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Bezirkshauptmannschaft
Vorarlberg
Bludenz
Sarah Bücher
DW:51224
Zahl: BHBL-11-960-96/2016-2
Bludenz, am 01. 08. 2016
KUNDMACHUNG
Mit Eingabe vom 05. 07. 2016 hat die Gemeinde Brand um die Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung, der wasserrechtlichen Bewilligung und der forstrechtlichen Bewilligung für
die Errichtung der Forststraße "Studa" im Gemeindegebiet Brand angesucht.
Überdieses Ansuchen wird eine Augenscheinsverhandlung auf
Donnerstag, den 18. 08. 2016,
mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 09:00 Uhr im Gemeindeamt Brand anberaumt.
Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft
Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Gemeindeamt Brand zur Einsicht auf.
Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung
während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die
betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten
mitzubringen/ die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.
Der Bezirkshauptmann
im^Auftrag
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Sarah Bücher
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Qbc^nommen^m:
Bezirkshauptmannschaft Bludenz
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