MEIN MEINGUTES GUTESRECHT RECHT Teilzeitarbeit Teilzeitarbeit MEIN GUTES RECHT Teilzeitarbeit Der Der Arbeitgeber Arbeitgeber istist gesetzlich gesetzlich verpflichtet, verpflichtet, Teilzeit Teilzeit arbeit arbeit imim Betrieb Betrieb zuzu fördern fördern und und diese diese seinen seinen Beschäftigten Beschäftigten – auch – auch in in leitenden leitenden Positionen Positionen – zu – zu ermöglichen. ermöglichen. DieDie Verringerung Verringerung derder Arbeitszeit Arbeitszeit kann kann aufauf vielfältige vielfältige Weise Weise geschehen: geschehen: SoSo kann kann diedie tägliche tägliche Arbeitszeit Arbeitszeit oder oder diedie Anzahl Anzahl derder Arbeitstage Arbeitstage reduziert reduziert werden. werden. Häufigste Häufigste Form Form istist diedie Halbtagsarbeit, Halbtagsarbeit, beibei derder diedie Hälfte Hälfte derder betrieblichen betrieblichen Arbeitszeit Arbeitszeit gleichbleibend gleichbleibend vorvoroder oder nachmittags nachmittags erbracht erbracht wird. wird. Generell Generell gilt: gilt: Arbeit Arbeit nehmerinnen nehmerinnen und und Arbeitnehmer Arbeitnehmer in in Teilzeit Teilzeit dürfen dürfen gegenüber gegenüber ihren ihren Kolleginnen Kolleginnen und und Kollegen, Kollegen, diedie in in Vollzeit Vollzeit arbeiten, arbeiten, nicht nicht benachteiligt benachteiligt werden. werden. Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Fragen Fragen&&Antworten Antworten Wann Wann gelte gelte ichich alsals Teilzeitbeschäftigte/-r? Teilzeitbeschäftigte/-r? Teilzeitbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt istist eine eine Arbeitnehmerin Arbeitnehmerin bzw. bzw. einein Arbeitnehmer, Arbeitnehmer, deren/dessen deren/dessen regelmäßige regelmäßige Wochenarbeitszeit Wochenarbeitszeit kürzer kürzer istist alsals diedie einer einer bzw. bzw. eines eines vergleichbaren vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten Vollzeitbeschäftigten imim selben selben Betrieb, Betrieb, die/der die/der diedie gleiche gleiche ArtArt derder Tätigkeit Tätigkeit hat. hat. Die Die IGIG BCE BCE informiert informiert über über Teilzeitarbeit Teilzeitarbeit Kann Kann ichich auch auch mehreren mehreren Teilzeitbeschäftigungen Teilzeitbeschäftigungen nachgehen? nachgehen? Generell Generell ja,ja, allerdings allerdings darf darf insgesamt insgesamt diedie gesetzliche gesetzliche Höchstarbeitszeit Höchstarbeitszeit von von 4848 Wochenstunden Wochenstunden nicht nicht überschritten überschritten werden. werden. Möglicherweise Möglicherweise muss muss eine eine Genehmigung Genehmigung des des Hauptarbeitgebers Hauptarbeitgebers eingeholt eingeholt werden. werden. Wie Wie viel viel Urlaub Urlaub steht steht mir mir alsals TeilzeitTeilzeitbeschäftigte/-r beschäftigte/-r zu? zu? Grundsätzlich Grundsätzlich hat hat die/der die/der Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte den den gleichen gleichen gesetzlichen gesetzlichen Urlaubsanspruch Urlaubsanspruch von von 2424 Werktagen, Werktagen, wie wie einein Vollzeitbeschäftigter, Vollzeitbeschäftigter, wenn wenn diedie bzw. bzw. derder Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte anan allen allen Werktagen Werktagen in in derder Woche Woche verkürzt verkürzt arbeitet, arbeitet, sofern sofern ArbeitsArbeitsund und Tarifverträge Tarifverträge oder oder Betriebsvereinbarungen Betriebsvereinbarungen keine keine abweichenden abweichenden Regelungen Regelungen getroffen getroffen haben. haben. Arbeitet Arbeitet diedie bzw. bzw. derder Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte nur nur anan einigen einigen Werktagen Werktagen in in derder Woche, Woche, soso reduziert reduziert sich sich diedie Anzahl Anzahl derder Urlaubstage Urlaubstage proportional. proportional. Bestimmt Bestimmt der der Betriebsrat Betriebsrat bei bei Teilzeit Teilzeit mit? mit? Ja,Ja, Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte sind sind Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmerinnen bzw. bzw. Arbeitnehmer Arbeitnehmer imim Sinne Sinne des des BetriebsverfassungsBetriebsverfassungsgesetzes. gesetzes. Daher Daher bestimmt bestimmt der der Betriebsrat Betriebsrat beibei der der Einstellung, Einstellung, der der Eingruppierung Eingruppierung und und der der Lage Lage der der Arbeitszeit Arbeitszeit mit. mit. Auf Auf diese diese Weise Weise kann kann er er zum zum Beispiel Beispiel versuchen, versuchen, Arbeit Arbeit auf auf Abruf Abruf einzuschränken einzuschränken oder oder ganz ganz zuzu verhindern. verhindern. Der Der Betriebsrat Betriebsrat istist auch auch zuzu beteiligen, beteiligen, wenn wenn Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmerinnen bzw. bzw. Arbeitnehmer Arbeitnehmer ihre ihre Arbeitszeit Arbeitszeit reduzieren reduzieren wollen. wollen. Kann Kann diedie Arbeitszeit Arbeitszeit auch auch wieder wieder verlängert verlängert werden? werden? Möchte Möchte diedie bzw. bzw. derder Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte diedie ArbeitsArbeitszeitzeit wieder wieder verlängern, verlängern, muss muss derder Arbeitgeber Arbeitgeber beibei derder Besetzung Besetzung eines eines freien freien Arbeitsplatzes Arbeitsplatzes beibei gleicher gleicher Eignung Eignung diedie Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte bzw. bzw. denden TeilzeitbeTeilzeitbeschäftigten schäftigten bevorzugt bevorzugt behandeln behandeln – außer – außer betriebliche betriebliche Gründe Gründe oder oder Arbeitszeitwünsche Arbeitszeitwünsche anderer anderer in teilzeitin teilzeitbeschäftigter beschäftigter Arbeitnehmer Arbeitnehmer stehen stehen dem dem entgegen. entgegen. Was Was bedeutet bedeutet »Arbeit »Arbeit aufauf Abruf«? Abruf«? »Arbeit »Arbeit aufauf Abruf« Abruf« besteht, besteht, wenn wenn Arbeitgeber Arbeitgeber und und Arbeitnehmer/-in Arbeitnehmer/-in vereinbaren, vereinbaren, dass dass dieser dieser bzw. bzw. diese diese diedie Arbeitsleistung Arbeitsleistung entsprechend entsprechend dem dem Arbeitsanfall Arbeitsanfall zu zu erbringen erbringen hat.hat. DieDie Vereinbarung Vereinbarung muss muss diedie Dauer Dauer derder wöchentlichen wöchentlichen und und täglichen täglichen Arbeitszeit Arbeitszeit festlegen. festlegen. Ist Ist diedie Dauer Dauer derder Wochenarbeitszeit Wochenarbeitszeit nicht nicht festgelegt, festgelegt, gelten gelten zehn zehn Stunden Stunden propro Woche Woche alsals vereinbart. vereinbart. Dürfen Dürfen Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte anan Betriebsratswahlen Betriebsratswahlen teilnehmen? teilnehmen? Ja, Ja, laut laut Betriebsverfassungsrecht Betriebsverfassungsrecht werden werden TeilzeitTeilzeitbeschäftigte beschäftigte wiewie Vollzeitbeschäftigte Vollzeitbeschäftigte behandelt. behandelt. SieSie besitzen besitzen aktives aktives und und passives passives Wahlrecht. Wahlrecht. Besitzen Besitzen auch auch Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Kündigungsschutz? Kündigungsschutz? Ja, Ja, dieser dieser besteht besteht unabhängig unabhängig vom vom Umfang Umfang derder Arbeitszeit. Arbeitszeit. Was Was passiert, passiert, wenn wenn derder bzw. bzw. diedie Beschäftigte Beschäftigte in in Teilzeit Teilzeit sich sich weigert weigert zuzu wechseln? wechseln? DerDer Arbeitgeber Arbeitgeber darf darf diedie Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte bzw. bzw. denden Teilzeitbeschäftigten Teilzeitbeschäftigten nicht nicht zwingen, zwingen, vonvon VollVollin Teilzeit in Teilzeit zu zu wechseln wechseln und und umgekehrt. umgekehrt. Weigert Weigert sichsich derder Arbeitnehmer, Arbeitnehmer, statt statt derder vereinbarten vereinbarten TeilzeitTeilzeitarbeit arbeit künftig künftig in Vollzeit in Vollzeit zu zu arbeiten, arbeiten, ist ist eine eine Änderungskündigung Änderungskündigung bzw. bzw. eine eine Kündigung Kündigung desdes Arbeitsverhältnisses Arbeitsverhältnisses im im Regelfall Regelfall sozial sozial gerechtgerechtfertigt, fertigt, wenn wenn dringende dringende betriebliche betriebliche Erfordernisse Erfordernisse diedie Neuregelung Neuregelung bedingen. bedingen. Besteht Besteht imim Krankheitsfall Krankheitsfall Anspruch Anspruch aufauf Entgeltfortzahlung? Entgeltfortzahlung? Ja, Ja, dieser dieser Anspruch Anspruch besteht besteht beibei mehreren mehreren Teilzeitarbeitsverhältnissen Teilzeitarbeitsverhältnissen auch auch gegen gegen jeden jeden Arbeitgeber. Arbeitgeber. So So sollten sollten SieSie beibei einem einem Teilzeitbegehren Teilzeitbegehren vorgehen: vorgehen: 1. 1. Voraussetzungen Voraussetzungen ermitteln ermitteln Ihr Ihr Arbeitsverhältnis Arbeitsverhältnis muss muss seitseit sechs sechs Monaten Monaten bestehen bestehen undund ihr ihr Arbeitgeber Arbeitgeber muss muss in der in der Regel Regel mehr mehr als als 15 Arbeitnehmer/-innen 15 Arbeitnehmer/-innen (Auszu (Auszu bildende bildende zählen zählen nicht nicht mit)mit) beschäftigten. beschäftigten. 2. 2. Teilzeitwunsch Teilzeitwunsch mitteilen mitteilen Teilen Teilen Sie Sie spätestens spätestens dreidrei Monate Monate vorvor beabsichtigtem beabsichtigtem Eintritt Eintritt in die in die Teilzeit Teilzeit Ihrem Ihrem Arbeitgeber Arbeitgeber (möglichst (möglichst schriftlich) schriftlich) mit,mit, dassdass Sie Sie IhreIhre Arbeitszeit Arbeitszeit verringern verringern möchten. möchten. Geben Geben Sie Sie dabei dabei die die gewünschte gewünschte Verteilung Verteilung derder Arbeitszeit Arbeitszeit aufauf die die Arbeitstage Arbeitstage an. an. Besonderheiten Besonderheiten gelten gelten bei bei Elternteilzeit Elternteilzeit undund für für schwerschwerbehinderte behinderte Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmerinnen undund Arbeitnehmer. Arbeitnehmer. 3. 3. Entscheidung Entscheidung abwarten abwarten DerDer Arbeitgeber Arbeitgeber muss muss die die Entscheidung Entscheidung über über Ihren Ihren Antrag Antrag mindestens mindestens einen einen Monat Monat vorvor dem dem gewünschten gewünschten Beginn Beginn derder Teilzeitarbeit Teilzeitarbeit schriftlich schriftlich mitteilen. mitteilen. HatHat derder Arbeitgeber Arbeitgeber Ihnen Ihnen seine seine Ablehnung Ablehnung nicht nicht spätestens spätestens einen einen Monat Monat vorvor dem dem gewünschten gewünschten Beginn Beginn derder Teilzeitarbeit Teilzeitarbeit mitgeteilt, mitgeteilt, giltgilt diese diese als als akzeptiert. akzeptiert. Dieselbe Dieselbe FristFrist giltgilt für für die die GenehGenehmigung migung derder Verteilung Verteilung derder Teilzeitarbeit. Teilzeitarbeit. 4. 4. Gemeinsame Gemeinsame Lösung Lösung anstreben anstreben Versuchen Versuchen Sie,Sie, mitmit Ihrem Ihrem Arbeitgeber Arbeitgeber eineeine einvernehmeinvernehmliche liche Lösung Lösung anzustreben. anzustreben. Ihr Ihr Anspruch Anspruch aufauf Teilzeit Teilzeit kann kann nurnur beibei Vorliegen Vorliegen betrieblicher betrieblicher Gründe Gründe abgewiesen abgewiesen werden. werden. Ein Ein betrieblicher betrieblicher Grund Grund liegt liegt insbesondere insbesondere vor,vor, wenn wenn die die Verringerung Verringerung derder Arbeitszeit Arbeitszeit die die Organisation, Organisation, denden Arbeitsablauf Arbeitsablauf oder oder die die Sicherheit Sicherheit im im Betrieb Betrieb wesentwesentlichlich beeinträchtigt beeinträchtigt oder oder unverhältnismäßig unverhältnismäßig hohe hohe Kosten Kosten verursacht. verursacht. 5. 5. RatRat und und Hilfe Hilfe suchen suchen Verweigert Verweigert Ihr Ihr Arbeitgeber Arbeitgeber die die beantragte beantragte Teilzeit, Teilzeit, setzen setzen Sie Sie sichsich mitmit Ihrem Ihrem Betriebsrat Betriebsrat in Verbindung. in Verbindung. DerDer TeilzeitTeilzeitanspruch anspruch kann kann gerichtlich gerichtlich überprüft überprüft werden. werden. Wenden Wenden Sie Sie sichsich amam besten besten vorher vorher an den an den für für Sie Sie zuständigen zuständigen IG BCE-Bezirk. IG BCE-Bezirk. Ist die Ist die Ablehnung Ablehnung Ihres Ihres Teilzeitwunsches Teilzeitwunsches gerechtfertigt, gerechtfertigt, können können Sie Sie eineeine erneute erneute Verringerung Verringerung ersterst nach nach zwei zwei Jahren Jahren verlangen. verlangen. Der ww.zukunftsgewerkschaft.de Der Weg Weg in die in die Zukunft. Zukunft. www.zukunftsgewerkschaft.de www.zukunftsgewerkschaft.de Guter Guter ist ist teuer teuer – für – für IG BCE-Mitglieder IG BCE-Mitglieder ist ist er inklusive! er inklusive! itglieder istRat erRat inklusive! Die Expertinnen Die Expertinnen und Experten und Experten der IGder BCEIGund BCEder und DGB der DGB Rechtsschutz Rechtsschutz GmbHGmbH bietenbieten ihren Mandantinnen ihren Mandantinnen und und Mandanten Mandanten in jeder in Region jeder Region Deutschlands Deutschlands eine optimale eine optimale Vertretung Vertretung ihrer Interessen. ihrer Interessen. ▶ Die▶Juristinnen Die Juristinnen und Juristen und Juristen sind ausgewiesene sind ausgewiesene Fachleute Fachleute im Arbeitsim Arbeitsund Sozialrecht. und Sozialrecht. ▶ ▶ Mehr ▶ Mehr als 85als Prozent 85 Prozent aller arbeitsrechtlichen aller arbeitsrechtlichen Verfahren Verfahren werden werden erfolgreich erfolgreich für diefür Mandantinnen die Mandantinnen und und Mandanten Mandanten entschieden entschieden oder zumindest oder zumindest mit einem mit einem Vergleich Vergleich abgeschlossen. abgeschlossen. ediglich, lediglich, dass Sie dass alsSie Mitglied als Mitglied satzungsgemäß satzungsgemäß Beiträge Beiträge Der gewerkschaftliche Rechtsschutz im Arbeitsund zahlen zahlen und dass und hinreichende dass hinreichende Erfolgsaussichten Erfolgsaussichten für den Sozialrecht ist im Vergleich zu einer privaten Rechts- für den konkreten konkreten Streitfall Streitfall bestehen. bestehen. chutzversicherung umfassend und verlässlich. ▶ Der▶gewerkschaftliche Der gewerkschaftliche Rechtsschutz Rechtsschutz im Arbeitsim Arbeitsund und Sozialrecht Sozialrecht ist im ist Vergleich im Vergleich zu einer zu privaten einer privaten RechtsRechtsschutzversicherung schutzversicherung umfassend umfassend und verlässlich. und verlässlich. Dank der Dank engen der engen Kontakte Kontakte zur IGzur BCEIGund BCEden undBetriebsden Betriebsund Personalräten und Personalräten beziehen beziehen unsereunsere RechtsschutzRechtsschutzexpertinnen expertinnen und -experten und -experten immerimmer auch den auchkonkreten den konkreten betrieblichen betrieblichen Hintergrund Hintergrund mit ein. mitDadurch ein. Dadurch sind sie sind über sie über betriebliche betriebliche oder branchentypische oder branchentypische Entwicklungen Entwicklungen schnell schnell und aus underster aus erster QuelleQuelle informiert informiert und können und können so so hre Mandantinnen ihre Mandantinnen und Mandanten und Mandanten effektiver effektiver vertreten. vertreten. Herausgeberin: Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Vorstandsbereich 3 Königsworther Platz 6 30167 Hannover Internet: www.igbce.de stehenstehen in einem in einem regelmäßigen regelmäßigen Austausch Austausch miteinander miteinander und mit undden mitBetriebsräten. den Betriebsräten. sich an sich anProzent Ihren zuständigen zuständigen IG BCE-Bezirk. IG BCE-Bezirk. Informationen Informationen Mehr alsIhren 85 aller arbeitsrechtlichen Verfahren erhalten erhalten Sie dazu Sie auch dazu von auch Ihrem von Ihrem Betriebsrat Betriebsrat oder unter: oder unter: werden erfolgreich für die Mandantinnen und www.igbce.de www.igbce.de Mandanten entschieden oder zumindest mit einem Vergleich abgeschlossen. Voraussetzung Voraussetzung für diesen für diesen umfassenden umfassenden Rechtsschutz Rechtsschutz ist ist Die Erstberatungen Die Erstberatungen werden werden überwiegend überwiegend von den von den Rechtsschutzexpertinnen Rechtsschutzexpertinnen und -experten und -experten der IGder BCEIGvor BCE vor Ort geleistet. Ort geleistet. Weiterführende Weiterführende Vertretung Vertretung erfolgterfolgt in denin den meisten meisten FällenFällen durchdurch die Kolleginnen die Kolleginnen und Kollegen und Kollegen der der DGB Rechtsschutz DGB Rechtsschutz GmbH. GmbH. Die DGB DieRechtsschutz DGB Rechtsschutz GmbHGmbH beschäftigt beschäftigt Juristinnen Juristinnen und Juristen, und Juristen, die ausgewiesene die ausgewiesene Spezialisten Spezialisten im Arbeitsim Arbeitsund Sozialrecht und Sozialrecht sind. Sie sind. istSie ist erreichbar erreichbar an 170anStandorten. 170 Standorten. Impressum Ich Ich bin bin dabei! dabei! IchBCEbin dabei! Die▶Büros Die Büros der IGder IGund BCEder und DGB derRechtsschutz DGB Rechtsschutz GmbHGmbH Verantwortlich: Ralf Sikorski Redaktion: Abteilung Arbeits- und Sozialrecht Telefon: 0511 7631-280/-413 Telefax: 0511 7631-723 E-Mail: [email protected] Druck und Vertrieb: BWH GmbH Beckstraße 10 30457 Hannover Titelfoto, Fotos: Bilderfilm, fotolia MITGLIED WERDEN LOHNT SICH! auch unter www.mitgliedwerden.igbce.de April 2016/4. AuflageLOHNT MITGLIED MITGLIED WERDEN WERDEN LOHNT SICH! SICH! auch auch unter unter www.mitgliedwerden.igbce.de www.mitgliedwerden.igbce.de besser informiert. 4/2016 Bestell-Nr. b3 TEILZEITARBEIT tehen inMitglied einem regelmäßigen Austausch miteinander Als Mitglied Als entstehen entstehen IhnenIhnen dabei dabei keine keine Kosten, Kosten, da diese da diese und mit den Betriebsräten. mit dem mitMitgliedsbeitrag dem Mitgliedsbeitrag abgedeckt abgedeckt sind. Wenden sind. Wenden Sie Sie Arbeit Arbeit mit Erfolg mit Erfolg BWH P1503090 end aus rendIhrem aus Ihrem Arbeitsverhältnis? Arbeitsverhältnis? Die IGDie BCEIGsteht BCE steht IhnenIhnen Expertinnen Experten der IG BCE und der DGB gern zur gern Seite. zur und Seite. htsschutz GmbH bieten ihren Mandantinnen und edes Jedes IG BCE-Mitglied BCE-Mitglied hatDeutschlands Anspruch hat Anspruch auf eine Rechtsauskunft aufoptimale Rechtsauskunft ndanten in IG jeder Region und Rechtsvertretung undihrer Rechtsvertretung in allen in Streitigkeiten allen Streitigkeiten aus dem aus dem tretung Interessen. ArbeitsArbeitsund Sozialrecht und Sozialrecht sowiesowie in sonstigen in sonstigen Fragen, Fragen, die die Die und sindunmittelbar ausgewiesene aus Juristinnen der aus Tätigkeit der Tätigkeit desJuristen Mitgliedes des Mitgliedes unmittelbar im Betrieb im Betrieb Fachleute Arbeitsund Sozialrecht. oder seinem oderim seinem Eintreten Eintreten für die für IGdie BCEIGerwachsen. BCE erwachsen. Das gilt Das gilt auch für auch Beschäftigte für Beschäftigte in Leiharbeitsverhältnissen. in Leiharbeitsverhältnissen. Die Büros der IG BCE und der DGB Rechtsschutz GmbH TEILZEITARBEIT Sie haben Sie eine Frage eine Frage oder ein oder konkretes ein konkretes Problem Problem resultieresultiebeit mithaben Erfolg
© Copyright 2024 ExpyDoc