Antrag Statutenrevision 2015

Generalversammlung
der ProLitteris
5. September 2015
Traktandum Nr. 7
Statutenrevision
Statuten Ziffer 8.1.3 (Zeitpunkt der Generalversammlung und Modalitäten)
Antrag
Ziffer 8.1.3 der Statuten soll wie folgt geändert werden:
Bisherige Fassung der Statuten:
Neue Fassung der Statuten:
Die ordentliche Generalversammlung
findet in der Regel jedes Jahr am ersten
Samstag im September statt. Sie wird
spätestens bis zum 15. Mai den
Mitgliedern in Form einer schriftlichen
Einladung samt einer provisorischen
Tagesordnung angezeigt. Anträge von
Mitgliedern müssen spätestens am
15. Juni schriftlich bei der Geschäftsstelle
der ProLitteris eingegangen sein.
Die ordentliche Generalversammlung
findet in der Regel jedes Jahr im Juni
statt. Sie wird den Mitgliedern spätestens
am 15. März angezeigt, per Post oder
elektronisch. Anträge von Mitgliedern
müssen spätestens am 15. April schriftlich
bei der Direktion der ProLitteris
eingegangen sein.
Die definitive Tagesordnung und die
dazugehörigen Unterlagen können ab
dem 15. August auf der Website der
ProLitteris abgerufen werden. Diejenigen
Mitglieder, die sich für eine Teilnahme an
der Generalversammlung angemeldet
haben, erhalten die Einladung und die
dazugehörenden Unterlagen per Post
zugestellt.
Die Einberufung der ordentlichen
Generalversammlung erfolgt per Post oder
elektronisch spätestens am 15. Mai.
Die definitive Tagesordnung und die
Unterlagen können ab dem 15. Mai auf
der Website der ProLitteris abgerufen
werden. Jedes Mitglied kann die
Zustellung per Post verlangen.
Begründung:
Der Zeitpunkt der Generalversammlung ist in Art. 699 Abs. 2 OR für Aktiengesellschaften
zwingend geregelt; dies gilt sinngemäss auch für Genossenschaften. Demnach muss die
ordentliche Generalversammlung alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Schluss
des Geschäftsjahres stattfinden. Das Geschäftsjahr der ProLitteris endet am
31. Dezember, so dass die Generalversammlung bis Ende Juni eines jeden Jahres
durchgeführt werden muss.
Mit der Anpassung werden die Fristen und Abläufe geringfügig angepasst, damit auch
elektronische Mitteilungen ermöglicht werden und die Website genutzt werden kann (Ziff.
8.1.3 der Statuten).
Generalversammlung
der ProLitteris
5. September 2015
Statuten Ziffer 8.1.4 (Stellvertretung in der Generalversammlung)
Antrag
Ziffer 8.1.4 der Statuten soll wie folgt geändert werden:
Bisherige Fassung der Statuten:
Neue Fassung der Statuten:
Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme. Zusätzlich
verfügt jedes Mitglied über das
Stimmrecht in jeder Kammer, der es
angehört. Stellvertretung ist
ausgeschlossen.
Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme. Zusätzlich
verfügt jedes Mitglied über das
Stimmrecht in jeder Kammer, der es
angehört. Jedes Mitglied kann sich bei der
Ausübung seines Stimmrechts durch ein
anderes Mitglied vertreten lassen. Kein
Mitglied kann mehr als ein Mitglied
vertreten.
Begründung:
Art. 886 Abs. 1 OR sieht bei der Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung
ein zwingendes Stellvertretungsrecht vor. Die bisherige Regelung in Ziff. 8.1.4, wonach
eine Stellvertretung ausgeschlossen ist, muss geändert werden. Die ProLitteris behebt
damit einen rechtlichen Mangel und ermöglicht die Stellvertretung in der
Generalversammlung.