Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Grafrath Einführung der Sozialgerechten Bodennutzung in Grafrath Die SPD Gemeinderatsfraktion beantragt, dass der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Sozialgerechten Bodennutzung in Grafrath fasst und die Verwaltung beauftragt eine rechtssichere Richtlinie zu erstellen. Wir empfehlen die Einbeziehung der Kanzlei Dr. Döring / Dr. Spieß, welche einschlägige Erfahrung bei der Erstellung von Richtlinien für die Sozialgerechte Bodennutzung SoBoN hat. Zielvorstellungen der SPD: Das Hauptziel besteht darin, mehr bezahlbaren Wohnraum in Grafrath zu schaffen. Soziale Ziele - - Bereitstellung ausreichender Baugrundstücke für den öffentlich geförderten und den förderfähigen Wohnungsbau Erleichterter Zugang zum Boden- und Wohnungsmarkt für weite Kreise der Bevölkerung zum Eigentum Vermeidung von Verdrängungsprozessen Angemessene Wohnraumversorgung besonderer Zielgruppen wie z. B. von Menschen mit Behinderungen, junge Menschen, junge Familien, Senioren, Menschen mit Migrationsvorgeschichte, einkommensschwache Personen und anerkannte Flüchtlinge Schutz der sozialgebundenen und geförderten Wohnungen auf min. 25 Jahre Ökonomische Ziele - Gezielte Beschleunigung der Baulandentwicklung „Dämpfung“ der Baulandpreise für Wohnen Angemessene Beteiligung der Eigentümer und Investoren an der Wertschöpfung unter Teilverzicht auf Realisierung von Wertsteigerungen Refinanzierung der Folgekosten Verhinderung der Entstehung von Bodenspekulation Ökologische Ziele - Energetische Optimierung Vermeidung von Baulücken Wohnraum für Menschen, welche in Grafrath arbeiten und einpendeln müssen Verfahrenswege zur Realisierung Als Wege der Baulandbereitstellung können zukünftig in Grafrath der kommunale Zwischenerwerb und die Anwendung städtebaulicher Verträge/ Durchführungsverträge verfolgt werden. 1. Baulandentwicklungen im Außenbereich oder Außenbereich im Innenbereich (§ 35 BauBG) erfolgen zukünftig nur noch, wenn – vor Schaffung des Planungsrechtes – mindestens ein Anteil von 50 % des Bruttobaulandes an die Gemeinde Grafrath verkauft wird (liegenschaftliche Partizipation) 2. Baulandentwicklungen im Innenbereich (§§ 30, 34 BauBG) sind mittels städtebaulicher Verträge/ Durchführungsverträge möglich, wenn mit ihnen die gewünschten boden- und wohnungsmarktpolitischen Ziele einschl. der Refinanzierung der Infrastruktur- und Folgekosten gleichermaßen erreicht werden können. Eckwerte für den Innenbereich - - Die SoBoN greift immer bei einer Gesamtgeschoßfläche von > 400m² Bei privaten Baulandentwicklungen für EFH/DHH sind 30 % des Nettobaulandes für EFH/DHH nach Maßgabe der Vergaberichtlinien zu veräußern Bei privaten Baulandentwicklungen für Reihenhäuser sind 20 % nach Maßgabe der Vergaberichtlinien zu veräußern und 20 % gemäß Mietpreisvorgabe der Gemeinde Grafrath zu vermieten. Sollten jeweils 20 % nicht zu realisieren sein (mangels Bauvolumen) ist die Vermietung von 40 % der entstehenden Reihenhäuser zu priorisieren. Bei privaten Baulandentwicklungen für MFH sind 20 % gemäß Mietpreisvorgabe der Gemeinde Grafrath, 10 % nach dem Satz im SGB II zu vermieten und 20 % nach Maßgabe der Vergaberichtlinien zu veräußern. Der Bauherr/ Investor muss die 20 % nicht veräußern, er kann die Wohnungen natürlich auch sozialgebunden vermieten. Begründung (Leitbild Ortsentwicklungsplan): Wichtigstes Ziel in der Wohnentwicklung ist die Steigerung des Angebotes an preisgünstigen Wohnungen und die Umsetzung einer Sozialgerechten Bodennutzung, um dauerhaft auch jungen und weniger zahlungskräftigen Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit geben, in Grafrath zu wohnen bzw. wohnen zu bleiben. Zur Sicherung einer zukunftsfähigen Bevölkerungsstruktur – mit angemessenen Anteilen aller Altersgruppen – soll darüber hinaus grundsätzlich auf einen moderaten Zuzug von Neubürgern hingewirkt werden. Die Fortführung der bisherigen Siedlungsentwicklung mit fast reinen Einfamilienhausgebieten ist nicht geeignet, um den steigenden Bedarf an preisgünstigem Wohnraum gerecht zu werden. Grundsätzlich soll die heutige Siedlungsstruktur erhalten werden, dennoch bedarf es hier einer Weiterentwicklung, um gezielt Flächen zum Beispiel für Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen bereitstellen zu können. Die Gemeinde kann den preisgünstigen Wohnungsbau und die Umsetzung einer Sozialgerechten Bodennutzung vor allem dann aktiv unterstützen, wenn sie über eigene Flächen verfügt, die sie mit entsprechenden Verpflichtungen vergünstigt an entsprechende Bauträger/ Entwickler weitergibt. Dazu soll die Gemeinde frühzeitig geeignete Flächen erwerben. Darüber hinaus soll die Gemeinde, soweit möglich, bei allen Bauvorhaben auf privaten Flächen Vorgaben machen, die eine sozialgerechte Entwicklung der Flächen gewährleisten. Die Gemeinde soll auch eine aktive Rolle bei der Schaffung alternativer Wohn- und Bauformen (kleine Wohnungen, flexible Grundrisse z. B für Wohngemeinschaften) in verdichteter Bauweise übernehmen. Neben entsprechenden Vorgaben in Bebauungsplänen oder Entwicklungen auf eigenen Flächen soll die Gemeinde Projekte initiieren, die Wohnraum für junge Grafrather, anerkannte Flüchtlinge, einkommensschwache Personen und Senioren schaffen. Dieser Antrag soll auch die Voraussetzungen dafür schaffen, die diesbezüglichen Festlegungen des Runden Tisches für den künftigen Ortsentwicklungsplanes umzusetzen. Er hilft auch bei unseren Bestrebungen um mehr soziale Gerechtigkeit in Grafrath. Mit freundlichem Grüßen Sepp Heldeisen Fraktionsvorsitzender
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