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Hauptzollamt Singen
Hinweis
Für Fälle des Internet-Versandhandels kommt keine
Steuerbefreiung in Betracht, da die Voraussetzungen
hierfür nicht erfüllt sind:
Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 3a Umsatzsteuergesetz gilt nur für Lieferungen, die der Abnehmer im persönlichen Reiseverkehr ausführt.
„Ausfuhr im persönlichen Reiseverkehr“ setzt voraus,
dass es sich regelmäßig um
 Geschäfte über den Ladentisch handelt und
 allein der Abnehmer die Beförderung des Liefergegenstands übernimmt.
In Fällen des Internet-Versandhandels handelt es sich
insbesondere auch nicht um Einkaufsfahrten, da der Abnehmer die Ware regelmäßig vom Drittland aus bestellt
und sie auch bereits dort gekauft hat.
Öffnungszeiten Mo. - Do.: 09.00 - 15:00; Fr.: 09.00 - 13.00 Uhr
Bankverbindung: Zollzahlstelle Singen, BBk, Filiale Villingen-Schwenningen
IBAN DE60 6940 0000 0069 0010 07
BIC: MARKDEF 1694
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