Bezirkshauptmannschaft Vorarlberg Bludenz Sarah Bücher DW:51224 Zahl: BHBL-11-960-96/2016-2 Bludenz, am 01. 08. 2016 KUNDMACHUNG Mit Eingabe vom 05. 07. 2016 hat die Gemeinde Brand um die Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung, der wasserrechtlichen Bewilligung und der forstrechtlichen Bewilligung für die Errichtung der Forststraße "Studa" im Gemeindegebiet Brand angesucht. Überdieses Ansuchen wird eine Augenscheinsverhandlung auf Donnerstag, den 18. 08. 2016, mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 09:00 Uhr im Gemeindeamt Brand anberaumt. Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Gemeindeamt Brand zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten mitzubringen/ die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen. Der Bezirkshauptmann im^Auftrag <0o^ , <l; Sarah Bücher fin^escRßo^a, am.Qä>.C». 70\6 Qbc^nommen^m: Bezirkshauptmannschaft Bludenz Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www. vorarlberg. at/bhbludenz | DVR 0058769 bhbludenz@vorarlberg. at [ T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095
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