19.5.2016 A8-0170/ 001-003 ÄNDERUNGSANTRÄGE 001-003 vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres Bericht Ska Keller A8-0170/2016 Vorläufige Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden Vorschlag für einen Beschluss (COM(2015)0677 – C8-0017/2016 – 2015/0314(NLE)) _____________________________________________________________ Änderungsantrag 1 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 5 Vorschlag der Kommission (5) Schweden befindet sich infolge einer deutlichen Verlagerung von Wanderungsbewegungen in einer durch den plötzlichen Zustrom von Drittstaatsangehörigen in sein Hoheitsgebiet geprägten Notlage. Am 8. Dezember 2015 ersuchte Schweden förmlich um die Aussetzung seiner Verpflichtungen gemäß den Beschlüssen (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 des Rates. Geänderter Text (5) Schweden befindet sich infolge einer deutlichen Verlagerung von Wanderungsbewegungen in einer durch den plötzlichen Zustrom von Drittstaatsangehörigen in sein Hoheitsgebiet geprägten Notlage. Am 8. Dezember 2015 ersuchte Schweden förmlich um die Aussetzung seiner Verpflichtungen gemäß den Beschlüssen (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 des Rates, da es sowohl den Herausforderungen eines Erstankunftsstaates als auch eines Zielstaates gegenüberstehe. Änderungsantrag 2 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 9 PE582.640/ 1 DE Vorschlag der Kommission (9) Schweden verzeichnet 2015 pro Kopf in der EU bei weitem über die höchste Zahl an Personen, die internationalen Schutz beantragen (11 503 Antragsteller auf 1 Million Einwohner). Geänderter Text (9) Schweden verzeichnete 2015 in der EU pro Kopf die bei weitem höchste Zahl an Personen, die internationalen Schutz beantragen (11 503 Antragsteller auf 1 Million Einwohner), und im März 2016 hatte Schweden insgesamt 170 104 Antragsteller empfangen, von denen 73 331 Kinder waren, davon 36 181 unbegleitete Minderjährige. Änderungsantrag 3 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 10 Vorschlag der Kommission Geänderter Text (10) Zusätzlich wird die Situation noch durch den jüngsten deutlichen Zuwachs an unbegleiteten Minderjährigen verschärft, jeder vierte Antragsteller gibt an, ein unbegleiteter Minderjähriger zu sein. (10) Zusätzlich wird die Situation noch durch den jüngsten deutlichen Zuwachs an unbegleiteten Minderjährigen verschärft, wobei jeder vierte Antragsteller angibt, ein unbegleiteter Minderjähriger zu sein; diese Antragsteller haben besondere Bedürfnisse und es bedarf zusätzlicher Ressourcen, um ihnen Zugang zu Gesundheitsversorgung, menschenwürdiger Unterkunft und Bildung im Einklang mit den Asylvorschriften der EU zu ermöglichen. PE582.640/ 2 DE
© Copyright 2024 ExpyDoc