
IG BCE-Bezirk.
IG BCE-Bezirk.
Informationen
Informationen
Mehr
alsIhren
85
aller arbeitsrechtlichen
Verfahren
erhalten
erhalten
Sie
dazu
Sie
auch
dazu
von
auch
Ihrem
von
Ihrem
Betriebsrat
Betriebsrat
oder
unter:
oder unter:
werden erfolgreich für die Mandantinnen und
www.igbce.de
www.igbce.de
Mandanten entschieden oder zumindest mit einem
Vergleich
abgeschlossen.
Voraussetzung
Voraussetzung
für diesen
für diesen
umfassenden
umfassenden
Rechtsschutz
Rechtsschutz
ist ist
Die Erstberatungen
Die Erstberatungen
werden
werden
überwiegend
überwiegend
von den
von den
Rechtsschutzexpertinnen
Rechtsschutzexpertinnen
und -experten
und -experten
der IGder
BCEIGvor
BCE vor
Ort geleistet.
Ort geleistet.
Weiterführende
Weiterführende
Vertretung
Vertretung
erfolgterfolgt
in denin den
meisten
meisten
FällenFällen
durchdurch
die Kolleginnen
die Kolleginnen
und Kollegen
und Kollegen
der der
DGB Rechtsschutz
DGB Rechtsschutz
GmbH.
GmbH.
Die DGB
DieRechtsschutz
DGB Rechtsschutz
GmbHGmbH
beschäftigt
beschäftigt
Juristinnen
Juristinnen
und Juristen,
und Juristen,
die ausgewiesene
die ausgewiesene
Spezialisten
Spezialisten
im Arbeitsim Arbeitsund Sozialrecht
und Sozialrecht
sind. Sie
sind.
istSie ist
erreichbar
erreichbar
an 170anStandorten.
170 Standorten.
Impressum
Ich Ich
bin bin
dabei!
dabei!
IchBCEbin
dabei!
Die▶Büros
Die Büros
der IGder
IGund
BCEder
und
DGB
derRechtsschutz
DGB Rechtsschutz
GmbHGmbH
Verantwortlich:
Ralf Sikorski
Redaktion:
Abteilung Arbeits- und Sozialrecht
Telefon: 0511 7631-280/-413
Telefax: 0511 7631-723
E-Mail: [email protected]
Druck und Vertrieb:
BWH GmbH
Beckstraße 10
30457 Hannover
Titelfoto, Fotos:
Bilderfilm, fotolia
MITGLIED WERDEN LOHNT SICH!
auch unter
www.mitgliedwerden.igbce.de
April 2016/4.
AuflageLOHNT
MITGLIED
MITGLIED
WERDEN
WERDEN
LOHNT
SICH!
SICH!
auch
auch
unter
unter
www.mitgliedwerden.igbce.de
www.mitgliedwerden.igbce.de
besser
informiert.
4/2016 Bestell-Nr. b3
TEILZEITARBEIT
tehen
inMitglied
einem
regelmäßigen
Austausch
miteinander
Als
Mitglied
Als
entstehen
entstehen
IhnenIhnen
dabei
dabei
keine keine
Kosten,
Kosten,
da diese
da diese
und
mit
den
Betriebsräten.
mit dem
mitMitgliedsbeitrag
dem Mitgliedsbeitrag
abgedeckt
abgedeckt
sind. Wenden
sind. Wenden
Sie Sie
Arbeit
Arbeit
mit Erfolg
mit Erfolg
BWH P1503090
end aus
rendIhrem
aus Ihrem
Arbeitsverhältnis?
Arbeitsverhältnis?
Die IGDie
BCEIGsteht
BCE steht
IhnenIhnen
Expertinnen
Experten der IG BCE und der DGB
gern
zur
gern
Seite.
zur und
Seite.
htsschutz GmbH bieten ihren Mandantinnen und
edes Jedes
IG BCE-Mitglied
BCE-Mitglied
hatDeutschlands
Anspruch
hat Anspruch
auf eine
Rechtsauskunft
aufoptimale
Rechtsauskunft
ndanten
in IG
jeder
Region
und
Rechtsvertretung
undihrer
Rechtsvertretung
in allen
in Streitigkeiten
allen Streitigkeiten
aus dem
aus dem
tretung
Interessen.
ArbeitsArbeitsund Sozialrecht
und Sozialrecht
sowiesowie
in sonstigen
in sonstigen
Fragen,
Fragen,
die die
Die
und
sindunmittelbar
ausgewiesene
aus Juristinnen
der
aus
Tätigkeit
der Tätigkeit
desJuristen
Mitgliedes
des Mitgliedes
unmittelbar
im Betrieb
im Betrieb
Fachleute
Arbeitsund
Sozialrecht.
oder seinem
oderim
seinem
Eintreten
Eintreten
für die
für
IGdie
BCEIGerwachsen.
BCE erwachsen.
Das gilt
Das gilt
auch
für
auch
Beschäftigte
für
Beschäftigte
in
Leiharbeitsverhältnissen.
in
Leiharbeitsverhältnissen.
Die Büros der IG BCE und der DGB Rechtsschutz GmbH
TEILZEITARBEIT
Sie haben
Sie
eine
Frage
eine Frage
oder ein
oder
konkretes
ein konkretes
Problem
Problem
resultieresultiebeit
mithaben
Erfolg