„Liegenschaften“ in der Abteilung Autobahn

Stellenausschreibung
Im Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V ist in der Abteilung Autobahn am Standort
Güstrow-Klueß zum nächstmöglichen Termin die Stelle der Mitarbeiterin/ des Mitarbeiters
„Liegenschaften“
befristet für zwei Jahre zu besetzen.
Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Bewerberinnen und Bewerber, die beim Land Mecklenburg- Vorpommern bereits zuvor in
einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt waren, können nur
dann berücksichtigt werden, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses mehr als drei
Jahre zurückliegt
Aufgabengebiet
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Liegenschaftsverwaltung
- Erfassen aller Straßengrundstücke der Autobahnverwaltung
- Antragstellung an die Katasterämter auf Flurstückverschmelzung
- Beantragung von Grundbuchzusammenlegungen
- Erarbeitung von Verwaltungsvereinbarungen
Koordinierung von Grenzterminen an Bundesautobahnen, einschl. Nebenanlagen
Prüfung der Gebührenbescheide der Wasser-und Bodenverbände
Rechnungslegung
Durchführung von allgemeinen Verwaltungstätigkeiten für die Abteilung Autobahn
Persönliche Voraussetzungen:
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Abschluss als Verwaltungswirt/in oder erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder zur Kauffrau/
zum Kaufmann für Bürokommunikation
nach Möglichkeit mehrjährige Berufserfahrung in der Verwaltung
selbständige und sorgfältige Arbeitsweise
Arbeitssorgfalt und Eigeninitiative
sicherer Umgang mit der Standardsoftware
Entgeltgruppe:
EG 6 TV-L
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 24. Mai 2016 an das
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Mecklenburg-Vorpommern
Personaldezernat
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Die Landesregierung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Teilen der Landesverwaltung,
in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Entsprechend qualifizierte Frauen werden
ausdrücklich aufgefordert, sich auf die Stelle zu bewerben.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung
bevorzugt berücksichtigt. Es wird daher empfohlen auf eine Schwerbehinderung bzw.
Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Kosten, die im Zusammenhang mit dieser Bewerbung stehen, werden vom Land nicht erstattet.