DAS PHÄNOMEN DES MENSCHENHANDELS IM ASYLBEREICH AUS SICHT DES BUNDESAMTES FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Angelika Schmitt Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 20.10.2015 unter www.hss.de/download/151015_Schmitt.pdf Autor Angelika Schmitt Referat 416 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Veranstaltung „Im Brennpunkt: Menschenhandel und Asyl“ Kooperationsveranstaltung der Hanns-Seidel-Stiftung mit dem Aktionsbündnis gegen Frauenhandel und Renovabis am 15. Oktober 2015 im Bistumshaus St. Otto in Bamberg Empfohlene Zitierweise Beim Zitieren empfehlen wir hinter den Titel des Beitrags das Datum der Einstellung und nach der URL-Angabe das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Online-Adresse anzugeben. [Vorname Name: Titel. Untertitel (Datum der Einstellung). In: http://www.hss.de/...pdf (Datum Ihres letzten Besuches).] Im Brennpunkt: Menschenhandel und Asyl Tagung der Hanns Seidel Stiftung am 15. Oktober 2015 Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Referentin: Angelika Schmitt Referat 416: Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, Clearingstelle Präventionskooperation, Beratungsstelle Radikalisierung Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Entwicklung der Asylbewerberzahlen (von 1953 bis Septem ber 2015 ) ab 1995 nur Erstanträge 438.191 450.000 400.000 350.000 300.000 274.923 250.000 2014 200.000 173.072 150.000 107.818 109.580 100.000 50.000 19.164 16.284 0 1953 1955 1960 1965 Angaben in Personen Quelle:MARiS 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 JanSep 2015 Geiwanger | Das Bundesamt und seine Aufgaben |08.10.2015| Seite 13 Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Rechtliche Verbesserungen für Opfer von Menschenhandel • • Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung: - Aufenthalt - Familiennachzug - Integrationskurse • Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer - 2011/36/EU Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen • Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Ergebnisse aus dem gemeinsamen Projekt mit IOM und UNHCR Identifizierung und Schutz von Opfern des Menschenhandels im Asylsystem • • • • • • Sensibilisierungs-Schulung für alle Asylentscheidenden Sonderbeauftragte für Opfer von Menschenhandel in jeder Außenstelle Dienstanweisung für Asylentscheidende mit Indikatorenliste und Handlungsanweisungen beim Vorliegen eines Menschenhandelsfalls Möglichkeit der Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Dublin-Fällen Verzahnung von Asylverfahren mit Arbeit der Fachberatungsstellen Enge Vernetzung zwischen Bundesamt, Menschenhandelsopfer, Fachberatungsstelle und Polizei Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Fortentwicklung der Projektergebnisse: • • • Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung aus Schutzwohnung Aufhebung der Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtung Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Dublin-Fällen Erfolgsindikatoren: • • • • Schutzgewährung statt Ablehnung Gewinnbringende Zusammenarbeit zwischen Fachberatungsstellen und Sonderbeauftragten Kontinuierliche Meldungen von Verdachtsfällen durch Asylentscheidende Nutzung der im Asylverfahren gewonnenen Informationen für die Strafverfolgung Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Aktuelle Zahlen Menschenhandelsfälle: 1. Anzahl der Meldungen von Verdachtsfällen durch Asylentscheidende 2012: 7 2013: 33 2014: 41 2015: 21 (Stand 30. 9.) Herkunftsland Hauptherkunftsländer seit Erfassung 2012: Nigeria, Kenia, Gambia, Vietnam, Albanien, und Ghana Über 90 % der Opfer waren weiblich. Albanien China Gambia Ghana Guinea Kenia Nigeria Anzahl Meldungen 3 1 4 3 1 1 8 Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Aktuelle Zahlen Menschenhandelsfälle: 2. Ausländerzentralregister: Anzahl der in der Bundesrepublik aufhältigen AusländerInnen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a AufenthG 2010: 64 2013: 83 2011: 67 2014: 72 2012: 74 2015: 63 (Stand 30.09.) Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes G7-Projekt: Improvement of structures in asylum procedures in order to combat trafficking in human beings Ziel: Gewinnung von „best practice“ aus internationalem Vergleich Ergebnisse der deutschen Auswertung: - 50 Prozent der Menschenhandelsopfer erhielten subsidiären Schutz oder Abschiebeverbote - Bearbeitungsdauer Menschenhandelsfälle knapp ein Jahr - Kein missbräuchliches Vorbringen - Unterschiedlichste Einschätzungen zur Aussagebereitschaft in Strafverfahren - Bedeutung der Fachberatungsstellen für Identifizierung und Bewusstmachung - Unbeeinflusste Asylentscheidungen - Verwertbarkeit der im Asylverfahren gewonnenen Erkenntnisse für die Strafverfolgung Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes • Mitarbeit des Bundesamtes beim European Asylum Support Office (EASO): Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei Opferidentifizierung • Ausblick: Was wurde erreicht? Was hat sich bewährt? Was ist ausbaufähig? Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: [email protected] Tel 0911-943-8204 www.bamf.de
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