Kundmachung BH Bannlegungsverfahren

Bezirkshauptmannschaft
Vorarlberg
Bludenz
Mag. Dietmar Keckeis
DW:51218
Zahl: BHBL-11-6610-2014/0010-24
Bludenz, am 19.05.2016
KUNDMACHUNG
Frau Helga Hänsler, Alte Landstraße 19, Thüringen, hat mit Eingabe vom 17.04.2014 beantragt,
die auf GST-NR 268/1, 270/1, 274/1, 274/2 und 275 GB Thüringen stockende Waldfläche in
Bann zu legen.
Über dieses Ansuchen wird nunmehr eine Augenscheinsverhandlung auf
Montag, den 06.06.2016,
mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 9.30 Uhr beim Gemeindeamt Thüringen anberaumt.
Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft
Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Gemeindeamt Thüringen zur Einsicht auf.
Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung
während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die
betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten
mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.
Der Bezirkshauptmann
im Auftrag
Mag. Dietmar Keckeis
An der Amtstafel
angeschlagen am: 2ü.o5.Ä(-)<£'
abgenommen am: oC. OC Z^AG
^E;/V^
^^^^
^vws^/
^ÜRI^
Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schfoss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz | DVR 0058769
[email protected] ] T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095