Verein Westast: so nicht! Statuten

Verein Westast: so nicht!
Statuten
Name und Sitz
Unter dem Namen „Westast: so nicht! besteht ein Verein gemäss ZGB 52 - 59 sowie 60 ff mit
Sitz in Biel.
Zweckartikel
Der Verein bezweckt, den Bau des Autobahn A5 Westastes gemäss Ausführungsprojekt
2015/2016 zu verhindern und die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Stadtentwicklung zu
schaffen.
Er verfolgt diesen Zweck durch folgende Aktivitäten:
• Förderung und Unterstützung einer zukunftsgerichteten Stadtentwicklung mit
fortschrittlichen Mobilitätsformen;
• Informationsarbeit in der Öffentlichkeit;
• Alle sonstigen Aktivitäten und Bemühungen, die dem Erreichen des Zwecks dienen.
Mitgliedschaft
Es können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen Mitglied werden, die
sich für den Zweck engagieren.
Mittel
Der Verein finanziert sich durch:
• Mitgliederbeiträge natürliche Personen, Jahresbeitrag 20 Franken
• Mitgliederbeiträge juristische Personen, Jahresbeitrag 200 Franken
• Gönnerbeiträge sowie weitere private und öffentliche Zuwendungen
• Das Präsidium und die finanzverantwortliche Person kann Mitgliedern mit tiefem
Einkommen den Mitgliederbeitrag reduzieren.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Organisation
Nebst den einschlägigen Bestimmungen des ZGB wird festgelegt, dass ein Präsidium und
eine Finanzverantwortliche Person zu bestimmen ist.
Kontrollstelle
Es ist eine Kontrollstelle bestehend aus wenigstens zwei Fachpersonen oder einer
Treuhandfirma zu wählen.
Auflösung
Der Verein wird aufgelöst, wenn die Autobahn A5 Westast den Ansprüchen einer
zukunftsgerichteten, stadtverträglichen Form entspricht.
Biel/Bienne, 19. November 2015 / rev. 10. Mai 2016