Hauptzollamt Singen Hinweis Für Fälle des Internet-Versandhandels kommt keine Steuerbefreiung in Betracht, da die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind: Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 3a Umsatzsteuergesetz gilt nur für Lieferungen, die der Abnehmer im persönlichen Reiseverkehr ausführt. „Ausfuhr im persönlichen Reiseverkehr“ setzt voraus, dass es sich regelmäßig um Geschäfte über den Ladentisch handelt und allein der Abnehmer die Beförderung des Liefergegenstands übernimmt. In Fällen des Internet-Versandhandels handelt es sich insbesondere auch nicht um Einkaufsfahrten, da der Abnehmer die Ware regelmäßig vom Drittland aus bestellt und sie auch bereits dort gekauft hat. Öffnungszeiten Mo. - Do.: 09.00 - 15:00; Fr.: 09.00 - 13.00 Uhr Bankverbindung: Zollzahlstelle Singen, BBk, Filiale Villingen-Schwenningen IBAN DE60 6940 0000 0069 0010 07 BIC: MARKDEF 1694 www.zoll.de
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