pdf - Landesmusikakademie Hessen

Die Hessische Akademie für musisch-kulturelle Bildung gGmbH ist Fort- und
Weiterbildungszentrum für Musikausübende, Musikpädagogen und Kulturschaffende in
Hessen und darüber hinaus. Für Probenphasen, Tagungen und Seminare stellt sie
Räumlichkeiten inkl. Übernachtungsmöglichkeiten mit Verpflegung zur Verfügung und führt
eigene Veranstaltungen wie Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Meisterkurse,
Weiterbildungen und Workshops durch. Über 25.000 Besucher kann die hessische
Bildungseinrichtung im Jahr zählen. Weitere Informationen unter www.lmah.de.
Zum nächst möglichen Zeitpunkt suchen wir einen
Rezeptionsmitarbeiter (m/w)
in Teilzeit (15 Stunden).
Aufgaben:
• Empfang und Betreuung der (inter-)nationalen Gäste
• Check in und Check out
• Schriftliche und telefonische Korrespondenz, Reservierungen
• Allg. Organisation und Verwaltung
• Unterstützung der anderen Abteilungen
• Mitarbeit bei Konzerten und Veranstaltungen
Persönliches Anforderungsprofil:
• Sie treten souverän, aber zu jedem Zeitpunkt sehr höflich und verbindlich auf und
konnten eventuell Erfahrung in der Hotellerie sammeln
• Ihr Anspruch an Qualität und Service ist hoch, Sie haben ein Auge fürs Detail
• Sie kooperieren und arbeiten eng mit den anderen Abteilungen zusammen und sind
sicher im Umgang mit MS Office
• Sie arbeiten selbständig und verantwortlich im Team
• Sie bringen die Bereitschaft mit, am Wochenende und im Bedarfsfall auch zu flexiblen
Zeiten zu arbeiten
Der/die Rezeptionsmitarbeiter/in ist dem Akademiedirektor direkt zugeordnet. Die Vergütung
erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen und
ist zunächst auf ein Jahr befristet. Aussagekräftige Bewerbungen werden schriftlich
spätestens bis zum 28.05.2016 erbeten an:
Hessische Akademie für musisch-kulturelle Bildung gGmbH
Direktor Lothar R. Behounek M.A.
Gräfin-Anna-Str. 4, 36110 Schlitz
Telefon 06642 91130
Fax 06642 9113 29
www.lmah.de
E-Mail: [email protected]
Wir bitten die Bewerbungsunterlagen nur in Fotokopien ohne Heftmappen usw. einzureichen. Eine
Rücksendung der Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ist uns aus Kostengründen nur
dann möglich, sofern der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wird. Ist
dies nicht der Fall, werden die Unterlagen vernichtet.