Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter „ Zentralregistratur“

Stellenausschreibung
Im Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V ist am Standort Rostock zum
nächstmöglichen Termin die Stelle
„ Zentralregistratur“
befristet bis zum 9. April 2017 zu besetzen.
Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Bewerberinnen und Bewerber, die beim Land Mecklenburg- Vorpommern bereits zuvor
in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt waren, können
nur dann berücksichtigt werden, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses mehr als
drei Jahre zurückliegt
Aufgabengebiet
-
Anlegen und Führen der Zentralregistratur
Datenverwaltung für das Intranet des Landesamtes
Aufbau und Verwaltung der Vorschriftensammlung M-V
Mitwirkung bei der Durchführung von Submissionen
Durchführung der HKR-Verfahren HICO /ZÜV (Bund) und ProFiskal (Land)
Überwachung des Haushaltes im Aufgabenbereich
Beschaffung und Verwaltung von Literatur für das Landesamt und die
Autobahnmeistereien
Persönliche Voraussetzungen:
-
erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder
zur Kauffrau/ zum Kaufmann für Bürokommunikation
nach Möglichkeit mehrjährige Berufserfahrungen
selbständige und sorgfältige Arbeitsweise
persönliche Einsatzbereitschaft
gute Kenntnisse im Bereich der Informations-und Kommunikationstechnik
hohes Maß an Kommunikations-und Teamfähigkeit
Entgeltgruppe:
EG 6 TV-L
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 17. Mai 2016 an das:
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Mecklenburg-Vorpommern
Personaldezernat
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Die Landesregierung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Teilen der
Landesverwaltung, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Entsprechend
qualifizierte Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich auf die Stelle zu bewerben.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung
bevorzugt berücksichtigt. Es wird daher empfohlen auf eine Schwerbehinderung bzw.
Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Kosten, die im Zusammenhang mit dieser Bewerbung stehen, werden vom Land nicht
erstattet.