Teilnahmebedingungen und Auswahl Austragende Einrichtungen: - Bucerius Law School - Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht (MPI) - Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Hamburg 1. Teilnehmer Teilnehmen können Studierende und Nachwuchswissenschaftler der Bucerius Law School, des MPI und der juristischen Fakultät der Universität Hamburg. Darüber hinaus können Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte teilnehmen. a) Teilnehmende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen Mitglied eines dem Deutschen Anwaltverein (DAV) angehörenden örtlichen Anwaltvereins, Mitglied des FORUM Junge Anwaltschaft oder Teilnehmer des DAV-Masterstudienganges sein. b) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer darf im Jahr der Durchführung des JuraSlams das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 2. Anmeldung/Bewerbung Die Anmeldung enthält Name und Anschrift sowie ggf. Angaben zur Mitgliedschaft in einem örtlichen Anwaltverein, im FORUM Junge Anwaltschaft oder Teilnahme an der DAV-Anwaltausbildung und die Angabe des Geburtsdatums. Bei Referendaren, Studenten und Wissenschaftlern ist eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung beizufügen. Außerdem soll das Thema des Slam-Beitrags in maximal 1.000 Zeichen skizziert werden. Die Anmeldung ist zu richten an: Bucerius Law School Abteilung für Hochschulkommunikation z.H. Annika Tangena [email protected] 3. Teilnehmerauswahl Die Teilnehmerzahl ist auf sechs Slammer begrenzt. Je nach Bewerberlage denken die austragenden Einrichtungen ggf. über die Erweiterung des Teilnehmerkreises nach. a) Verfahren im Falle, dass ausschließlich Bewerbungen aus den teilnehmenden Einrichtungen eingehen. Sollten sich ausschließlich Teilnehmer bewerben, die den drei ausführenden Einrichtungen zuzuordnen sind, entfallen auf jede Einrichtung zwei Startplätze. Sollten sich mehr als sechs Teilnehmer bewerben, entscheidet jede Einrichtung in Eigenregie, welche zwei Kandidaten sie ins Rennen schickt. 1/2 b) Verfahren im Falle der Bewerbung „Auswärtiger“ oder DAV-Mitglieder Sollten sich auch Bewerber melden, die keiner der drei Einrichtungen zuzurechnen sind, erhält jede der drei Einrichtungen mindestens einen Startplatz, über den sie in Eigenregie bestimmt. Sollten sich ein oder mehrere DAV-Mitglieder anmelden, so steht diesen mindestens ein Startplatz zu. Bei mehr als einer Anmeldung eines DAV-Mitglieds entscheidet das Los. Die zwei letzten Startplätze werden unter allen Anmeldungen, die im oben beschriebenen Verfahren noch nicht berücksichtigt wurden, ausgelost. 2/2
© Copyright 2025 ExpyDoc