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Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
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Andreas Friedrich
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andreas.friedrich@
smwk.sachsen.de*
26.08.2016
Freistaat Sachsen sieht von Beschwerde gegen den
Gerichtsbeschluss im Fall Dorny ab
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird
beim Bundesgerichtshof keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die
Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden im Rechtsstreit mit Herrn
Serge Dorny einlegen.
Dazu erklärt das Ministerium: „Wir haben uns entschlossen, keine
Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts
einzulegen. Die Erfolgsaussichten einer Beschwerde werden nach
rechtlicher Prüfung als gering eingeschätzt, weil der Bundesgerichtshof
nicht das gesamte Verfahren neu aufrollen könnte, sondern nur Einzelfragen
prüfen würde; es würden also beispielsweise keine Zeugen vernommen. Der
Freistaat Sachsen wird finanzielle Ansprüche von Herrn Dorny begleichen,
sofern sie juristisch berechtigt sind.“
* Kein Zugang für verschlüsselte
elektronische Dokumente. Zugang
für qualifiziert elektronisch signierte
Dokumente nur unter den auf
www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html
vermerkten Voraussetzungen.
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