Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Grafrath

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Grafrath
Einführung der Sozialgerechten Bodennutzung in Grafrath
Die SPD Gemeinderatsfraktion beantragt, dass der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur
Sozialgerechten Bodennutzung in Grafrath fasst und die Verwaltung beauftragt eine rechtssichere
Richtlinie zu erstellen.
Wir empfehlen die Einbeziehung der Kanzlei Dr. Döring / Dr. Spieß, welche einschlägige Erfahrung bei
der Erstellung von Richtlinien für die Sozialgerechte Bodennutzung SoBoN hat.
Zielvorstellungen der SPD:
Das Hauptziel besteht darin, mehr bezahlbaren Wohnraum in Grafrath zu schaffen.
Soziale Ziele
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Bereitstellung ausreichender Baugrundstücke für den öffentlich geförderten und den
förderfähigen Wohnungsbau
Erleichterter Zugang zum Boden- und Wohnungsmarkt für weite Kreise der Bevölkerung zum
Eigentum
Vermeidung von Verdrängungsprozessen
Angemessene Wohnraumversorgung besonderer Zielgruppen wie z. B. von Menschen mit
Behinderungen, junge Menschen, junge Familien, Senioren, Menschen mit Migrationsvorgeschichte, einkommensschwache Personen und anerkannte Flüchtlinge
Schutz der sozialgebundenen und geförderten Wohnungen auf min. 25 Jahre
Ökonomische Ziele
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Gezielte Beschleunigung der Baulandentwicklung
„Dämpfung“ der Baulandpreise für Wohnen
Angemessene Beteiligung der Eigentümer und Investoren an der Wertschöpfung unter
Teilverzicht auf Realisierung von Wertsteigerungen
Refinanzierung der Folgekosten
Verhinderung der Entstehung von Bodenspekulation
Ökologische Ziele
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Energetische Optimierung
Vermeidung von Baulücken
Wohnraum für Menschen, welche in Grafrath arbeiten und einpendeln müssen
Verfahrenswege zur Realisierung
Als Wege der Baulandbereitstellung können zukünftig in Grafrath der kommunale Zwischenerwerb
und die Anwendung städtebaulicher Verträge/ Durchführungsverträge verfolgt werden.
1. Baulandentwicklungen im Außenbereich oder Außenbereich im Innenbereich (§ 35 BauBG)
erfolgen zukünftig nur noch, wenn – vor Schaffung des Planungsrechtes – mindestens ein
Anteil von 50 % des Bruttobaulandes an die Gemeinde Grafrath verkauft wird
(liegenschaftliche Partizipation)
2. Baulandentwicklungen im Innenbereich (§§ 30, 34 BauBG) sind mittels städtebaulicher
Verträge/ Durchführungsverträge möglich, wenn mit ihnen die gewünschten boden- und
wohnungsmarktpolitischen Ziele einschl. der Refinanzierung der Infrastruktur- und
Folgekosten gleichermaßen erreicht werden können.
Eckwerte für den Innenbereich
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Die SoBoN greift immer bei einer Gesamtgeschoßfläche von > 400m²
Bei privaten Baulandentwicklungen für EFH/DHH sind 30 % des Nettobaulandes für EFH/DHH
nach Maßgabe der Vergaberichtlinien zu veräußern
Bei privaten Baulandentwicklungen für Reihenhäuser sind 20 % nach Maßgabe der Vergaberichtlinien zu veräußern und 20 % gemäß Mietpreisvorgabe der Gemeinde Grafrath zu
vermieten. Sollten jeweils 20 % nicht zu realisieren sein (mangels Bauvolumen) ist die
Vermietung von 40 % der entstehenden Reihenhäuser zu priorisieren.
Bei privaten Baulandentwicklungen für MFH sind 20 % gemäß Mietpreisvorgabe der
Gemeinde Grafrath, 10 % nach dem Satz im SGB II zu vermieten und 20 % nach Maßgabe der
Vergaberichtlinien zu veräußern. Der Bauherr/ Investor muss die 20 % nicht veräußern, er
kann die Wohnungen natürlich auch sozialgebunden vermieten.
Begründung (Leitbild Ortsentwicklungsplan):
Wichtigstes Ziel in der Wohnentwicklung ist die Steigerung des Angebotes an preisgünstigen
Wohnungen und die Umsetzung einer Sozialgerechten Bodennutzung, um dauerhaft auch jungen
und weniger zahlungskräftigen Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit geben, in Grafrath zu wohnen
bzw. wohnen zu bleiben. Zur Sicherung einer zukunftsfähigen Bevölkerungsstruktur – mit
angemessenen Anteilen aller Altersgruppen – soll darüber hinaus grundsätzlich auf einen moderaten
Zuzug von Neubürgern hingewirkt werden.
Die Fortführung der bisherigen Siedlungsentwicklung mit fast reinen Einfamilienhausgebieten ist
nicht geeignet, um den steigenden Bedarf an preisgünstigem Wohnraum gerecht zu werden.
Grundsätzlich soll die heutige Siedlungsstruktur erhalten werden, dennoch bedarf es hier einer
Weiterentwicklung, um gezielt Flächen zum Beispiel für Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen
bereitstellen zu können.
Die Gemeinde kann den preisgünstigen Wohnungsbau und die Umsetzung einer Sozialgerechten
Bodennutzung vor allem dann aktiv unterstützen, wenn sie über eigene Flächen verfügt, die sie mit
entsprechenden Verpflichtungen vergünstigt an entsprechende Bauträger/ Entwickler weitergibt.
Dazu soll die Gemeinde frühzeitig geeignete Flächen erwerben. Darüber hinaus soll die Gemeinde,
soweit möglich, bei allen Bauvorhaben auf privaten Flächen Vorgaben machen, die eine
sozialgerechte Entwicklung der Flächen gewährleisten.
Die Gemeinde soll auch eine aktive Rolle bei der Schaffung alternativer Wohn- und Bauformen
(kleine Wohnungen, flexible Grundrisse z. B für Wohngemeinschaften) in verdichteter Bauweise
übernehmen. Neben entsprechenden Vorgaben in Bebauungsplänen oder Entwicklungen auf
eigenen Flächen soll die Gemeinde Projekte initiieren, die Wohnraum für junge Grafrather,
anerkannte Flüchtlinge, einkommensschwache Personen und Senioren schaffen.
Dieser Antrag soll auch die Voraussetzungen dafür schaffen, die diesbezüglichen Festlegungen des
Runden Tisches für den künftigen Ortsentwicklungsplanes umzusetzen. Er hilft auch bei unseren
Bestrebungen um mehr soziale Gerechtigkeit in Grafrath.
Mit freundlichem Grüßen
Sepp Heldeisen
Fraktionsvorsitzender