19.5.2016 A8-0170/ 001-003 ÄNDERUNGSANTRÄGE 001

19.5.2016
A8-0170/ 001-003
ÄNDERUNGSANTRÄGE 001-003
vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Bericht
Ska Keller
A8-0170/2016
Vorläufige Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden
Vorschlag für einen Beschluss (COM(2015)0677 – C8-0017/2016 – 2015/0314(NLE))
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Änderungsantrag 1
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 5
Vorschlag der Kommission
(5) Schweden befindet sich infolge einer
deutlichen Verlagerung von
Wanderungsbewegungen in einer durch
den plötzlichen Zustrom von
Drittstaatsangehörigen in sein
Hoheitsgebiet geprägten Notlage. Am 8.
Dezember 2015 ersuchte Schweden
förmlich um die Aussetzung seiner
Verpflichtungen gemäß den Beschlüssen
(EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 des
Rates.
Geänderter Text
(5) Schweden befindet sich infolge einer
deutlichen Verlagerung von
Wanderungsbewegungen in einer durch
den plötzlichen Zustrom von
Drittstaatsangehörigen in sein
Hoheitsgebiet geprägten Notlage. Am
8. Dezember 2015 ersuchte Schweden
förmlich um die Aussetzung seiner
Verpflichtungen gemäß den
Beschlüssen (EU) 2015/1523 und
(EU) 2015/1601 des Rates, da es sowohl
den Herausforderungen eines
Erstankunftsstaates als auch eines
Zielstaates gegenüberstehe.
Änderungsantrag 2
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 9
PE582.640/ 1
DE
Vorschlag der Kommission
(9) Schweden verzeichnet 2015 pro Kopf
in der EU bei weitem über die höchste
Zahl an Personen, die internationalen
Schutz beantragen (11 503 Antragsteller
auf 1 Million Einwohner).
Geänderter Text
(9) Schweden verzeichnete 2015 in der EU
pro Kopf die bei weitem höchste Zahl an
Personen, die internationalen Schutz
beantragen (11 503 Antragsteller auf
1 Million Einwohner), und im März 2016
hatte Schweden insgesamt 170 104
Antragsteller empfangen, von denen
73 331 Kinder waren, davon 36 181
unbegleitete Minderjährige.
Änderungsantrag 3
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 10
Vorschlag der Kommission
Geänderter Text
(10) Zusätzlich wird die Situation noch
durch den jüngsten deutlichen Zuwachs an
unbegleiteten Minderjährigen verschärft,
jeder vierte Antragsteller gibt an, ein
unbegleiteter Minderjähriger zu sein.
(10) Zusätzlich wird die Situation noch
durch den jüngsten deutlichen Zuwachs an
unbegleiteten Minderjährigen verschärft,
wobei jeder vierte Antragsteller angibt, ein
unbegleiteter Minderjähriger zu sein; diese
Antragsteller haben besondere
Bedürfnisse und es bedarf zusätzlicher
Ressourcen, um ihnen Zugang zu
Gesundheitsversorgung,
menschenwürdiger Unterkunft und
Bildung im Einklang mit den
Asylvorschriften der EU zu ermöglichen.
PE582.640/ 2
DE