Stellenausschreibung Im Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V ist in der Abteilung Autobahn am Standort Güstrow-Klueß zum nächstmöglichen Termin die Stelle der Mitarbeiterin/ des Mitarbeiters „Liegenschaften“ befristet für zwei Jahre zu besetzen. Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Bewerberinnen und Bewerber, die beim Land Mecklenburg- Vorpommern bereits zuvor in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt waren, können nur dann berücksichtigt werden, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses mehr als drei Jahre zurückliegt Aufgabengebiet Liegenschaftsverwaltung - Erfassen aller Straßengrundstücke der Autobahnverwaltung - Antragstellung an die Katasterämter auf Flurstückverschmelzung - Beantragung von Grundbuchzusammenlegungen - Erarbeitung von Verwaltungsvereinbarungen Koordinierung von Grenzterminen an Bundesautobahnen, einschl. Nebenanlagen Prüfung der Gebührenbescheide der Wasser-und Bodenverbände Rechnungslegung Durchführung von allgemeinen Verwaltungstätigkeiten für die Abteilung Autobahn Persönliche Voraussetzungen: Abschluss als Verwaltungswirt/in oder erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder zur Kauffrau/ zum Kaufmann für Bürokommunikation nach Möglichkeit mehrjährige Berufserfahrung in der Verwaltung selbständige und sorgfältige Arbeitsweise Arbeitssorgfalt und Eigeninitiative sicherer Umgang mit der Standardsoftware Entgeltgruppe: EG 6 TV-L Die vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 24. Mai 2016 an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern Personaldezernat Erich-Schlesinger-Str. 35 18059 Rostock Die Landesregierung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Teilen der Landesverwaltung, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Entsprechend qualifizierte Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich auf die Stelle zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird daher empfohlen auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen. Kosten, die im Zusammenhang mit dieser Bewerbung stehen, werden vom Land nicht erstattet.
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