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Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
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19.05.2016
Mitreden bei der Abfallwirtschaft
Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für den Freistaat Sachsen
öffentlich ausgelegt
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat den
Entwurf für die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes veröffentlicht.
Bürger, aber auch Vereine, Parteien und Organisationen, können in den
nächsten Wochen zu dem Entwurf Stellung nehmen. Die Bundesländer sind
gesetzlich verpflichtet, einen Abfallwirtschaftsplan aufzustellen, diesen alle
sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben.
Ausgehend von einer Analyse der bestehenden Situation der
Abfallbewirtschaftung prognostiziert der Abfallwirtschaftsplan, wie sich das
Abfallaufkommen bis zum Jahr 2025 weiter entwickelt. Auf dieser Grundlage
wird abgeschätzt, ob im Planungszeitraum bis 2025 die bestehenden
Anlagen ausreichend sind und ob möglicherweise weiterer Bedarf an
Abfallentsorgungsanlagen besteht.
Für die Abfallwirtschaft im Freistaat Sachsen setzt der Abfallwirtschaftsplan
den Rahmen und stellt die abfallwirtschaftlichen Ziele im Freistaat Sachsen
dar. Besondere Schwerpunkte sind dabei die Abfallvermeidung und die
Verbesserung der getrennten Erfassung und hochwertigen Verwertung von
Bioabfällen.
Für die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans wird im Zeitraum
vom 20. Mai bis zum 19. Juni 2016 die Öffentlichkeitsbeteiligung
durchgeführt. In diesem Zeitraum steht der Planentwurf unter der Adresse
www.abfall.sachsen.de im Internet zur Einsichtnahme bereit und kann
zusätzlich bei den Landratsämtern bzw. den Kreisfreien Städten sowie bei
der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz zu den jeweiligen Sprechzeiten
eingesehen werden.
Stellung nehmen können natürliche und juristische Personen sowie
sonstige Vereinigungen, insbesondere Vereinigungen zur Förderung
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* Kein Zugang für verschlüsselte
elektronische Dokumente. Zugang
für qualifiziert elektronisch signierte
Dokumente nur unter den auf
www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html
vermerkten Voraussetzungen.
des Umweltschutzes, deren Belange oder deren satzungsgemäßer
Aufgabenbereich durch den Entwurf berührt werden. Schriftliche
Stellungnahmen können unter der Adresse www.abfall.sachsen.de
elektronisch abgegeben oder an folgende Postadresse gesendet werden:
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Referat Wertstoffwirtschaft
Archivstr. 1
01097 Dresden
Die Frist zur Stellungnahme endet am 4. Juli 2016. Nach Abschluss des
Verfahrens wird der Entwurf überarbeitet. Die Öffentlichkeit wird nach
Annahme des Plans durch die Staatsregierung über den Ablauf des
Beteiligungsverfahrens informiert.
Links:
Weitere Informationen
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