Anschreiben Meldebogen 2016

Hessischer Fußball-Verband e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt/M.
Hessischer Fußball-Verband e.V. | Otto-Fleck-Schneise 4 | 60528 Frankfurt/M.
Gerhard Hilgers
Geschäftsführer
An alle Vereine des
Hessischen Fußball-Verbandes
Telefon
069/677 282-233
Per Einstellung in das elektronische
Postfach am 23.05.2016
E-Mail
[email protected]
Fax
069/677 282-238
Frankfurt, 23.05.2016
Vereinsmeldebogen für die Saison 2016 / 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreunde,
um die Planungen für die Saison 2016 / 2017 vornehmen zu können, möchten
wir Sie bitten, den Vereinsmeldebogen per Online-Eingabe in die zentrale Datenbank abzugeben.
Die Meldung der Seniorenmannschaften (alte Herren, Herren, Frauen und Freizeitmannschaften) ist vom 23. Mai bis 5. Juni 2016 freigeschaltet.
Die Abgabe der Meldung der Juniorenmannschaften für den Meisterschaftsspielbetrieb (Mädchen und Jungs) kann vom 23. Mai bis 5. Juli 2016 erfolgen.
Die Meldung der Juniorenmannschaften für die Hallenrunden (Mädchen und
Jungs) kann vom 23. Mai bis 25. September 2016 erfolgen.
Meldung der Mannschaften
Aufgrund des Meldeverhaltens der abgelaufenen Saison weisen wir darauf hin,
dass alle Mannschaften des Vereins (auch diejenigen die nur Freundschaftsspiele bestreiten, wie z.B. AH-Mannschaften) gemeldet werden müssen. Die Meldung der Mannschaften erfolgt über den Menüpunkt „Mannschaftsmeldung“ im Karteireiter „Fussball“.
Melden Sie Ihre Mannschaften im Herren- und Frauenbereich auch dann,
wenn diese noch an Aufstiegs- oder Relegationsspielen teilnehmen. Die
Einteilung in die korrekte Klasse erfolgt mit dem Saisonabschluss durch
den Klassenleiter.
Besonderheiten bei der Meldung von Jugendmannschaften
Der Verbandsjugendausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme an den Pokalspielen auf Kreis-, regionaler- oder Verbandsebene auch für
die Hessenligisten nur möglich ist, wenn diese angekreuzt wurde.
Seite 1 von 3
Fax Paßstelle
069/677 282-226
Zu beachten ! ! !
Meldung F- und G-Junioren, Mädchenmannschaften
In den letzten Jahren wurden im Jugendbereich separate Bogen zur Erfassung
statistischer Daten versendet. Diese Daten werden jetzt mit dem Meldebogen erhoben.
Wir dürfen Sie deshalb bitten, alle Mannschaften der F- und G-Junioren
(auch diejenige, die nur in Turnierform spielen) über den Meldebogen zu erfassen.
Mädchenmannschaften, die bei den Junioren mitspielen sollen, melden Sie
bitte als Juniorinnenmannschaften. Hinter den Mannschaftsnamen setzen
Sie bitte den Zusatz „(Mä)“. Im Freitextfeld vermerken Sie bitte „Einteilung
bei den ..-Junioren in der Kreisliga/Kreisklasse ...“.
Neue Spielklassen bei den B-Juniorinnen
Ab der Saison 2016 / 2017 spielen die 11er-Mannschaften der B-Juniorinnen
in der Verbandsliga. Alle anderen Mannschaftsstärken spielen in der Kreisliga.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Meldungen.
Meldung der Junior(inn)en-Mannschaften für die Halle
Im DFBnet wird zwischen Hallenrunden und Futsal-Spielen unterschieden. Dies
ist auch bei der Meldung der Mannschaften zu berücksichtigen.
Mannschaften der A-, B-, C- und D-Junioren sind unter dem Karteireiter
„FUTSAL“ zu melden. E-, F- und G-Junioren unter dem Karteireiter „Halle“.
Sollten in Kreisen die Spiele der E-Junioren ebenfalls nach Futsal-Regeln
gespielt werden, erhalten Sie vom Kreisjugendwart eine entsprechende
Nachricht.
Mädchen-Mannschaften können nur über den Karteireiter „Futsal“ gemeldet werden.
Meldung von Spielgemeinschaften
Bei Spielgemeinschaften erfolgt die Meldung der Mannschaften nur durch den
federführenden Verein (lt. SG-Vertrag). Der federführende Verein muss für jede Mannschaft die an der SG beteiligten Vereine melden. Werden diese
nicht aufgeführt, können Spieler dieser Vereine beim Einsatz des elektronischen Spielberichts nicht in die Spielerliste und den Spielbericht aufgenommen werden.
Meldung der Vereinsfunktionäre
Jeder Verein ist zur Meldung der Postanschrift, der Anschrift des ersten Vorsitzenden und des Ehrenamtsbeauftragten verpflichtet. Hat Ihr Verein Senioren-Mannschaften im Spielbetrieb, müssen auch der Leiter der Fußballabteilung, sein Stellvertreter und ein Schiedsrichter-Beauftragter angegeben
werden. Sind Mannschaften im Frauen- oder Mädchenspielbetrieb gemeldet,
so sind für diese ebenfalls die Ansprechpartner anzugeben.
Bereits vorhandene Adressen können, sofern sie noch aktuell sind, einfach mit
speichern übernommen werden. Ansonsten ändern oder erfassen Sie die Anschriften gemäß der detaillierten Anleitung zum Ausfüllen des Vereinsmeldebo-
Seite 2 von 3
gens, die auf der Homepage des Verbandes zum Download im Bereich Vereinsservice > DFBnet -> Handbücher, Informationen zu finden ist.
Sollten während der Spielzeit 2016 / 2017 Veränderungen an den gemeldeten
Postanschrift des Vereins, Adressen der Vereinsfunktionäre oder der Betreuer der Jugend-Mannschaften eintreten, bitten wir Sie, diese direkt in den
Vereinsmeldebogen einzutragen.
Meldung der Jugendleiter und Versenden der Ausweise
Besteht eine Jugendabteilung (auch als Partnerverein in einer Spielgemeinschaft), ist die Eingabe des Jugendleiters mit Adresse (wegen der direkten
Zusendung des Jugendleiter-Ausweises) und seines Stellvertreters erforderlich. Diese muss bis 5. Juli 2016 erfolgen. Danach werden die Ausweise von der
Geschäftsstelle erstellt und versendet. Der stv. Jugendleiter erhält keinen
Ausweis.
Meldung der Schiedsrichter für SR-Pflichtsoll
Die Meldung der Schiedsrichter ist aufgrund der Änderung des § 24 Spielordnung nicht mehr erforderlich. Die Daten werden aus dem DFBnet extrahiert
und für die Berechnung verwendet.
Erhebung und Abbuchung der Aktivbeiträge
Unsere Finanzbuchhaltung weist darauf hin, dass die Mannschaftsmeldungen
die Grundlage für die Belastung der Vereine mit Aktivbeiträgen bilden. Wir
bitten Sie deshalb, Ihre Angaben sorgfältig zu prüfen, um Fehlberechnungen und
unnötigem Klärungsaufwand vorzubeugen. Die Aktivbeiträge für die Seniorenmannschaften werden frühestens im August und für die Jugendmannschaften
frühestens im Oktober erhoben. Eine Vorauszahlung ist nicht erforderlich.
Die Abgabefrist ist bindend. Nach § 18 der Spielordnung ist eine Teilnahme
am Spielbetrieb nur möglich, wenn die Abgabe des Meldebogens fristgerecht und vollständig erfolgt.
Vereine, die ihre Meldung nicht fristgerecht oder unvollständig abgeben, müssen
mit einer Bestrafung nach § 42 StO rechnen.
Bitte Besonders beachten
Das IT-Referat weist darauf hin, dass die Meldung der Mannschaften und
Funktionäre nur noch mit personifizierten Kennungen möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.
Gerhard Hilgers
Geschäftsführer
Anlagen
Checkliste Abgabe Meldebogen für die Saison 2016 / 2017
Seite 3 von 3