das phänomen des menschenhandels im asylbereich aus sicht des

DAS PHÄNOMEN DES MENSCHENHANDELS IM ASYLBEREICH AUS
SICHT DES BUNDESAMTES FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Angelika Schmitt
Publikation
Vorlage: Datei des Autors
Eingestellt am 20.10.2015 unter
www.hss.de/download/151015_Schmitt.pdf
Autor
Angelika Schmitt
Referat 416
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Veranstaltung
„Im Brennpunkt: Menschenhandel und Asyl“
Kooperationsveranstaltung der Hanns-Seidel-Stiftung
mit dem Aktionsbündnis gegen Frauenhandel und Renovabis
am 15. Oktober 2015 im Bistumshaus St. Otto in Bamberg
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Im Brennpunkt: Menschenhandel und Asyl
Tagung der Hanns Seidel Stiftung am 15. Oktober 2015
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus
Sicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Referentin: Angelika Schmitt
Referat 416:
Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, Clearingstelle
Präventionskooperation, Beratungsstelle Radikalisierung
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes
Entwicklung der
Asylbewerberzahlen
(von 1953 bis Septem ber 2015 )
ab 1995 nur Erstanträge
438.191
450.000
400.000
350.000
300.000
274.923
250.000
2014
200.000
173.072
150.000
107.818
109.580
100.000
50.000
19.164
16.284
0
1953 1955
1960
1965
Angaben in Personen Quelle:MARiS
1970
1975
1980
1985
1990
1995
2000
2005
2010
JanSep
2015
Geiwanger | Das Bundesamt und seine Aufgaben |08.10.2015| Seite 13
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes
Rechtliche Verbesserungen für Opfer von Menschenhandel
•
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Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der
Aufenthaltsbeendigung:
- Aufenthalt
- Familiennachzug
- Integrationskurse
•
Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und
zum Schutz seiner Opfer - 2011/36/EU
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von
in der Prostitution tätigen Personen
•
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes
Ergebnisse aus dem gemeinsamen Projekt mit IOM und UNHCR
Identifizierung und Schutz von Opfern des Menschenhandels im Asylsystem
•
•
•
•
•
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Sensibilisierungs-Schulung für alle Asylentscheidenden
Sonderbeauftragte für Opfer von Menschenhandel in jeder Außenstelle
Dienstanweisung für Asylentscheidende mit Indikatorenliste und
Handlungsanweisungen beim Vorliegen eines Menschenhandelsfalls
Möglichkeit der Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Dublin-Fällen
Verzahnung von Asylverfahren mit Arbeit der Fachberatungsstellen
Enge Vernetzung zwischen Bundesamt, Menschenhandelsopfer,
Fachberatungsstelle und Polizei
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes
Fortentwicklung der Projektergebnisse:
•
•
•
Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung aus Schutzwohnung
Aufhebung der Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtung
Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Dublin-Fällen
Erfolgsindikatoren:
•
•
•
•
Schutzgewährung statt Ablehnung
Gewinnbringende Zusammenarbeit zwischen Fachberatungsstellen und
Sonderbeauftragten
Kontinuierliche Meldungen von Verdachtsfällen durch Asylentscheidende
Nutzung der im Asylverfahren gewonnenen Informationen für die
Strafverfolgung
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes
Aktuelle Zahlen Menschenhandelsfälle:
1. Anzahl der Meldungen von Verdachtsfällen durch Asylentscheidende
2012: 7
2013: 33
2014: 41
2015: 21 (Stand 30. 9.)
Herkunftsland
Hauptherkunftsländer seit Erfassung 2012:
Nigeria, Kenia, Gambia, Vietnam, Albanien,
und Ghana
Über 90 % der Opfer waren weiblich.
Albanien
China
Gambia
Ghana
Guinea
Kenia
Nigeria
Anzahl
Meldungen
3
1
4
3
1
1
8
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes
Aktuelle Zahlen Menschenhandelsfälle:
2. Ausländerzentralregister: Anzahl der in der Bundesrepublik aufhältigen
AusländerInnen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a AufenthG
2010:
64
2013:
83
2011:
67
2014:
72
2012:
74
2015:
63 (Stand 30.09.)
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes
G7-Projekt: Improvement of structures in asylum procedures in order to combat
trafficking in human beings
Ziel: Gewinnung von „best practice“ aus internationalem Vergleich
Ergebnisse der deutschen Auswertung:
-
50 Prozent der Menschenhandelsopfer erhielten subsidiären Schutz oder Abschiebeverbote
-
Bearbeitungsdauer Menschenhandelsfälle knapp ein Jahr
-
Kein missbräuchliches Vorbringen
-
Unterschiedlichste Einschätzungen zur Aussagebereitschaft in Strafverfahren
-
Bedeutung der Fachberatungsstellen für Identifizierung und Bewusstmachung
-
Unbeeinflusste Asylentscheidungen
-
Verwertbarkeit der im Asylverfahren gewonnenen Erkenntnisse für die Strafverfolgung
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes
• Mitarbeit des Bundesamtes beim European Asylum Support
Office (EASO):
Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei Opferidentifizierung
• Ausblick:
Was wurde erreicht?
Was hat sich bewährt?
Was ist ausbaufähig?
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Tel 0911-943-8204
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