Teilnahmebedingungen und Auswahl

Teilnahmebedingungen und Auswahl
Austragende Einrichtungen:
- Bucerius Law School
- Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht (MPI)
- Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Hamburg
1. Teilnehmer
Teilnehmen können Studierende und Nachwuchswissenschaftler der Bucerius Law School, des MPI
und der juristischen Fakultät der Universität Hamburg. Darüber hinaus können Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte teilnehmen.
a) Teilnehmende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen Mitglied eines dem Deutschen
Anwaltverein (DAV) angehörenden örtlichen Anwaltvereins, Mitglied des FORUM Junge
Anwaltschaft oder Teilnehmer des DAV-Masterstudienganges sein.
b) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer darf im Jahr der Durchführung des JuraSlams das 40.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2. Anmeldung/Bewerbung
Die Anmeldung enthält Name und Anschrift sowie ggf. Angaben zur Mitgliedschaft in einem örtlichen
Anwaltverein, im FORUM Junge Anwaltschaft oder Teilnahme an der DAV-Anwaltausbildung und die
Angabe des Geburtsdatums. Bei Referendaren, Studenten und Wissenschaftlern ist eine
entsprechende Bescheinigung der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung beizufügen. Außerdem
soll das Thema des Slam-Beitrags in maximal 1.000 Zeichen skizziert werden.
Die Anmeldung ist zu richten an:
Bucerius Law School
Abteilung für Hochschulkommunikation
z.H. Annika Tangena
[email protected]
3. Teilnehmerauswahl
Die Teilnehmerzahl ist auf sechs Slammer begrenzt. Je nach Bewerberlage denken die austragenden
Einrichtungen ggf. über die Erweiterung des Teilnehmerkreises nach.
a) Verfahren im Falle, dass ausschließlich Bewerbungen aus den teilnehmenden Einrichtungen
eingehen.
Sollten sich ausschließlich Teilnehmer bewerben, die den drei ausführenden Einrichtungen
zuzuordnen sind, entfallen auf jede Einrichtung zwei Startplätze. Sollten sich mehr als sechs
Teilnehmer bewerben, entscheidet jede Einrichtung in Eigenregie, welche zwei Kandidaten sie
ins Rennen schickt.
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b) Verfahren im Falle der Bewerbung „Auswärtiger“ oder DAV-Mitglieder
Sollten sich auch Bewerber melden, die keiner der drei Einrichtungen zuzurechnen sind, erhält
jede der drei Einrichtungen mindestens einen Startplatz, über den sie in Eigenregie bestimmt.
Sollten sich ein oder mehrere DAV-Mitglieder anmelden, so steht diesen mindestens ein
Startplatz zu. Bei mehr als einer Anmeldung eines DAV-Mitglieds entscheidet das Los.
Die zwei letzten Startplätze werden unter allen Anmeldungen, die im oben beschriebenen
Verfahren noch nicht berücksichtigt wurden, ausgelost.
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