Verein Westast: so nicht! Statuten Name und Sitz Unter dem Namen „Westast: so nicht! besteht ein Verein gemäss ZGB 52 - 59 sowie 60 ff mit Sitz in Biel. Zweckartikel Der Verein bezweckt, den Bau des Autobahn A5 Westastes gemäss Ausführungsprojekt 2015/2016 zu verhindern und die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Stadtentwicklung zu schaffen. Er verfolgt diesen Zweck durch folgende Aktivitäten: • Förderung und Unterstützung einer zukunftsgerichteten Stadtentwicklung mit fortschrittlichen Mobilitätsformen; • Informationsarbeit in der Öffentlichkeit; • Alle sonstigen Aktivitäten und Bemühungen, die dem Erreichen des Zwecks dienen. Mitgliedschaft Es können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen Mitglied werden, die sich für den Zweck engagieren. Mittel Der Verein finanziert sich durch: • Mitgliederbeiträge natürliche Personen, Jahresbeitrag 20 Franken • Mitgliederbeiträge juristische Personen, Jahresbeitrag 200 Franken • Gönnerbeiträge sowie weitere private und öffentliche Zuwendungen • Das Präsidium und die finanzverantwortliche Person kann Mitgliedern mit tiefem Einkommen den Mitgliederbeitrag reduzieren. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Organisation Nebst den einschlägigen Bestimmungen des ZGB wird festgelegt, dass ein Präsidium und eine Finanzverantwortliche Person zu bestimmen ist. Kontrollstelle Es ist eine Kontrollstelle bestehend aus wenigstens zwei Fachpersonen oder einer Treuhandfirma zu wählen. Auflösung Der Verein wird aufgelöst, wenn die Autobahn A5 Westast den Ansprüchen einer zukunftsgerichteten, stadtverträglichen Form entspricht. Biel/Bienne, 19. November 2015 / rev. 10. Mai 2016
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