Das bringt die Flexi-Rente

Flexibler Übergang in den Ruhestand
Das bringt die Flexi-Rente
Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte der Flexi-Rente geeinigt. Sie soll den Übergang von
Arbeitsleben zur Rente durchlässiger machen, flexibler eben. Ein wichtiger Punkt: Die
Hinzuverdienstgrenzen werden steigen. Und auch das Arbeiten über den 67. Geburtstag hinaus wird
stärker belohnt.
2017 soll die Flexi-Rente kommen und damit den Übergang vom Beruf in die Rente vereinfachen und
flexibilisieren. Wieviel jemand heute ohne Abschläge zu seiner Rente hinzuverdienen darf, hängt davon
ab, ob er die Regelaltersgrenze schon erreicht hat. Für 1951 Geborene liegt sie bei 65 Jahren und fünf
Monaten. Bis 2031 steigt sich schrittweise auf 67 Jahre an. Wer diese magische Marke
„Regelaltersgrenze“ passiert hat, darf zur Rente hinzuverdienen, was er will.
So ist der Hinzuverdienst jetzt geregelt
Wer die Rente mit 63 nutzt, muss aber Hinzuverdienstgrenzen beachten. Bis monatlich 450 Euro ist
alles in Ordnung, wer mehr verdient, erhält nur eine Teilrente, die zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel
der vollen Rente ausmacht – abhängig eben von der Höhe des zusätzlichen Einkommens.
Als Bezugsgröße für die Berechnung dieser Grenzen dient das Gehalt in den letzten drei Jahren vor
Rentenbeginn – wobei es Unterschiede zwischen Ost und West gibt. Wer beispielsweise in den alten
Bundesländern vor Rentenbeginn monatlich 3.022 Euro verdient hat, erhält als Ruheständler bis zu
einem Verdienst von 1.133 Euro noch zwei Drittel seiner Vollrente ausgezahlt.
Was sich jetzt an den Hinzuverdienstgrenzen ändern wird
Die Bundesregierung hält an der Grenze von 450 Euro fest, aber sie soll flexibler eingesetzt werden.
Statt des Monats- soll das Jahresprinzip gelten. Bei vorgezogenem Rentenbeginn können Menschen
künftig 6.300 Euro (das entspricht 14 mal 450 Euro) jährlich hinzuverdienen, ohne dass ihre Vollrente
gekürzt wird.
Darüber hinausgehende Einkünfte werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet – es sei denn, sie
übersteigen das vorherige Bruttogehalt. Was über die früheren Bezüge hinausgeht, wird vollständig auf
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die Rente angerechnet. Die drei starren Stufen für die Teilrente fallen jedenfalls weg.
Wie soll das Weiterarbeiten attraktiver gemacht werden?
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Bundesregierung es vereinfachen will, auch über das
Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. Bislang muss der Arbeitgeber in diesem Fall den Beitrag zur
Renten- und Arbeitslosenkasse weiter bezahlen, ohne dass der Beschäftigte Vorteile davon hat.
Hier soll es künftig eine Entlastung geben. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen. Die
Regelung ist zunächst auf fünf Jahre befristet, um die Auswirkungen zu überprüfen.
Außerdem sollen die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung – anders als bisher – nicht mehr
wertlos verfallen. Zahlt auch der Beschäftigte freiwillig seine Beiträge weiter, steigern sie im Alter
ebenfalls die Rente.
Nicht nur die gesetzliche Rente im Blick haben
Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzenden der GDV-Geschäftsführung, hält die Pläne der Bundesregierung
für richtig. „Damit könnte es gelingen, die durchschnittliche Lebensarbeitszeit zu erhöhen. Davon
profitiert die Gesellschaft, aber auch jeder Einzelne“, schreibt er in einer Kolumne. Die Gesellschaft
profitiere, weil sich so die Auswirkungen des Fachkräftemangels abfedern ließen. Und der Einzelne,
weil es für ihn leichter werde, auch im Rentenalter noch zu arbeiten.
Fürstenwerth sieht aber noch weiteren Handlungsbedarf: „Nötig ist auch der Ausbau von
Langzeitarbeitskonten. Und wir sollten nicht nur über die gesetzliche Rente diskutieren, sondern auch
die betriebliche und private Altersvorsorge mit einbeziehen. Die kapitalgedeckte Vorsorge bietet
ebenfalls noch viele Gestaltungsmöglichkeiten, um den Übergang vom Beruf in den Ruhestand zu
flexibilisieren.“
Dieser Artikel erschien am 20.05.2016 unter folgendem Link:
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