Kundmachung über die Augenscheinverhandlung betr. die

Sarah Bucher
DW: 51224
Zahl: BHBL-II-960-124/2016-2
Bludenz, am 12.10.2016
KUNDMACHUNG
Die Klostertaler Bergbahnen Gesellschaft mbH & Co KG, Klösterle, hat mit Eingabe vom
16.08.2016 um die Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung für die Erneuerung der
Steuer- und Streckenkabel der 8 MGD Sonnenkopfbahn in den Gemeindegebieten Klösterle,
Dalaas und Silbertal angesucht.
Über dieses Ansuchen wird nunmehr eine Augenscheinsverhandlung auf
Mittwoch, den 02.11.2016,
mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 09:00 Uhr bei der Talstation der Sonnenkopfbahn
anberaumt.
Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft
Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie bei den Gemeindeämtern Klösterle, Dalaas und Silbertal zur Einsicht auf.
Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung
während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die
betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten
mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.
Der Bezirkshauptmann
im Auftrag
Sarah Bucher
Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz | DVR 0058769
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