Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Ihr Ansprechpartner Frank Meyer Durchwahl Telefon +49 351 564 2050 Telefax +49 351 564 2059 [email protected]* 19.05.2016 Mitreden bei der Abfallwirtschaft Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für den Freistaat Sachsen öffentlich ausgelegt Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat den Entwurf für die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes veröffentlicht. Bürger, aber auch Vereine, Parteien und Organisationen, können in den nächsten Wochen zu dem Entwurf Stellung nehmen. Die Bundesländer sind gesetzlich verpflichtet, einen Abfallwirtschaftsplan aufzustellen, diesen alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Ausgehend von einer Analyse der bestehenden Situation der Abfallbewirtschaftung prognostiziert der Abfallwirtschaftsplan, wie sich das Abfallaufkommen bis zum Jahr 2025 weiter entwickelt. Auf dieser Grundlage wird abgeschätzt, ob im Planungszeitraum bis 2025 die bestehenden Anlagen ausreichend sind und ob möglicherweise weiterer Bedarf an Abfallentsorgungsanlagen besteht. Für die Abfallwirtschaft im Freistaat Sachsen setzt der Abfallwirtschaftsplan den Rahmen und stellt die abfallwirtschaftlichen Ziele im Freistaat Sachsen dar. Besondere Schwerpunkte sind dabei die Abfallvermeidung und die Verbesserung der getrennten Erfassung und hochwertigen Verwertung von Bioabfällen. Für die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans wird im Zeitraum vom 20. Mai bis zum 19. Juni 2016 die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. In diesem Zeitraum steht der Planentwurf unter der Adresse www.abfall.sachsen.de im Internet zur Einsichtnahme bereit und kann zusätzlich bei den Landratsämtern bzw. den Kreisfreien Städten sowie bei der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz zu den jeweiligen Sprechzeiten eingesehen werden. Stellung nehmen können natürliche und juristische Personen sowie sonstige Vereinigungen, insbesondere Vereinigungen zur Förderung Seite 1 von 2 * Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. des Umweltschutzes, deren Belange oder deren satzungsgemäßer Aufgabenbereich durch den Entwurf berührt werden. Schriftliche Stellungnahmen können unter der Adresse www.abfall.sachsen.de elektronisch abgegeben oder an folgende Postadresse gesendet werden: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Referat Wertstoffwirtschaft Archivstr. 1 01097 Dresden Die Frist zur Stellungnahme endet am 4. Juli 2016. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Entwurf überarbeitet. Die Öffentlichkeit wird nach Annahme des Plans durch die Staatsregierung über den Ablauf des Beteiligungsverfahrens informiert. Links: Weitere Informationen Seite 2 von 2
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