Wappen des Freistaates Bayern Das große und kleine Staatswappen gehen auf das Gesetz vom 5. Juni 1950 zurück. Die weiß-blauen Rauten des Herzschildes des großen Wappens – ursprünglich Herolds zeichen der Grafen von Bogen und im 13. Jahrhundert von den Wittelsbachern übernommen – repräsentieren den bayerischen Gesamtstaat. Von den heraldischen Symbolen der vier Felder steht der goldene Löwe auf schwarzem Grund für die Oberpfalz, der silberne Rechen auf rotem Grund für Franken. Der blaue Panther auf silbernem Grund versinnbildlicht Ober- und Niederbayern; die drei staufischen Löwen auf goldenem Grund das bayerische Schwaben. Wappen der Bundesrepublik Deutschland Die fränkischen Herrscher übernahmen mit der Kaiserwürde den Adler als Symbol ihrer Macht. Einköpfig war der Adler im Königswappen, im kaiserlichen Wappen trug der Adler zwei Köpfe. 1871 wurde für das Deutsche Reich der nach rechts blickende einköpfige Adler als Staatswappen gewählt. Diese Gestaltung blieb, abgesehen von einigen stilistischen Veränderungen, bis 1933 gleich. Sie wurde 1950 als Staatssymbol für die Bundesrepublik Deutschland übernommen. Der Adler erinnert heute vor allem an die jahrhundertlange Tradition deutscher Staatlichkeit. Die Landeszentrale leistet überparteiliche politische Bildungsarbeit. Sie will das Demokratieverständnis der Bürger fördern und ihre politische Einsatzbereitschaft stärken. Grundgesetz Bayerische Verfassung Verfassung des Freistaates Bayern Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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