Kundmachung über die Ortsaugenscheinverhandlung betr. den

Mag.a Simone Summer
DW: 51232
Zahl: BHBL-II-930-88/2016-12
Bludenz, am 04.10.2016
KUNDMACHUNG
Die Gemeinde Klösterle hat mit Eingabe vom 20.06.2016 um die Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung, der wasserrechtlichen Bewilligung und der forstrechtlichen Bewilligung für
die Erneuerung der Wasserversorgungsanlage, BA 09, Detailprojekt Sanierung Hochbehälter II
und Erneuerung der Rohrleitungen für die Trinkwasserversorgung Teil 1 in den Gemeindegebieten Klösterle und Dalaas angesucht.
Über dieses Ansuchen wird eine Augenscheinsverhandlung auf
Donnerstag, den 20.10.2016,
mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 9.30 Uhr beim Gemeindeamt Klösterle anberaumt.
Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft
Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie bei den Gemeindeämtern Klösterle und Dalaas zur Einsicht auf.
Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung
während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die
betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten
mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.
Der Bezirkshauptmann
im Auftrag
Mag.a Simone Summer
Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz | DVR 0058769
[email protected] | T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095