Versicherungsratgeber Erholung im Fokus: Was bezahlt die Grundversicherung? Eine Wellness-, Erholungs- oder Badekur kann jederzeit aus eigener Initiative angetreten werden. Die anfallenden Kosten sind in diesem Fall selber zu finanzieren. Zu einem Kuraufenthalt geht jemand, der erholungsbedürftig ist, zum Beispiel nach einer schweren Erkrankung oder einer schweren Operation. Meist stehen nicht pflegerische Bedürfnisse im Vordergrund, sondern eine Auszeit beziehungsweise Erholung aufgrund von Erschöpfung, Überforderung im Haushalt, fehlender Unterstützung von Angehörigen, ungünstigen Wohnverhältnisse und Ähnlichem. Verordnet Ihr Arzt eine Erholungs- oder Badekur, haben Sie Anspruch auf bestimmte Versicherungsleistungen aus der Grundversicherung. Dazu zählen die Ausgaben für den Arzt, die Physiotherapie, Medikamente und allfällige Pflege. Der Versicherte bezahlt die Franchise, den Selbstbehalt und die vollen Kosten für die Unterkunft und Verpflegung. Erfolgt die Badekur in einem anerkannten Heilbad, bezahlt die Grundversicherung – zusätzlich zu den medizinischen Therapien – während 21 Tagen pro Jahr 10 Franken an die Hotellerie. Wellness-Behandlungen Wellness-Behandlungen sind wohltuend und in jeder Hinsicht gesundheitsfördernd. Die Kosten für diese Auszeit haben die Versicherten jedoch aus dem eigenen Portemonnaie zu berappen. Die Grundversicherung darf sich nicht an diesen Kosten beteiligen. Rehabilitation Eine stationäre Rehabilitation ist nötig, wenn jemand spitalbedürftig ist und zwingend ärztliche, pflegerische und therapeutische Betreuung benötigt, die aus medizinischen Gründen ambulant nicht durchgeführt werden kann. Das Ziel der Rehabilitation ist es, die Gesundheitsbeeinträchtigung weitgehend rückgängig zu machen. Die Grundversicherung bezahlt die Kosten für die Rehabilitation, wenn vorgängig ein Gesuch an den Versicherer gestellt wird und der Vertrauensarzt die stationäre Rehabilitation ausdrücklich bewilligt. Wann wird eine ambulante Physiotherapie von der Versicherung bezahlt? Damit die Physiotherapie von der Krankenkasse bezahlt wird, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen und der behandelnde Therapeut muss anerkannt sein. In welcher Institution die Physiotherapie erfolgt, ist für die Kostenübernahme nicht relevant. Im Unterschied zur Physiotherapie wird die Behandlung durch einen Chiropraktor auch ohne ärztliche Verordnung vergütet. Zusatzversicherung Haben Sie eine Zusatzversicherung? Dann erkundigen Sie sich vor dem Aufenthalt beim Versicherer, welche Leistungen er zusätzlich zu den Grundversicherungsleistungen bezahlt.
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