Gesetzesinitiative: Einfache Initiative zur Einführung von erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien Die unten angeführten LandesbürgerInnen stellen das Begehren: Das Gesetz vom 24. November 1971 über die Krankenversicherung (KVG) sowie allenfalls weitere betroffene Gesetze sind so abzuändern, dass die Krankenkassenprämien der Versicherten in der Grundversicherung erwerbsabhängig ausgestaltet werden. Gemeinde:_______________ (Bitte pro Wohngemeinde einen separaten Bogen ausfüllen!) Anzahl Datum Name Vorname Beginn der Unterschriftensammlung: 20. Mai 2016 Wohnadresse Unterschrift 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Ganz oder teilweise ausgefüllte Bogen so bald wie möglich, jedoch spätestens bis zum Freitag den 24. Juni 2016 einsenden an: Freie Liste Landstasse 140 9494 Schaan Kontrolle durch die Gemeinde: Datum: Begründung: Erwerbsabhängige Krankenkassenprämien Fakten-Check: Erwerbsabhängige KK-Initiative Grundsätzlich bezahlen alle Versicherten in der Grundversicherung die gleichen Kopfprämien. Liechtenstein verfügt aber heute bereits mit der Prämienverbilligung über ein zum Teil erwerbsabhängiges System für Versicherte mit geringen Einkommen. So subventioniert der Staat Krankenkassenprämien für Personen, die sich die obligatorische Krankenversicherungsprämie nicht leisten können. Hingegen bezahlen alle anderen Versicherten, ohne Rücksicht auf ihre finanzielle Situation, gleich hohe Prämien. Liechtenstein verfügt als einer von wenigen Staaten europaweit über Kopfprämien. Der Mittelstand, der nicht von Prämienverbilligungen profitiert, muss prozentual am meisten vom Erwerb für die Krankenkassen-Prämien ausgeben. Kopfprämien treffen also den Mittelstand am stärksten, bevorzugen dagegen Personen mit hohem Erwerb, da sie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Versicherten bewusst ausklammern. Ausserdem widersprechen sie dem Solidaritätsgedanken. • 2014 bezahlten alle 3552 Franken für ihre Kopf-Prämien in der Grundversicherung, sofern sie keine Prämienverbilligung erhielten. • Die Initiative will, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit entscheidend ist für die Prämien in der Grundversicherung. Ca. 4% des Erwerbs (Steuererklärung Seite 3) müssten für die Prämien in der Grundversicherung aufgewendet werden (Basisjahr 2014). • Dadurch würde das aufwendige (2014 über 4000 Anträge) und für den Staat teure System der Prämienverbilligung (4.4 Mio. Franken 2014) überflüssig. Niemand wäre mehr Bittsteller beim Staat. • Die Prämien würden dann für alle Versicherten erwerbsabhängig ausgestaltet, wie dies heute schon für die Personen der Fall ist, welche Prämienverbilligung beantragen müssen. • Profitieren würde vor allem der Mittelstand, Familien und Rentner unterhalb eines Erwerbs von 88'800 Franken für eine Einzelperson und 177'600 Franken für Verheiratete und Familien mit Kindern. Personen mit einem Erwerb über diesen Grenzen müssten mehr bezahlen (Basisjahr 2014). • Familienfrauen, die wenig Erwerb haben, würden sehr kleine Prämien bezahlen und somit indirekt für ihre Arbeit belohnt. • Circa 75% der Versicherten würden von tieferen Prämien profitieren. • Der Mittelstand hätte mehr Geld im Sack für alltägliche Ausgaben und dies würde die Wirtschaft über den Konsum stützen. Die Einführung von erwerbsabhängigen Prämien in der Grundversicherung macht das System der Prämienverbilligung überflüssig, da alle Versicherten sich entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an den Gesundheitskosten beteiligen. Da in Liechtenstein die Krankenversicherung obligatorisch ist und sie daher beinahe einen steuerlichen Charakter hat, ist es durchaus gerechtfertigt, dass das System mit einer sozialen Komponente, nämlich der Erwerbsabhängigkeit, ausgestaltet wird. Zudem entspricht dies dem in Artikel 24 der Verfassung verankerten Grundsatz, dass Personen mit höheren Vermögen und Einkommen stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen werden sollen. Die vorliegende einfache Initiative hat zum Ziel, die Kosten über erwerbsabhängige Prämien solidarischer auf die Versicherten zu verteilen. Denn heute ist es so, dass der Bankdirektor als Erwerbsmillionär und die Reinigungskraft, die sein Büro sauber macht, genau die gleich hohen Prämien in der Grundversicherung bezahlen. Aus Sicht der Initianten ist dies ein Missstand, der mit diesem Volksbegehren korrigiert werden soll. Würden die Kosten mittels eines Prozentsatzes auf den Gesamterwerb der Versicherten verteilt, kann davon ausgegangen werden, dass jeder Versicherte ca. 4 Prozent seines Erwerbs für die Gesundheitskosten in der Grundversicherung beisteuern müsste. Die Initiantinnen und Initianten Pepo Frick, Petra Eichele, René Hasler, Ursula Havermann, Claudia Robinigg-Büchel, Adolf Ritter, Karin Pfister, Helmuth Marxer, Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder, Wolfgang Marxer, Andreas Heeb, Patrick Risch und Manuela Haldner-Schierscher
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