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Wappen des Freistaates Bayern
Das große und kleine Staatswappen gehen auf das Gesetz vom 5. Juni 1950 zurück. Die
weiß-blauen Rauten des Herzschildes des großen Wappens – ursprünglich Herolds­
zeichen der Grafen von Bogen und im 13. Jahrhundert von den Wittelsbachern übernommen – repräsentieren den bayerischen Gesamtstaat. Von den heraldischen Symbolen
der vier Felder steht der goldene Löwe auf schwarzem Grund für die Oberpfalz, der
silberne Rechen auf rotem Grund für Franken. Der blaue Panther auf silbernem Grund
versinnbildlicht Ober- und Niederbayern; die drei staufischen Löwen auf goldenem
Grund das bayerische Schwaben.
Wappen der Bundesrepublik Deutschland
Die fränkischen Herrscher übernahmen mit der Kaiserwürde den Adler als Symbol
ihrer Macht. Einköpfig war der Adler im Königswappen, im kaiserlichen Wappen trug
der Adler zwei Köpfe. 1871 wurde für das Deutsche Reich der nach rechts blickende
einköpfige Adler als Staatswappen gewählt. Diese Gestaltung blieb, abgesehen von
einigen stilistischen Veränderungen, bis 1933 gleich. Sie wurde 1950 als Staatssymbol
für die Bundesrepublik Deutschland übernommen. Der Adler erinnert heute vor allem
an die jahrhundertlange Tradition deutscher Staatlichkeit.
Die Landeszentrale leistet überparteiliche politische Bildungsarbeit. Sie will das Demokratieverständnis der Bürger fördern
und ihre politische Einsatzbereitschaft stärken.
Grundgesetz
Bayerische Verfassung
Verfassung des
Freistaates Bayern
Grundgesetz für
die Bundesrepublik
Deutschland