Generalversammlung der ProLitteris 5. September 2015 Traktandum Nr. 7 Statutenrevision Statuten Ziffer 8.1.3 (Zeitpunkt der Generalversammlung und Modalitäten) Antrag Ziffer 8.1.3 der Statuten soll wie folgt geändert werden: Bisherige Fassung der Statuten: Neue Fassung der Statuten: Die ordentliche Generalversammlung findet in der Regel jedes Jahr am ersten Samstag im September statt. Sie wird spätestens bis zum 15. Mai den Mitgliedern in Form einer schriftlichen Einladung samt einer provisorischen Tagesordnung angezeigt. Anträge von Mitgliedern müssen spätestens am 15. Juni schriftlich bei der Geschäftsstelle der ProLitteris eingegangen sein. Die ordentliche Generalversammlung findet in der Regel jedes Jahr im Juni statt. Sie wird den Mitgliedern spätestens am 15. März angezeigt, per Post oder elektronisch. Anträge von Mitgliedern müssen spätestens am 15. April schriftlich bei der Direktion der ProLitteris eingegangen sein. Die definitive Tagesordnung und die dazugehörigen Unterlagen können ab dem 15. August auf der Website der ProLitteris abgerufen werden. Diejenigen Mitglieder, die sich für eine Teilnahme an der Generalversammlung angemeldet haben, erhalten die Einladung und die dazugehörenden Unterlagen per Post zugestellt. Die Einberufung der ordentlichen Generalversammlung erfolgt per Post oder elektronisch spätestens am 15. Mai. Die definitive Tagesordnung und die Unterlagen können ab dem 15. Mai auf der Website der ProLitteris abgerufen werden. Jedes Mitglied kann die Zustellung per Post verlangen. Begründung: Der Zeitpunkt der Generalversammlung ist in Art. 699 Abs. 2 OR für Aktiengesellschaften zwingend geregelt; dies gilt sinngemäss auch für Genossenschaften. Demnach muss die ordentliche Generalversammlung alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres stattfinden. Das Geschäftsjahr der ProLitteris endet am 31. Dezember, so dass die Generalversammlung bis Ende Juni eines jeden Jahres durchgeführt werden muss. Mit der Anpassung werden die Fristen und Abläufe geringfügig angepasst, damit auch elektronische Mitteilungen ermöglicht werden und die Website genutzt werden kann (Ziff. 8.1.3 der Statuten). Generalversammlung der ProLitteris 5. September 2015 Statuten Ziffer 8.1.4 (Stellvertretung in der Generalversammlung) Antrag Ziffer 8.1.4 der Statuten soll wie folgt geändert werden: Bisherige Fassung der Statuten: Neue Fassung der Statuten: Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme. Zusätzlich verfügt jedes Mitglied über das Stimmrecht in jeder Kammer, der es angehört. Stellvertretung ist ausgeschlossen. Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme. Zusätzlich verfügt jedes Mitglied über das Stimmrecht in jeder Kammer, der es angehört. Jedes Mitglied kann sich bei der Ausübung seines Stimmrechts durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Kein Mitglied kann mehr als ein Mitglied vertreten. Begründung: Art. 886 Abs. 1 OR sieht bei der Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung ein zwingendes Stellvertretungsrecht vor. Die bisherige Regelung in Ziff. 8.1.4, wonach eine Stellvertretung ausgeschlossen ist, muss geändert werden. Die ProLitteris behebt damit einen rechtlichen Mangel und ermöglicht die Stellvertretung in der Generalversammlung.
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