Ausschreibung In der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt ist zum nächst möglichen Zeitpunkt die Stelle eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin im Vorzimmer des Staatssekretärs/der Staatssekretärin zu besetzen. Aufgabengebiet: Fertigung von Schriftstücken nach Diktat oder Vorlage Sichtung und Erfassung von Posteingängen Organisation und Überwachung von Geschäftsgängen Erledigung von Korrespondenzen Terminplanung, -koordinierung und -überwachung Sitzungsangelegenheiten (Vor- und Nachbereitung, Protokollführung) Erledigung von Rechercheaufträgen Schriftgutverwaltung und Führung der Wiedervorlage Vor- und Nachbereitung der Dienstreisen des Staatssekretärs/der Staatssekretärin Voraussetzungen: überdurchschnittlich abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Bürokommunikation, insbesondere als Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation oder Verwaltungsfachangestellter/ Verwaltungsfachangestellte oder vergleichbare Ausbildung präziser und sicherer Umgang mit Bürokommunikation besonderes organisatorisches Geschick und außerordentlich hohe Belastbarkeit freundliches und verbindliches Auftreten einschlägige Berufserfahrungen sind wünschenswert Die Einstellung erfolgt im Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Entgeltgruppe 5 (zzgl. einer außertariflichen Vorzimmerzulage für die Dauer der Tätigkeit im Vorzimmer). Landesbedienstete bis zur Entgeltgruppe E 9 TV-L können im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses übernommen werden. Die Staatskanzlei strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Für weitere Informationen steht ORR‘in Drebenstedt (Tel.: 0391/567-6593) zur Verfügung. Aussagekräftige Bewerbungen richten Sie bitte bis 27. Mai 2016 an die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Referat 12 Postfach 4165 39016 Magdeburg oder per E-Mail an: [email protected] Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt ist. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen ein halbes Jahr nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.
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