Amtliche Bekanntmachung Grundsteuer fällig am 15. Mai Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das II. Quartal am 15. Mai 2016 zur Zahlung fällig wird. Abbucherinnen und Abbucher brauchen nichts veranlassen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuer-stelle schriftlich mitzuteilen: Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498, Email: [email protected] Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden. Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen. Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt. Bekanntmachungen_18_NEU.docx
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