1 Protokoll der ordentlichen Generalversammlung der ProLitteris

Protokoll der ordentlichen
Generalversammlung der
ProLitteris, Schweizerische
Urheberrechtsgesellschaft
für Literatur und bildende
Kunst, Genossenschaft,
vom 5. September 2015
in Lugano
Traktandum 1
Eröffnung der Generalversammlung
Der Präsident, Men Haupt, eröffnet die Generalversammlung und begrüsst im Namen des Vorstands und der Geschäftsleitung die Mitglieder und die Ehrengäste. Er freut sich, dass so viele
Mitglieder nach Lugano gereist sind, um das Jahr 2014 abzuschliessen und die Zukunft in Angriff
zu nehmen. Die Unterlagen für die Generalversammlung sind rechtzeitig verschickt worden.
Darunter ist ein Jahresbericht des neuen Direktors, der detaillierter als bisher auf die Leistungen, aber auch auf die Zahlen und auf einige Problemfelder der ProLitteris eingeht. Men Haupt
vertraut darauf, dass die Anwesenden diesen Bericht mit Interesse studiert haben und auch
spüren, dass sich aus dem Jahresbericht ein grosser Handlungsbedarf ergibt.
Als Stimmenzähler werden Roland Kallmann, Matthias Knauer und Lukas Denzler gewählt.
Zur Totenehrung verliest Men Haupt die Namen der seit der letzten Generalversammlung verstorbenen Mitglieder. In deren Gedenken erheben sich die Anwesenden zu einer Schweigeminute.
Traktandum 2
Protokoll der Generalversammlung vom 20. September 2014
Zum Protokoll gibt es keine Wortmeldungen.
Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.
Traktandum 3
Bericht des Präsidenten
Mit der Wahl eines neuen Direktors hat die ProLitteris ihre Bereitschaft für einen Neuanfang
dokumentiert und hat sich bewusst einer profilierten Aussensicht geöffnet. Nach vier Jahrzehnten des Wachstums und nach dem ersten Amtsjahr von Philip Kübler ist heute ein hervorragender Zeitpunkt für eine Neuausrichtung unserer Genossenschaft. Philip Kübler kennt unsere benachbarten Branchen der Telekommunikation, der elektronischen Medien und der Informatik.
Als Führungskraft, als Experte im Medien- und Urheberrecht und als Verhandlungsprofi bringt er
das Rüstzeug und den Willen mit, die wir in unserer Branche, in unserer Genossenschaft dringend brauchen. Der Vorstand hat in den vergangenen Monaten erste Eindrücke von der Integrität, Offenheit und Schaffenskraft des neuen Direktors erhalten. Wir sind überzeugt, mit ihm auf
dem richtigen Weg zu sein. Die ProLitteris startet ins digitale Zeitalter und geht intern über die
Bücher.
Wie entwickelt man eine Organisation, die über lange Zeiten schrittweise gewachsen ist, zweifelsohne Erfolge gehabt hat, aber an deutliche Grenzen gestossen ist und diese Grenzen, be-
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wusst oder unbewusst, nicht erkannt hat. Und die bisher eher informell, oftmals abweisend, auf
Kritik reagiert hat?
Die Direktion hat dem Vorstand einen Weg der Erneuerung von innen heraus vorgeschlagen.
Der Vorstand hat diesen Weg gestern in einer ausserordentlichen Sitzung begrüsst und genehmigt. Der Vorstand dankt Philip Kübler bereits hier für diese grosse Arbeit, die er in den wenigen
Monaten seines Wirkens hier geleistet hat.
In dieser Neuausrichtung gehen auch die bisherigen Ziele auf. Sie erinnern sich an die Ziele:
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Erschliessung zusätzlicher Einnahmequellen
-
Durchsetzung des Verleihrechts und Folgerechts in der Schweiz
-
Ausbau der Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Schwestergesellschaften
-
Stabilisierung der Verwaltungskosten
-
Höhere Einnahmen für die Fürsorgestiftung
Der aktuelle Plan beginnt in einer Erneuerung der Art und Weise, wie die ProLitteris arbeitet und
auftritt. Es gilt zu entwickeln:
1. den transparenten Umgang mit Geld und Zahlen,
2. den überzeugenden Nachweis der eigenen Pflichterfüllung,
3. die Planung und Steuerung des Unternehmens über Prozesse und Projekte, und
4. die Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation der ProLitteris mit ihren Anspruchsgruppen.
Wir nehmen die Hinweise ernst, die wir von den Aufsichtsbehörden dazu empfangen haben.
Auch wenn der Anlass und die Art, wie wir diese Botschaften empfangen haben, nicht ganz in
unserem Sinne waren:
-
Einmal als Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom April 2014 ans
Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE);
-
dann als formelle Verfügung an die ProLitteris im August 2014 zum für uns leidigen
Thema der Pensionskassen-Nachzahlungen.
Beide Male gab man uns leider keine Gelegenheit mehr zur Stellungnahme und somit kaum eine
Chance, konstruktiv zu dieser Kritik Stellung zu nehmen. Anderseits war und ist die Essenz der
behördlichen Kritik bereits Teil der Selbstkritik, welche die ProLitteris an sich übte – auch hier
nicht zuletzt dank dem neuen Direktor, der sich diesen Fragen sogleich gewidmet hat. Und
zwar, wie ich betonen darf, schonungslos aber konstruktiv auch gegenüber dem Präsidenten
und dem Vorstand.
Das Gesetz verlangt von allen Verwertungsgesellschaften, dass sie „ihre Geschäfte nach den
Grundsätzen einer geordneten und wirtschaftlichen Verwaltung führen“ (Art. 45 Abs. 1 URG).
Diesen Anspruch hatte die ProLitteris immer, aber sicher hat sie sich nicht immer klar genug vor
Augen geführt, was es im Alltag heisst und wie man die Pflichterfüllung sichern und zeigen
kann.
Vorstand und Geschäftsleitung sind sich bewusst, dass eine strenge Einhaltung des gesetzlichen
Rahmens allen Betroffenen zum Vorteil gereichen wird: Kosten lassen sich durchaus senken, wie
der Jahresverlauf 2015 bereits beweist. Und was das Geordnete betrifft, die Ordnung: Die Regeln der Verteilung und der Geschäftsführung werden sich in einigen Punkten klären, modernisieren, vereinfachen lassen.
Die ProLitteris muss sich verständlich machen, und sie soll ein gutes Bild abgeben. Nicht nur bei
Ihnen, den an der Generalversammlung anwesenden Mitgliedern, deren Erscheinen wir sehr zu
schätzen wissen. Sondern auch im Auge der Beobachter und Kritiker der kollektiven Rechtewahrnehmung und unserer Genossenschaft.
Deshalb nochmals mit Nachdruck: Wir nehmen die Kritik an der ProLitteris ernst, und wir zeigen
heute, dass wir handeln.
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Er versteht sich von selbst, dass diese Neuausrichtung der ProLitteris Konsequenzen auf allen
Stufen haben wird, haben muss. Beispielsweise haben wir bei unserer Zeitschrift „Gazzetta“ nun
bewusst einen Marschhalt eingelegt. Vorstand und Direktion werden die nötigen Massnahmen
respektvoll und behutsam, aber auch klar planen, kommunizieren und umsetzen.
Traktandum 4
Jahresbericht 2014
Philip Kübler erläutert den Jahresbericht. Das Jahr 2014 war ein aussergewöhnliches Berichtsjahr. Die Erträge blieben im Vergleich zum Vorjahr stabil, hingegen war ein enormer Anstieg bei
den Verwaltungskosten zu verzeichnen. Dieser Besorgnis haben wir im Jahresbericht Ausdruck
verliehen, der diesmal ausführlicher, aber in der Form deutlich bescheidener ausgefallen ist.
Dem Ertrag von CHF 30 bis 32 Mio., je nach Bemessung, stehen Kosten von rund CHF 8 Mio.
netto bzw. 9,1 Mio. brutto gegenüber. Sondergründe für die Kosten sind die Personalaufwände,
d.h. das doppelte Direktorensalär während einigen Monaten, die vertraglichen Ansprüche von
Ernst Hefti im Zusammenhang mit seiner Pensionierung, das Jubiläumsfest sowie die Informatik
und Arbeitseinsätze der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die durch den Wechsel des
Informatiksystems notwendig geworden sind. Die Informatik befindet sich aber auf einem guten
Weg, und die Verteilung ging im Dezember erfolgreich über die Bühne. In Bezug auf die Einnahmen liegt ein typisches ProLitteris-Jahr vor, erreichen diese doch ca. CHF 30 Mio. aus dem
In- und Ausland. Der grosse Teil davon wird an die Mitglieder verteilt, wobei die FürsorgeStiftung und der Kulturfonds einen Anteil von insgesamt 11% empfangen.
Wir haben festgestellt: Die hohen Ausgaben der ProLitteris sind nicht nur aufgrund des Übergangsjahrs, sondern auch aus anderen Gründen entstanden. Und die Kosten waren auch in den
Vorjahren relativ hoch. Die Verwaltungskosten liegen in einem Durchschnitt der vergangenen 5
Jahre bei rund 25%. Es handelt sich um rund CHF 7,5 Mio. Brutto-Verwaltungskosten bei Einnahmen von rund CHF 30 Mio. Wir arbeiten seit dem 1. Januar 2015 hart daran, diese zu senken, und diese Bemühungen münden nun in eine Neuausrichtung der ProLitteris, auf die wir
heute zu sprechen kommen.
Der Jahresbericht 2014 wird mit vier Enthaltungen genehmigt.
Traktandum 5
Jahresrechnung 2014
Bericht der Revisionsstelle
Décharge des Vorstands
Philip Sorg erläutert die Details der Gesamtübersicht.
Beim Senderecht inklusive Zweitnutzungsrechten sind die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr
um CHF 600‘000.- angestiegen. Auch beim Bildrecht ist ein Plus zu verzeichnen. Die Leerträger
haben um CHF 620‘000.- zugenommen, die Set-Top-Boxen um CHF 124‘000.-. Die Verteilsumme hingegen liegt mit CHF 22,8 Mio. tiefer als pro 2014. Die Gesamtzunahme beträgt gegenüber dem Vorjahr 1,2%. Die ProLitteris hat im Verbund mit ihren Schwestergesellschaften mehr
eingenommen. Sie hat aber weniger verteilt als 2013, was mit den von Philip Kübler bereits
erwähnten Verwaltungskosten zu tun hat.
Bei den Verwaltungskosten fällt der grösste Anstieg auf den IT-Aufwand, der im Berichtsjahr um
156,1% zugenommen hat, was zu dem Anstieg der Brutto-Verwaltungskosten um fast 20%
geführt hat.
Der Netto-Verwaltungskostensatz, der bisher bei ca. 20% lag, ist im Jahr 2014 auf 23,3% gestiegen. Positiv ist zu verzeichnen, dass die Büro- und Verwaltungskosten der ProLitteris im
Vergleich mit dem Vorjahr um CHF 200‘000.- gesenkt werden konnten, und dass die Revision
CHF 30‘000.- weniger gekostet hat.
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Die Beiträge an die Fürsorge-Stiftung fielen gegenüber 2013 um CHF 170‘000.- höher aus. Die
Stiftung zahlte CHF 1,75 Mio. an Urheber und Urheberinnen aus. Die Kosten der Liegenschaft
sind um CHF 70‘000.- zurückgegangen, was mit der Hypothekenpolitik zu tun hat.
Der Kulturfonds erhielt von der ProLitteris CHF 310‘000.-, die verteilt wurden auf Kulturförderung (CHF 43‘000.-), Gazzetta (CHF 136‘000.-) und ProLitteris-Preis (CHF 50‘000.-).
Peter Laube meldet sich zu Wort. Ihm ist aufgefallen, dass in der Auflistung der Einnahmen und
der Verteilung mit den jeweiligen Quellen die prozentualen Zunahmen und Abnahmen in den
einzelnen Wahrnehmungsbereichen nicht linear sind.
Philip Sorg erklärt, dass in gewissen Wahrnehmungsbereichen ausserordentliche Auflösungen
aus Vorjahren vorgenommen wurden, die in die Verteilung flossen, was zu einer prozentual
höheren Verteilung geführt hat, als bei den Einnahmen dargestellt ist.
Die Jahresrechnung 2014 wird mit vier Gegenstimmen und sechs Enthaltungen angenommen.
Der Bericht der Revisionsstelle ist im Jahresbericht enthalten und wird zur Kenntnis
genommen.
Die Generalversammlung erteilt dem Vorstand mit einer Enthaltung und zwei Gegenstimmen Décharge.
Traktandum 6
Ausblick des Direktors: ProLitteris als Chance
ProLitteris ist kein Kulturbetrieb. Wir produzieren die Texte und Bilder nicht, die sich über Lizenzen nutzen lassen und die zu einer Vergütung führen. Wir beurteilen diese Arbeiten auch nicht.
Wir sind nicht dafür da, zu kommentieren, was den Menschen in ihrer Kreativität gelingt und
was unsere Welt des Wissens, der Bildung, der Vertiefung und der Unterhaltung hervorbringt.
Wir schätzen diese Leistungen, doch sie sind nicht unsere.
Selbst die Förderung ist nicht das direkte Ziel der ProLitteris, denn wir sorgen uns wenig darum,
was die Urheber und Verlage mit dem verteilten Geld anstellen. Dies unterscheidet uns von
einer Institution der Kulturförderung.
Man kann nicht einmal sagen, dass der ProLitteris die geistigen Werke bekannt sind, die Anlass
und Grund der Urheberrechtsentschädigungen sind. Denn die Texte und Bilder kommen nicht
als solche zu uns, so dass wir sie lesen und geniessen könnten in unseren Büros in Zürich, sondern die Werke kommen als eine Flut von Daten über diese kreativen Vorgänge. Daten über
Urheberinnen und Urheber, über Verlage und ausländische Schwestergesellschaften, über Nutzer und Nutzungen.
Die ProLitteris ist ein Unternehmen, das mit Geld und mit Informationen arbeitet. Und zwar mit
Geld, das zuerst anderen, dann vorübergehend uns – und dann bereits wieder anderen gehört.
Auch die Informationen – welche Rechte überträgt uns ein bestimmtes Mitglied, welche Nutzungen sind in einer bestimmten Situation betroffen? – fliessen von aussen zu uns und dann von
uns wieder weiter.
Wenn also die ProLitteris selber keine kreative Leistung erbringt und wenn sie kreative Leistung
nicht direkt fördert, dann stellen sich Fragen:
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Warum ist diese Aufgabe so komplex, so kompliziert, so aufwändig, so interessant?

Warum sind wir mehr als ein Unternehmen? Warum ist die ProLitteris eine Institution?
Auf diese Fragen gibt es zunächst die respektvolle Antwort, dass die ProLitteris schlicht zu einer
Institution gewachsen ist, deren 40-jähriges Bestehen wir vor einem Jahr mit Recht und Freude
gefeiert haben.
Die Antwort zur Komplexität und zur Institution muss aber tiefer gehen.
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Erstens: Unsere Mitglieder haben hohe Erwartungen. Die ProLitteris hat 10'000 Mitglieder, und
jede Woche unterzeichne ich zusammen mit einer Kollegin oder einem Kollegen der Geschäftsleitung einige weitere Mitgliederverträge. Es geht um Rechte, es geht um Gelder. Wir haben
täglich unzählige direkte Kontakte und Gespräche mit den Rechteinhabern. Die kreativen Menschen und ihre Helfer, die Verlage und Produzenten, vertrauen den Urheberrechtsentschädigungen und den Verwertungsgesellschaften. Solange sie dies tun, werden sie schöpferisch tätig
bleiben. Sie werden sicher nicht immer wegen diesem Geld arbeiten, aber sie werden sicher mit
diesem Geld arbeiten. Und so wachsen sie weiterhin, die Chancen, die Tausenden und Millionen
kleinen und grossen Chancen der Kreativität, der geistigen Schöpfung.
Zweitens: Wer das Urheberrecht kennt, weiss: Es ist ein System, ein kluges und gewachsenes,
ein niveauvolles. Ein immer wieder umstrittenes Zusammenwirken von Kräften. An vielen Stellen kompliziert, und ganz sicher komplex. Im Urheberrecht ist oft Öl, manchmal aber auch Sand
im Getriebe. Der Markt spielt, aber nicht ganz immer. Und in dieser Lücke geschieht und verschiebt sich im digitalen Zeitalter einiges. Das Urheberrecht ist ein gesellschaftliches System.
Die hohen Ansprüche und das System: Das macht Arbeit.
Als Verwertungsgesellschaft knüpfen wir dort an, wo geschützte Werke vorhanden sind und sie
von jemandem genutzt werden, weil die Werke ihnen, den Nutzern, gefallen oder weil sie diese
bei der Arbeit oder zum Vergnügen brauchen. Diese Enden bringen wir zusammen, indem wir
die Lizenzen regeln. Manchmal ganz präzis, wenn jemand ein Gemälde, eine Kunstfotografie
oder ein Drehbuch verwenden will und die ProLitteris dafür Lizenzgebühren einzieht. Und
manchmal pauschal, wenn Werke auf Kopiergeräten vervielfältigt oder in betrieblichen Datennetzen gespeichert werden.
Warum ist das sinnvoll? Zunächst schlicht deshalb, weil diese Gelder den Kreativen zustehen.
Denn sie haben mit ihren geistigen Schöpfungen den Nutzern und der Allgemeinheit etwas zur
Verfügung gestellt und dulden den Gebrauch durch anderen Menschen. Sie verdienen eine Entschädigung dafür. So steht es im Urheberrechtsgesetz.
Dann aber auch deshalb, weil die Kreativen mit dem empfangenen Geld neue Dinge schaffen
können: mehr Kreativität, mehr Professionalität, mehr Leidenschaft beim Gestalten und Publizieren. Sich nicht um jede Kopie und Werknutzung kümmern zu müssen, die irgendwer irgendwo mit irgendwelchen Techniken produziert, und diese meist kleinen Gelder nicht selber einfordern und abwickeln zu müssen – das bedeutet eine Entlastung. Eine Urheberrechtsgesellschaft
bündelt, arrangiert und entlastet. Sie vermittelt Vergütungen und schafft damit Raum, schafft
damit Chancen. Hier liegt die freiheitliche Natur des Urheberrechts. Die institutionalisierte Kulturförderung fordert ein, das institutionalisierte Urheberrecht ermöglicht.
Vielleicht kopiert gar niemand dieses Werk, oder die Entschädigung wird für ganz andere Dinge
verwendet als für das Werkschaffen? Mag sein. Wir kontrollieren es in Stichproben. Wir beobachten, studieren und beharren, wenn wir im Recht sind. Wenn es sein muss vor Gericht.
So kürzlich in einem Fall, den das Bundesgericht entscheiden musste. Mit Urteil von Ende Juni
ist das oberste Gericht der Schweiz dem Obergericht des Kantons Thurgau gefolgt und hat der
ProLitteris bestätigt: Wenn man in seinem Betrieb ein Kopiergerät oder ein digitales Netzwerk
besitzt und die Voraussetzungen erfüllt, die in den Tarifen der ProLitteris festgelegt sind, dann
genügt die Möglichkeit der Nutzung. Auch wer mit seinen Geräten gar keine geschützten Werke
nutzen will, muss pauschal zur Entschädigung der Urheberinnen und Urheber und der Verlage
beitragen.
Erneut erweist sich also: Man zahlt eben auch für die Chance, die sich bietet, für die Freiheit der
Nutzung. Nicht nur für den direkten Gegenwert. Man ist Teil eines Ausgleichs, man ist Teil eines
Systems.
Und so stehen wir vor einem Geflecht der Chancen: die Chance der Nutzung von Text und Bild
hier, vermittelt durch das Urheberrecht und die Urheberrechtsgenossenschaft – die Chance der
Entlastung und der neuen Kreativität da, vermittelt durch die ProLitteris und die Gelder, die wir
an unsere Mitglieder verteilen dürfen.
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Und damit steht fest, dass wir nicht nur Ihr Vertrauen brauchen, geschätzte Mitglieder der ProLitteris, sondern auch das Vertrauen aller anderen. Jene, die nicht direkte Nutzniesser dieses
Systems sind. Jene, die in einer beobachtenden, kritischen Position zu uns stehen oder unser
Geschäftsführung überprüfen müssen.
Deren Vertrauen gründet nicht in der direkten Beziehung zu uns über einen Mitgliedervertrag,
den wir gemeinsam abgeschlossen haben. Aber sie werden einer Institution wie der ProLitteris
dann vertrauen, wenn sie ihre Arbeit richtig und gut macht – richtig gut.
Wer nicht einfach für sich selber wirtschaftet, sondern für andere, muss sich gelegentlich hinterfragen.
Heute wird die ProLitteris eine Medienmitteilung mit dem folgenden Text veröffentlichen.
Die Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und Kunst richtet sich neu aus.
Die Genossenschaft mit Sitz in Zürich senkt ihre Verwaltungskosten, erhöht die Transparenz der Zahlen und Leistungen und stärkt die internen Kontrollen. Die Neuausrichtung
verbessert die Ergebnisse im Jahr 2015 und in den kommenden Jahren.
Obwohl die Kosten im Jahr 2014 teilweise auf Sondereffekte und auf das Jubiläum der ProLitteris zurückzuführen sind, reagieren der Vorstand und die Direktion mit
einem Massnahmenpaket zur Verbesserung der Organisation und mit einem Sparprogramm. Bereits im laufenden Jahr 2015 sind Kostensenkungen von deutlich über Fr.
750‘000 realisiert worden (Vergleich mit dem Durchschnitt der letzten fünf Jahresergebnisse 2010-2014), und für das Folgejahr 2016 ist ein weiterer Rückgang in dieser Grössenordnung vorgesehen.
Die Einsparungen werden den Urheberinnen und Urhebern und den Verlagen
zukommen, die ihre Rechte an die ProLitteris abgetreten haben und auf eine effiziente Tätigkeit der ProLitteris angewiesen sind.
Wir vergleichen unsere niedrigeren Verwaltungskosten nicht mit dem Sonderjahr 2014, sondern
mit einem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Wenn wir unsere Verwaltungskosten in diesem
Vergleich zweimal um je 750‘000 Franken senken, dann sind dies 1.5 Millionen Franken weniger
Kosten. Jahr für Jahr, denn wir möchten dieses Kostenniveau halten. Das neue Kostenniveau
liegt um 20% unter dem bisherigen, wieder betrachtet über die fünf letzten Jahre. Es bedeutet
für unseren Verwaltungskostensatz, dass er um 5 Prozentpunkte sinkt. Heute liegt er je nach
Berechnungsweise brutto oder netto etc. bei rund 25%, bei rund 20% oder auch niedriger. Wie
immer man den Kostensatz berechnet, er wird neu bei 20%, bei 15% oder niedriger liegen: fünf
Prozentpunkte niedriger. Für Sie bedeutet es, dass kumuliert in der absehbaren Zeit bis Ende
2016 über 2 Millionen Franken frei werden, die wir allein aus dem Grund der Kostensenkung in
den zwei Jahren 2015 und 2016 an die Mitglieder weitergeben dürfen.
Die ProLitteris richtet das Augenmerk auf ihre Kernaufgabe, die Verteilung von Geldern aus der
Wahrnehmung von Urheberrechten für Text und Bild.
Wie packt dies die Geschäftsleitung an, unterstützt durch den Vorstand, über welchen auch Sie,
die Mitglieder, bei uns vertreten sind?
(Philip Kübler präsentiert den Foliensatz „Neuausrichtung der ProLitteris“.)
Mit dieser Neuausrichtung, so meinen wir, stärken sich die Chancen des Systems, in dem wir
stehen: Neben den genannten Chancen der Werkschöpfung und der Werknutzung entwickelt
sich auch die ProLitteris als Mitte, welche mir ihrer Tätigkeit die beiden Seiten verbindet.
Die ProLitteris sucht eine Erneuerung, die sich nach aussen richtet und innen beginnt. Die ProLitteris nutzt ihre Chance.
Traktandum 7
Änderung der Statuten
Philip Kübler erklärt, dass es sich bei den vorgeschlagenen Statutenänderungen um Formalitäten handelt. Aus gesetzlichen Gründen muss die ordentliche Generalversammlung jeweils inner-
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halb von sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres stattfinden. Das Geschäftsjahr der
ProLitteris endet am 31. Dezember, so dass die Generalversammlung bis Ende Juni eines jeden
Jahres durchgeführt werden soll. Aus diesem Grund muss Ziffer 8.1.3 der Statuten angepasst
werden. Bei der vorgeschlagenen Änderung von Ziffer 8.1.4 handelt es sich um eine Neuregelung der Stellvertretung an der Generalversammlung, auch dies aus gesetzlichen Gründen.
Das Mitglied Vivianne Berg fragt, ob für die in Ziffer 8.1.3 vorgeschriebene schriftliche Einladung
ein Mailversand genügt, oder ob die Einladung per Post verschickt wird. Zweite Frage: Neu sind
Anträge von Mitgliedern an die Direktion zu senden. Hat diese eine andere Adresse als die Geschäftsstelle?
Philip Kübler präzisiert, dass „schriftlich“ auch elektronisch bedeuten kann. Die Direktion hat die
gleiche Adresse wie die Geschäftsstelle.
Das Mitglied Robert Schiess aus Basel bittet, den Termin der Generalversammlung jeweils mit
der Art Basel abzustimmen, da beide Ereignisse im Juni stattfinden.
Men Haupt informiert, dass die nächste Generalversammlung am 25. Juni 2015 in Biel anberaumt ist.
Das Mitglied Veronika Meyer fände es vorteilhaft, weiterhin einen fixen Zeitpunkt für die Generalversammlung festzulegen, wie bisher der erste Samstag im September.
Die Änderung von Ziffer 8.3.1 der Statuten wird von der Generalversammlung mit
zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.
Die Änderung von Ziffer 8.1.4 der Statuten wird von der Generalversammlung einstimmig genehmigt.
Traktandum 8
Änderung des Reglements der Fürsorge-Stiftung
Rolf Niederhauser, Stiftungsratspräsident der Fürsorge-Stiftung, erläutert dieses Traktandum:
Die ProLitteris überweist der Fürsorge-Stiftung jährlich 10% ihrer Einnahmen. Die FürsorgeStiftung hat zwei Aufgaben: Einerseits kann sie ProLitteris-Mitglieder und deren Hinterbliebene,
die in eine unverschuldete Notlage geraten sind, unterstützen. Im Jahr 2014 wurden 77 Mitglieder mit einer Summe von CHF 237‘000.- auf diese Weise unterstützt. Andererseits zahlt sie
Urheberinnen und Urhebern im Rentenalter eine jährliche Rente aus, wenn diese seit mindestens 10 Jahren der ProLitteris angehören, total mindestens CHF 1‘000.- Urheberrechtsentschädigungen von der ProLitteris ausbezahlt erhalten haben und ein steuerbares Einkommen von
maximal CHF 50‘000.- aufweisen. Die individuelle Rente steht dabei im umgekehrten Verhältnis
zum Einkommen, verhält sich aber linear zu den Urheberrechtsentschädigungen. Im Jahr 2014
wurden Renten in Höhe von total CHF 1,5 Mio. an ca. 300 Rentner und Rentenrinnen überwiesen. Die Einkommenslimite von CHF 50‘000.- galt bisher sowohl für einzelbesteuerte wie auch
für gemeinsam besteuerte (d.h. in der Regel verheiratete) Mitglieder. Nun ist es jedoch für die
einzelnen Rentner und Rentnerinnen ein Unterschied, ob eine oder zwei Personen von der Rente
leben müssen. Deshalb wurden immer wieder Anfragen an die Fürsorge-Stiftung gestellt, ob es
möglich wäre, das Einkommen gemeinsam besteuerter Rentner und Rentnerinnen nur zu einem
reduzierten Prozentsatz als Grundlage für die Rentenberechnung zu berücksichtigen. Der Stiftungsrat hat nun diese Frage durch ein versicherungstechnisches Gutachten überprüfen lassen.
Dieses kommt zum Schluss, dass ein solches Rentenmodell zusätzliche Kosten von ca.
CHF 250‘000.- pro Jahr für die Fürsorge-Stiftung zur Folge haben würde, wobei die Anzahl der
Rentenberechtigten tendenziell steigt.
An der Generalversammlung 2012 wurde eine Statutenänderung angenommen, wonach der 10prozentige Beitrag von den Einnahmen der ProLitteris an die Fürsorge-Stiftung nun vor Abzug
der Verwaltungskosten vorgenommen wird, was zu höheren Einkünften für die Stiftung führt.
Da es dadurch möglich schien, eine Sonderberechnung der Rente für Verheiratete zu realisieren,
erstellte die Stiftung eine Umfrage einerseits unter den Mitgliedern im Rentenalter, andererseits
unter den Mitgliedern im Alter zwischen 55 und 65 Jahren zu deren finanziellen Verhältnissen im
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Rentenalter. Gestützt darauf wurde ein versicherungstechnisches Gutachten in Auftrag gegeben,
welches abklären sollte, ob die Lösung, die Rentenberechnung nur auf 80% bzw. nur auf 75%
des steuerbaren Einkommens gemeinsam besteuerter Rentner und Rentnerinnen abzustützen,
finanzierbar wäre. Das Resultat des Gutachtens lautete, dass bei der 80%-Lösung Mehrkosten in
Höhe von CHF 175‘000.- und bei der 75%-Lösung Mehrkosten in Höhe von CHF 223‘000.- entstehen würden. Nun ist die künftige Entwicklung der Beiträge der ProLitteris zwar unwägbar,
aber aufgrund des Budgets sind die Mehrkosten für eine prozentuale Berücksichtigung des Einkommens gemeinsam Besteuerter unschwer von der Stiftung zu bewältigen. Aus diesem Grund
schlägt der Stiftungsrat vor, die Berechnung der Rente für gemeinsam besteuerte Rentner und
Rentnerinnen auf 75% ihres steuerbaren Einkommens abzustützen. Die Aufsichtsbehörde hat
diesen Berechnungsmodus bereits genehmigt. Zusätzlich wird eine Änderung von Ziffer 5.7 des
Fürsorge-Reglements vorgeschlagen: Aus administrativen Gründen soll die Rente in Zukunft
jeweils im Januar jedes Jahres ausbezahlt werden, anstatt wie bisher im April.
Ein Mitglied aus Neuchâtel bemängelt die Formulierung der Rentenvoraussetzung in Ziffer 5.2.
Alinea 2: „- wenn sie/er in der Zeitspanne zwischen dem Erreichen des AHV-Alters und dem
siebzigsten Altersjahr während mindestens 10 Jahren ohne Unterbruch Mitglied der ProLitteris
war“. Falls mit Rentenalter 65 Jahre gemeint ist, ist es nicht möglich, in dem Intervall zwischen
dem Rentenalter und dem siebzigsten Altersjahr 10 Jahre Mitglied gewesen zu sein.
Rolf Niederhauser nimmt zur Kenntnis, dass die Formulierung nicht stimmt und weist darauf hin,
dass der Hinweis eine Passage des Reglements betrifft, die schon lange so besteht und vom
Anpassungsvorschlag nicht erfasst ist. Die prinzipielle Aussage ist, dass Urheberinnen und Urheber, die lange genug Mitglieder der ProLitteris gewesen sind, eine Rente erhalten sollen. Dies
wird sinngemäss verständlich, doch der Text des gesamten Fürsorge-Reglements in allen drei
Sprachen wird gestützt auf diesen Hinweis überprüft.
Die Änderung des Fürsorge-Reglements Ziffer 5.2 Alinea 4 wird mit drei Enthaltungen
genehmigt.
Die Änderung des Fürsorge-Reglements Ziffer 5.7 wird mit einer Enthaltung genehmigt.
Traktandum 9
Fragen der Mitglieder
Das Mitglied Titu Bajenescu beruft sich auf das Protokoll der Generalversammlung 2014, Seite
7, erster Absatz: Gemäss der Aussage von Ernst Hefti hat der Vorstand beschlossen, die Sprache als Voraussetzung für eine Werkmeldung zu streichen. Dies sei im neuen Verteilungsreglement berücksichtigt, sodass nach der Genehmigung des Instituts für Geistiges Eigentum Werke
in allen Sprachen gemeldet werden können. Weshalb hat das Institut für Geistiges Eigentum
dies nach einem Jahr immer noch nicht genehmigt?
Philip Kübler bestätigt, dass das neue Verteilungsreglement dem Institut für Geistiges Eigentum
vor einem Jahr durch Ernst Hefti eingereicht wurde. Das Institut hat sich vor kurzer Zeit gemeldet und das eingereichte Paket nicht akzeptiert. Bestimmte Anträge seien unklar, in der vorgeschlagenen Fassung rechtlich nicht überzeugend oder aber ungenügend erläutert. Dem erwähnten Anliegen zu den Sprachen allerdings steht nichts entgegen, sodass zu prüfen ist, ob diese
Änderung früher eingeführt werden könnte. Der Ball ist nun wieder bei der ProLitteris, die vom
Institut für Geistiges Eigentum noch genau erfahren wird, was nachzuliefern ist. Wiir möchten
die Grundsatzfragen noch in diesem Jahr klären, müssen aber über die Bücher und bedauern
das. Die Sprachregelung wird bestimmt im Jahr 2016 angepasst werden.
Das Mitglied Renata Münzel wünscht, dass sich die ProLitteris in Zukunft auch medienpolitisch
engagiert. Dies wäre jetzt besonders aktuell aufgrund der Vereinbarung zwischen Ringier,
Swisscom und der SRG.
Philip Kübler hält fest, dass die ProLitteris über eine politische Strategie verfügt und in diesem
Rahmen in Zukunft auch mehr kommunizieren wird. Gegenstand unserer politischen Arbeit soll
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vor allem die eigentliche Aufgabe der ProLitteris sein, die Wahrnehmung von Urheberrechten
und das uns betreffende Urheberrecht. Medienpolitische Fragen wie die Entwicklung des Werbemarktes oder ein Zusammenschluss von Verlagen und Vermarktern, wie er jetzt behördlich
geprüft wird – aktuell beim Bundesamt für Kommunikation und bei der Wettbewerbskommission
–, gehören nicht zum direkten Wirkungsfeld der ProLitteris.
Men Haupt erinnert an die Abstimmung um die Buchpreisbindung, bei welcher die politische
Stellungnahme der ProLitteris zu Problemen führte. Seither hält sich die ProLitteris mit politischen Äusserungen zurück.
Das Mitglied Thomas Rehsteiner kommt auf den Ausblick des Direktors zurück. Dieser hat Einsparungen beim rot gefärbten „Kuchenstück“ erläutert. Gemäss Geschäftsbericht setzt sich der
Verwaltungsaufwand zusammen aus Personalaufwand, IT-Kosten, Raumaufwand und aus übrigen betrieblichen Aufwendungen. In welchem Bereich sollen Einsparungen vorgenommen werden?
Philip Kübler gibt zur Auskunft, dass etwas mehr als die Hälfte der Einsparungen Personalkosten
sind. Die ProLitteris hat einen Stellenabbau begonnen, durch den bis Ende 2016 5,5 Vollzeitstellen von total 23 eingespart werden. In der Informatik wird zwar nicht an Investitionen gespart,
aber wir erwarten Einsparungen dadurch, da man im Betrieb und in der Führung von Investitionsprojekten das Budget stärker überwacht. Der dritte Teil besteht aus vielen kleineren und
grösseren Kosteneinsparungen in den übrigen Aufwendungen. Beispielsweise beim erwähnten
Jahresbericht, der früher hohe Druck- und Gestaltungskosten ausgelöst, dieses Jahr aber ausser
Übersetzungskosten keinen finanziellen Aufwand verursacht hat.
Ein Mitglied aus der Romandie fragt, wieso die Urheberrechtsentschädigungen nur ein Mal pro
Jahr ausgeschüttet werden.
Philip Kübler erklärt, dass die erhaltenen Gelder in einen Topf wandern, sodass sie erst dann
verteilt werden können, wenn man weiss, wie viel der Topf beinhaltet. Wenn dies bekannt ist,
müssen die Werkdaten und die Mitgliederdaten in einer Qualität aufbereitet werden, die eine
zuverlässige Verteilung erlaubt. Ein Werk kann mehrere Rechteinhaber betreffen, das müssen
unsere Sachbearbeiterinnen und unsere Datenabgleiche verifizieren. Würde die Verteilung in
Etappen vorgenommen, könnten keine Korrekturen mehr vorgenommen werden. In diesem Jahr
werden die Entschädigungen spätestens im November verteilt.
Herr Stauffacher ergänzt, dass das oben Gesagte nur für die Reprografieentschädigungen gilt.
Die Entschädigungen des Senderechts werden monatlich, diejenigen der Bildrechte quartalsweise ausbezahlt.
Ein Mitglied aus der Romandie kommt nochmals auf den Ausblick des Direktors zurück. Dieser
hat von Projekten geredet, nun hat man aber von Entlassungen erfahren, was sehr befremdend
anmutet. Auch fällt auf, dass das Ziel der Generierung von neuen Einnahmequellen, welches im
Protokoll der Generalversammlung 2014 festgehalten ist, nicht erreicht worden ist.
Philip Kübler bestätigt, dass heute vor allem von Kosten gesprochen wurde. Sie sind in der Tat
wichtig. ProLitteris muss die Zahlen, den gesetzlichen Auftrag und die Organisation im Griff haben, wenn sie politische Forderungen stellen und über Partnerschaften neue Geschäftstätigkeiten entwickeln will. Das Folgerecht und das Verleihrecht werden unverändert weiter verfolgt,
hier gibt es keine Einsparung, sondern neu eine gemeinsame politische Arbeit mit den Schwestergesellschaften unter dem Dach von „Swisscopyright“. Bis heute haben wir keine Investition
gekürzt, wir fügen in der Informatik sogar einige Investitionen hinzu. Im Wahrnehmungsbereich
Bildrechte haben wir neue Kontakte geknüpft. Im wirtschaftlich wichtigsten Wahrnehmungsbereich Reprografie/Netzwerke wird das Geschäft mit der neuen Tarifverhandlung und mit einem
Online-Meldesystem weiterentwickelt, wir erwarten hier wachsende Einnahmen. Ausserdem
übernehmen wir den Bereich der schulischen Nutzung in Zukunft von der SUISSIMAGE, sodass
die Schulen ihre Nutzungen nur noch über die ProLitteris Nutzungen regeln müssen.
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Das Mitglied Vivianne Berg verweist auf die Bemerkung auf S. 4/5 des Jahresberichts, wonach
der ProLitteris durch Direktlizenzierungen und Entschädigungsverzicht durch Mitglieder ca.
CHF 90‘000.- entgingen. Ist dies eine Schätzung, oder wie kommt man auf diese Zahl?
Philip Kübler führt aus: Es ist ein Problem für uns, wenn wir ein Dossier eröffnen über eine Nutzung im Wahrnehmungsbereich Bildrechte, den Bildtarif anwenden und Rechnung stellen, und
dann kommt eine Freistellung des Künstlers. Dann kann die ProLitteris keine Rechnung stellen.
Die Summe von CHF 90‘000.- ist eine Aufsummierung dieser gestoppten Dossiers im Berichtsjahr 2014. Es ist nicht eine Schätzung, wieviel die Künstlerinnen und Künstler sonst noch freistellen oder freistellen müssen; das dürfte ein sehr viel höherer Betrag sein.
Das Mitglied Bruno Weder wiederholt die drei Fragen, die er bereits an der Generalversammlung
2014 gestellt hat, die aber nicht zu seiner Zufriedenheit beantwortet wurden. Erste Frage: Warum werden E-Books für die Registrierung der Werke nicht anerkannt? Zweite Frage: Warum
werden Netzbeiträge nicht anerkannt? Dritte Frage: Warum werden Inhaber von Generalabonnementen bei der Erstattung der Fahrkosten für die Generalversammlung neuerdings ausgegrenzt?
Philip Kübler gibt zur dritten Frage zur Auskunft, dass die Direktion schon im letzten Jahr ein
möglichst einfaches System gefunden hat, das sich bewährt hat. Die SBB bieten dafür die Rail
Checks an. Es bedeutet, dass die Mitglieder kein Geld für die Bahnreise an die GV bezahlen
müssen. Es bedeutet aber nicht, dass man von der ProLitteris Geld erhält, wenn man gar kein
Billet löst, weil man ein Generalabonnement besitzt oder mit dem Auto fährt. Das scheint uns
eine vertretbare Lösung zu sein.
Für die ersten zwei Fragen erinnert Philip Kübler an seine Ausführungen zum Stand des neuen
Verteilungsreglements und gibt das Wort an die Vizedirektorin Franziska Eberhard. Sie berichtet, dass im neuen Verteilungsreglement, welches die ProLitteris dem Institut für Geistiges Eigentum zur Annahme eingereicht hat, unter anderem eine Entschädigung für E-Books vorgesehen ist. Nach der Rückmeldung des Instituts vor wenigen Tagen liegt nun der Ball wieder bei
uns: Wir müssen nachbessern. Sobald die Genehmigung eintrifft und die Informatiksysteme
vorbereitet sind, wird man E-Books melden können. Ebenfalls werden dann Beiträge entschädigt, die nur elektronisch erscheinen. Die Gelder dafür sind aus den früheren Jahren zurückgestellt. Es entgeht den Mitgliedern also nichts.
Das Mitglied Gerhard Lob fragt zum Jahresbericht, weshalb trotz der Kostenminimierung drei
Vizedirektoren der Geschäftsleitung angehören. Könnte dieses Gremium nicht reduziert werden?
Philip Kübler informiert, dass auch in der Geschäftsleitung Veränderungen vorgenommen werden: Die Saläre sind auf Anfang 2016 gesenkt worden, und der Vizedirektor Werner Stauffacher
hat sich in gemeinsamer Absprache entschieden, ein Jahr früher in Pension zu gehen, d.h. im
Sommer 2016.
Traktandum 10 Verschiedenes und Ausblick auf die Generalversammlung 2016
Men Haupt gibt das Wort an Philip Kübler, der die neue Website der ProLitteris vorstellt, die zu
dieser Stunde öffentlich aufgeschaltet worden ist. Die Website wird nun laufend verbessert und
weiterentwickelt, und wir werden auch an den Texten arbeiten, die zum Teil von der bisherigen
Website übernommen wurden.
Men Haupt informiert, dass die nächste Generalversammlung am 25. Juni 2016 in Biel stattfinden wird. Anlässlich dieser Generalversammlung wird auch der ProLitteris-Preis verliehen werden. Im Jahr 2016 sind die Schriftstellerinnen und Schriftsteller an der Reihe.
Men Haupt bedankt sich bei den Übersetzerinnen und Übersetzern, bei den Mitarbeitenden der
ProLitteris sowie bei der Direktion und bei seinen Vorstandskolleginnen und -kollegen für die
angenehme und gute Zusammenarbeit.
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Der Präsident schliesst die Generalversammlung 2015 und lädt die anwesenden Mitglieder zum
Buffet ein.
Der Präsident
Für das Protokoll:
Dr. Men Haupt
Marianne Fabrin
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