Im Bereich des Abwassers gilt wohl momentan das Thema „Altanschließer“ als das Thema Nummer 1. Sollten Sie aus dem Grund, dass wir Ihnen in der Vergangenheit einen Beitragsbescheid für den Schmutzwasseranschluss zugeschickt haben, nun auf der Suche nach Informationen bzw. einem For-‐ mular für die Erstattung sein, werden Sie auf unserer Webseite nicht fündig. Kurz und knapp: Da der Zweckverband „Fließtal“ in seinem Verbandsgebiet weder Anlagen aus DDR-‐Zeiten in sein Vermögen übernommen hat, noch nach der allgemeinen Ausschlussfrist von 4 Jahren nach Herstel-‐ lung der Grundstücksanschlussmöglichkeit, Beiträge erhoben hat, sind wir von dem Thema „Altan-‐ schließer“ nicht betroffen. Die von uns erstellten Beitragsbescheide sind innerhalb der Festsetzungsverjährung von 4 Jahren nach Herstellung der Grundstücksanschlussmöglichkeiten erstellt worden. Die Urteile vom Bundesverfassungsgericht als auch vom Oberverwaltungsgericht betreffen nicht die jährlich wiederkehrenden Gebührenbescheide. Die Gebührenbescheide sind verbrauchsabhängige Bescheide, die entsprechend Ihrer Einleitmengen erstellt werden. Diese behalten ihre Gültigkeit. Weitergehende Informationen erhalten Sie unter 03303/29 77 1-‐10.
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