Verwaltungsangestellte bzw. Verwaltungsangestellter in der

Stellenausschreibung
Im Geschäftsbereich des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern ist
zum 1. Mai 2016, befristet für die Dauer von 2 Jahren,
in der Autobahnmeisterei Suckow die Stelle einer/ eines
Verwaltungsangestellten
zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
 Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Arbeiter in der Meisterei
- Abrechnung der variablen Lohnbestandteile
- Erfassung der Stunden für Zuschläge, Wegegeld, Zehrgeld etc.
- Erfassung der Daten zur Erstellung der Lohnstundennachweise für die Betriebskostenrechnung
 Rechnungskontrolle und Nachweis über die Mittelzuweisungen
- Erfassung aller Rechnungsein- und -ausgänge
- Ausfertigung von Anträgen
- Führung der Haushaltsüberwachungsliste (HÜL)
 Erfassung von Leistungsdaten für die Betriebskostenrechnung
 Zuarbeit zur Schadensbemessung bei Schäden durch Dritte
 Allgemeine Bürotätigkeiten
Anforderungsprofil:
 Abschluss als Verwaltungswirt/in oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (VfA) oder zur Kauffrau/zum Kaufmann für Bürokommunikation
 nach Möglichkeit mehrjährige Berufserfahrung
 gründliche Kenntnisse im Umgang mit Standardsoftware
 selbstständige Arbeitsweise und hohes Maß an Einsatzbereitschaft
 freundliches Auftreten und Kommunikationsfähigkeit
Bewertung der Stelle:
Entgeltgruppe 6 TV-L
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Die Straßenbauverwaltung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Teilen der Straßenbauverwaltung, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Entsprechend qualifizierte Frauen werden
ausdrücklich aufgefordert, sich auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben.
Schwerbehinderte Menschen oder ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Interessenten richten ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 2. März 2016 an das
Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V
PF 16 12 62
18025 Rostock.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.